…dieses Bescheides befunden hat. (3) Im weiteren Verfahren sind die Abgabenbehörden an die für die Aufhebung maßgebliche, im aufhebenden Beschluss dargelegte Rechtsanschauung gebunden. Dies gilt auch dann, wenn der Beschluss einen kürzeren Zeitraum als der spätere Bescheid umfasst. Die Bf. hat im erstinstanzlichen Verfahren erklärt…
…Werden dem Bw vor Erlassen der angefochtenen Bescheide nicht einmal die Bescheidgrundlagen bekannt gegeben (der Verweis auf eine Änderung des Lohnzettels anlässlich einer Lohnsteuerprüfung genügt keineswegs), rechtfertigt dies jedenfalls die Aufhebung und Zurückverweisung an die erste Instanz. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Feldkirch, am…
…dass mit der Aufhebung des angefochtenen Bescheides und der Zurückverweisung an die erste Instanz auch dem Rechtschutzgedanken besser entsprochen wird. Der Bf ist es dadurch möglich, ihren Standpunkt, den sie bisher aufgrund der unterlassenen Ermittlungen und der unzureichenden Bescheidbegründung im abgabenbehördlichen Verfahren noch nicht angemessen…
…liegen nach Auffassung des BFG die Voraussetzungen für ein Absehen von der grundsätzlich meritorischen Entscheidungspflicht des BFG vor. Im Rahmen der Ermessensübung ist überdies zu berücksichtigen, dass mit der Aufhebung der angefochtenen Bescheide und der Zurückverweisung an die erste Instanz auch dem Rechtschutzgedanken besser entsprochen…
…liegen nach Auffassung des BFG die Voraussetzungen für ein Absehen von der grundsätzlich meritorischen Entscheidungspflicht des BFG vor. Im Rahmen der Ermessensübung ist überdies zu berücksichtigen, dass mit der Aufhebung der angefochtenen Bescheide und der Zurückverweisung an die erste Instanz auch dem Rechtschutzgedanken besser entsprochen…
…zugrunde gelegten Sachverhalts und zur Vorlage eines entscheidungsreifen Rechtmittels, ist im Rahmen der Ermessensübung zudem zu berücksichtigen, dass mit der Aufhebung des angefochtenen Bescheides und der Zurückverweisung an die erste Instanz auch dem Rechtschutzgedanken besser entsprochen wird. Eröffnet sich damit dem Bf doch die Möglichkeit…
…zugrunde gelegten Sachverhalts und zur Vorlage eines entscheidungsreifen Rechtmittels, ist im Rahmen der Ermessensübung zudem zu berücksichtigen, dass mit der Aufhebung des angefochtenen Bescheides und der Zurückverweisung an die erste Instanz auch dem Rechtschutzgedanken besser entsprochen wird. Eröffnet sich damit dem Bf doch die Möglichkeit…
…liegen nach Auffassung des BFG die Voraussetzungen für ein Absehen von der grundsätzlich meritorischen Entscheidungspflicht des BFG vor. Im Rahmen der Ermessensübung ist überdies zu berücksichtigen, dass mit der Aufhebung der angefochtenen Bescheide und der Zurückverweisung an die erste Instanz auch dem Rechtschutzgedanken besser entsprochen…
…hätte können, liegen die Voraussetzungen für ein Absehen von der grundsätzlich meritorischen Entscheidungspflicht des BFG vor. Im Rahmen der Ermessensübung ist überdies zu berücksichtigen, dass mit der Aufhebung des angefochtenen Bescheides und der Zurückverweisung an die erste Instanz auch dem Rechtschutzgedanken besser entsprochen wird. Denn…
…die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung u.a. ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können. Die…
…wenn die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes durch das Verwaltungsgericht selbst im Interesse der Raschheit gelegen oder mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden ist." Grundsätzlich ist das Instrument der Kassation, dh die Aufhebung des angefochtenen Bescheides und die Zurückverweisung der Rechtssache an die erste Instanz durch das…
…In eventu die Zurückverweisung an die erste Instanz. Das FA beantragt eine teilweise Stattgabe im Sinne der Beschwerdevorentscheidung." Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: A. Der Bf. hat den Vorlageantrag innerhalb offener Rechtsmittelfrist und damit rechtzeitig eingebracht. Deshalb scheidet die Beschwerdevorentscheidung mit dieser Entscheidung aus…
…aufgeteilt. C. Ablehnung der im Schreiben vom 22.11.2015 gestellten Anträge 1. Mit Schreiben vom 22.11.2016 beantragte die steuerliche Vertretung der Bf. die Bescheidaufhebung und Zurückverweisung an die erste Instanz. Diesbezüglich besteht für die Bf. kein Antragsrecht. Die Aufhebung und Zurückverweisung gem. …
…liegen nach Auffassung des BFG die Voraussetzungen für ein Absehen von der grundsätzlich meritorischen Entscheidungspflicht des BFG vor. Im Rahmen der Ermessensübung ist überdies zu berücksichtigen, dass mit der Aufhebung der angefochtenen Bescheide und der Zurückverweisung an die erste Instanz auch dem Rechtschutzgedanken besser entsprochen…
…Berufung und Aufhebung des bekämpften Bescheides beantragt. In Eventu werde die Aufhebung und Zurückverweisung an die erste Instanz zur Verfahrensergänzung beantragt. Mit Ergänzungsersuchen forderte das Finanzamt die Bw auf das im Strafverfahren eingeholte Gutachten vorzulegen. Da nach Fristerstreckungsantrag diese Gutachten nicht vorgelegt wurde, wurde die…
…BAO für die Jahre 1999, 2000 und 2001: a. Wenn Ermittlungen unterlassen werden, bei deren Durchführung ein anderslautender Beschid hätte ergehen oder die Bescheiderlassung hätte unterbleiben können, steht es im Ermessen der Berufungsbehörde den Bescheid unter Zurückverweisung an die erste Instanz aufzuheben. b. Die Betriebsprüfung…
…zugrunde gelegten Sachverhalts und zur Vorlage eines entscheidungsreifen Rechtmittels, ist im Rahmen der Ermessensübung zudem zu berücksichtigen, dass mit der Aufhebung des angefochtenen Bescheides und der Zurückverweisung an die erste Instanz auch dem Rechtschutzgedanken besser entsprochen wird. Eröffnet sich damit der Bf. doch die Möglichkeit…
…und diesem die Möglichkeit eröffnet dazu Stellung zu nehmen. Die ursprünglichen Anträge auf Abhaltung einer mündlichen Verhandlung und der Eventualantrag auf Aufhebung und Zurückverweisung an die erste Instanz, werden, zufolge einer Eingabe vom 12. Dezember 2018, nicht mehr aufrechterhalten. Demzufolge unterbleibt eine mündliche Verhandlung und…
…BFG die Voraussetzungen für ein Absehen von der grundsätzlich meritorischen Entscheidungspflicht des BFG vor. Im Rahmen der Ermessensübung ist überdies zu berücksichtigen, dass mit der Aufhebung der angefochtenen Bescheide und der Zurückverweisung an die erste Instanz auch dem Rechtschutzgedanken besser entsprochen wird. Denn die Bf…
…bedarf es umfangreicher ergänzender Erhebungen, welche das zumutbare Ausmaß im Rahmen eines Berufungsverfahrens vor der zweiten Instanz übersteigen. Es erweist sich daher eine Aufhebung der bekämpften Entscheidung des Spruchsenates und die Zurückverweisung der Strafsache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz, entsprechend dem gestellten Antrag der Amtsbeauftragten…