…auch wenn sie erschöpft ist, dem Anmelder zurückzugeben. In allen anderen Fällen sind die Einfuhrbescheinigungen nach Einsichtnahme zurückzugeben. (3) Bei einem Transport von Arzneiwaren im Rahmen der Einfuhr (Abschnitt 1.2.) ist gemäß § 10 Abs. 1 AWEG 2010 eine Kopie der Einfuhrbescheinigung mitzuführen und den…
…entrichten wäre. Die Strafverfügung enthielt auch den Ausspruch, dass mit fristgerechter Einzahlung der Geldstrafe der Vernichtung der beschlagnahmten Arzneiwaren zugestimmt wird. Wegen Nichtentrichtung der Geldstrafe trat die Organstrafverfügung außer Kraft und es erging am 7.5.2014 eine Anzeige gemäß § 50 Abs.6 VStG wegen §…
Die Arbeitsrichtlinie Arzneiwaren, Blutprodukte und Produkte natürlicher Heilvorkommen (VB-0230) wurde hinsichtlich der Änderung des Arzneiwareneinfuhrgesetzes 2010 durch das BGBl. I Nr. 194/2023, des Erlasses des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) durch das BGBl. I Nr. 186/2023 und der Änderung des Tierärztegesetzes durch das BGBl. I…
Die Arbeitsrichtlinie Arzneiwaren, Blutprodukte und Produkte natürlicher Heilvorkommen (VB-0230) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen des Arzneiwareneinfuhrgesetzes 2010 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…
…I Nr. 28185/2002.1983 0.2. Warenverkehr innerhalb der Union (1) Die Beschränkungen des Arzneiwareneinfuhrgesetzes 2010 gelten auch für das Verbringen von Waren aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Österreich. (2) Die Zollorgane haben gemäß § 19 Abs. 1 AWEG 2010 auch an der…
…"7732" anzugeben. 1.1.2. Blutprodukte (1) Als Blutprodukte im Sinne des Arzneiwareneinfuhrgesetzes 2010 gelten gemäß § 2 Z 2 AWEG 2010 (die Ziffern am rechten Rand verweisen auf die zugehörigen folgenden Abschnitte der Arbeitsrichtlinie): Warenkatalog Blutprodukte: | KN-Code | Warenbezeichnung | Abschnitt | ex3001…
…1 AWEG 2010 berechtigt: öffentliche Apotheken, Anstaltsapotheken und Unternehmen, die in einer Vertragspartei des EWR zum Vertrieb von Arzneiwaren oder Blutprodukten berechtigt sind. 3.1.1. Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für Blutprodukte (1) Die vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen ausgestellte Verkehrsfähigkeitsbescheinigung bildet bei der Abfertigung von Blutprodukten…
… 29 ZollR-DG und dem Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 eingeräumten Befugnisse auf Verlangen vorgewiesen werden. (5) Für die Verbringung (Abschnitt 1.3.) von Produkten natürlicher Heilvorkommen (Abschnitt 1.1.3.) bestehen keine Beschränkungen. (6) Übergangsregelung: Auf Grund des Arzneiwareneinfuhrgesetzes 2002 von einem Landeshauptmann ausgestellte Einfuhrbewilligungen für Produkte…
…oder weder in Österreich noch im Niederlassungsstaat der Tierärztin bzw. des Tierarztes zugelassene andere Tierarzneimittel oder Arzneimittel handelt. a)entgegen den Bestimmungen des Arzneiwareneinfuhrgesetzes 2010 einzuführen oder zu verbringen oder b)als Tierarzt im Falle des Tätigwerdens gemäß § 4a des Tierärztegesetzes in Österreich (siehe Abschnitt…
…yyy/2014, vorgelegt hat. Der Untersuchungsbefund wurde von der TUA im Hinblick auf die Einreihung ergänzt. Das Zollamt Wien hat im Bericht noch ausgeführt, dass in Befunden bei Arzneiwaren auf eben dieses Kriterium, ob das Produkt eindeutig bestimmbare therapeutische oder prophylaktische Eigenschaften aufweist, grundsätzlich hingewiesen…
…dargelegt und auch nicht behauptet. Das Erzeugnis ist daher nach den Informationen über die das BFG aus der Sicht des abgabenbehördlichen und gerichtlichen Abgabenverfahrens verfügt, als Arzneiware der Position 3004 der KN zuzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des BFG ist die Revision zulässig…
…die Bf. weiter unter Hinweis auf die AV aus, dass auf die objektiven Merkmale und Eigenschaften einer Ware abzustellen sei und deren Verwendungszweck berücksichtigt werden müsse (EuGH C-480/13), da es sich um eine Arzneiware handle, die den Zweck verfolge, Schmerzen zu vermeiden. Überdies…
…Waren gemäß "§ 18 LMG 1975 ordnungsgemäß als Verzehrprodukte angemeldet und nicht untersagt worden" seien. Eine Bewilligung nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz sei für Verzehrprodukte nicht erforderlich. Eine "allenfalls andere zolllrechtliche Einstufung" könne an diesem Ergebnis nichts ändern. Die zollrechtliche Einstufung durch die "technische Untersuchungsanstalt" sei nur zollrechtlich…
…erfasst "Verschiedene Lebensmittelzubereitungen". Nach der Anmerkung 1f zu Kapitel 21 gehören Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht und andere Waren der Position 3003 oder 3004 nicht zu Kapitel 21. Die Position 2106 der KN erfasst "Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen". Nach der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu…
…Die wesentliche Aussage des EuGH habe darin bestanden, dass die Bezeichnung als Nahrungsergänzungsmittel die Tarifierung als Arzneiware nicht ausschließe. Außerdem sei die Darbietung nicht mehr Voraussetzung der Tarifierung. Melatonin sei nach dem Stand der Wissenschaft – zumindest in der vorliegenden Dosierung – ein Lebensmittel und damit begriffsnotwendig…
…Agenden in den Aufgabenbereich der AGES fallen würden. Ebenso wenig könne sie beurteilen, ob nur Arzneiwaren im Sinne der KN oder im Sinne der Position 2936 2990 00 der KN von der AGES freigegeben bzw. für verkehrsfähig erklärt werden. Der Geschäftsführer der Bf, C.D.…
Zu den Beweisantrag." Beziehung des seinerzeitigen Zollverfahrensaktes betreffend die erstmalige Einfuhr des Produktes X. durch die Y. und die Abfrage der Importe betreffend das Produkt X. vom Iran nach Österreich durch die Y. bzw. die Bf." ist festzustellen, dass im Hinblick auf abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht im…
…Abs. 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung von 975,83 Euro zur Entrichtung vor. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, er habe die in einer gesonderten Beilage zu diesem Bescheid angeführten Arzneiwaren, welche von unbekannten Personen in das Zollgebiet der Union verbracht worden seien, übernommen bzw…
…bis 4. Mai 2008 in mehreren Tathandlungen vorsätzlich eingangsabgabenpflichtige Waren ausländischer Herkunft, nämlich Arzneiwaren im Wert von € 114,56 und darauf entfallenden Eingangsabgaben iHv € 22,91 (Einfuhrumsatzsteuer), wobei hinsichtlich dieser Waren anlässlich deren widerrechtlicher Einbringung in das Zollgebiet der Gemeinschaften bzw. nach Österreich…
…dass aus den vorgelegten Unterlagen nicht ersichtlich sei, dass es sich bei dieser Ware um zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken geeignete Arzneiwaren handle und gewährte eine Frist von 6 Wochen, um anhand entsprechender Beweismittel wie Muster oder sonstiger Unterlagen die für die Einreihung der den…