…durch § 83 Abs. 2 EStG 1988 vorgesehene Beschränkung der Inanspruchnahme des Arbeitnehmers als Steuerschuldner für nicht einbehaltene und nicht abgeführte Lohnsteuer wirkt sich nur im Lohnsteuerverfahren aus, nicht aber auch im Verfahren zur Veranlagung zur Einkommensteuer (Nachholwirkung der Veranlagung). Fehler bei der Berechnung der laufenden…
…die Selbstberechnung und Abfuhr der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber nicht korrekt vorgenommen wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Gesamtschuldner der Lohnsteuer. Wurde der Arbeitgeber zur Haftung herangezogen kann er vom Arbeitnehmer als Steuerschuldner den Ersatz der bezahlten Schuld nach § 1358 ABGB fordern (Regressanspruch). Die Geltendmachung der…
…LG Ort1 v. 8.2.2022, xxx3, das derzeit behängende Insolvenzverfahren eröffnet worden. Entgegen der Ansicht des FA sei der Bf definitiv als Steuerschuldner und damit als Abgabepflichtiger im Sinne des Verfahrensrechtes anzusehen. Aufgrund seiner Parteistellung sei es inhaltlich unrichtig, davon auszugehen, dem Schuldner in…
…Arbeitnehmer welche unrichtig versteuerten Vorteile (zB. Diätenbeträge) aus dem Dienstverhältnis im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum bezogen haben. Daher ist auch nicht überprüf- bzw. ermittelbar welcher Lohnsteuerhaftungsbetrag in Folge der pauschal erfolgten Nachforderung iSd § 86 Abs. 2 EStG 1988 (sog. Durchschnittsbelastung) auf den einzelnen (betroffenen) Arbeitnehmer als Steuerschuldner…
…den Geschäftsführer, Herrn Name. in XY, vom 20. März 2006, - der der Arbeitnehmer WT, hinsichtlich der Lohnsteuerfestsetzung als Steuerschuldner beigetreten ist, gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 15. März 2006, alle für den Zeitraum von 2002 bis 2005, nach der…
…die Selbstberechnung und Abfuhr der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber nicht korrekt vorgenommen wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Gesamtschuldner der Lohnsteuer. Wurde der Arbeitgeber zur Haftung herangezogen kann er vom Arbeitnehmer als Steuerschuldner den Ersatz der bezahlten Schuld nach § 1358 ABGB fordern (Regressanspruch). Die Geltendmachung der…
…1. Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) Zur Rechtslage und zur Möglichkeit der Nachsicht von Einkommensteuer, die im Wege des Steuerabzuges durch den Arbeitgeber einbehalten worden war und damit für den Arbeitnehmer als Steuerschuldner eine bereits entrichtete Abgabenschuldigkeit im Sinne des § 236 Abs. 2 BAO darstellt, wird…
…Selbstberechnung und Abfuhr der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber nicht korrekt vorgenommen wird. Der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Gesamtschuldner der Lohnsteuer. Wurde der Arbeitgeber zur Haftung herangezogen kann er vom Arbeitnehmer als Steuerschuldner den Ersatz der bezahlten Schuld nach § 1358 ABGB fordern (Regressanspruch). Die Geltendmachung der…
…Aufl. 2017, § 83). Arbeitnehmer als Steuerschuldner. Obwohl der ArbN StSchuldner ist, wird er idR nicht für die auf seinen Arbeitslohn entfallende LSt in Anspruch genommen. Als Organ des ArbG haftet der ArbN nach § 9 BAO. Sollte jedoch eine VA erfolgen, so kann im Zuge dessen…
…Arbeitnehmer unmittelbar in Anspruch genommen, wenn der Arbeitnehmer eine unrichtige Erklärung abgegeben hat oder seiner Meldepflicht gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 nicht nachgekommen ist. Wie das Finanzamt richtig erkannt hat, stellt der vorliegende Fall einen solchen dar, in dem nur der Arbeitnehmer als Steuerschuldner…
…1988 (=Antragsveranlagung) durchgeführt wird, unmittelbar als Steuerschuldner in Anspruch genommen wird. Mit dieser Bestimmung wird klargestellt, dass auch in jenen Fällen, in denen sich bei Durchführung einer "Antragsveranlagung" eine Nachforderung ergibt, der Arbeitnehmer als Steuerschuldner in Anspruch genommen werden kann. Demzufolge konnte dem gegenständlichen Berufungsbegehren…
…möglicherweise zur Nachzahlung zu wenig entrichteter Lohnsteuer verhalten werden, wodurch der Arbeitgeber aber in die Rechte des ursprünglichen Gläubigers eintritt und daher befugt ist, vom Arbeitnehmer als Steuerschuldner den Ersatz der bezahlten Schuld nach § 1358 ABGB einzufordern. Hiefür ist es aber unabdingbar erforderlich und die…
…worden wäre. Gem. § 83 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 werde der Arbeitnehmer als Steuerschuldner unmittelbar in Anspruch genommen. Innerhalb offener Rechtsmittelfrist stellte die Bwin. den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz. In der Begründung führte sie aus, dass der…
…die Selbstberechnung und Abfuhr der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber nicht korrekt vorgenommen wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Gesamtschuldner der Lohnsteuer. Wurde der Arbeitgeber zur Haftung herangezogen kann er vom Arbeitnehmer als Steuerschuldner den Ersatz der bezahlten Schuld nach § 1358 ABGB fordern (Regressanspruch). Die Geltendmachung der…
…1988 wird der Arbeitnehmer unmittelbar in Anspruch genommen, wenn eine Veranlagung auf Antrag gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988 durchgeführt wird. Damit wird klargestellt, dass auch in jenen Fällen, in denen sich bei Durchführung einer Antragsveranlagung eine Nachzahlung ergibt, der Arbeitnehmer als Steuerschuldner in Anspruch…
…müssen. Gegenständliche Einkommensteuerbescheide sind als zu Unrecht erlassen worden. Sie sind demnach ersatzlos aufzuheben. Das Finanzamt kann nunmehr unter Beachtung allfälliger Verjährungsbestimmungen die Lohnsteuer dem Arbeitgeber im Haftungswege vorschreiben. Der Arbeitgeber wäre in weiterer Folge allenfalls befugt, vom Arbeitnehmer als Steuerschuldner den Ersatz der bezahlten…
…1988 wird der Arbeitnehmer unmittelbar in Anspruch genommen, wenn eine Veranlagung auf Antrag gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988 durchgeführt wird. Damit wird klargestellt, dass auch in jenen Fällen, in denen sich bei Durchführung einer Antragsveranlagung eine Nachzahlung ergibt, der Arbeitnehmer als Steuerschuldner in Anspruch…
…1988 wird der Arbeitnehmer unmittelbar in Anspruch genommen, wenn eine Veranlagung auf Antrag gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988 durchgeführt wird. Damit wird klargestellt, dass auch in jenen Fällen, in denen sich bei Durchführung einer Antragsveranlagung eine Nachzahlung ergibt, der Arbeitnehmer als Steuerschuldner in Anspruch…
…1988 wird der Arbeitnehmer unmittelbar in Anspruch genommen, wenn eine Veranlagung auf Antrag gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988 durchgeführt wird. Damit wird klargestellt, dass auch in jenen Fällen, in denen sich bei Durchführung einer Antragsveranlagung eine Nachzahlung ergibt, der Arbeitnehmer als Steuerschuldner in Anspruch…
…1988 wird der Arbeitnehmer unmittelbar in Anspruch genommen, wenn eine Veranlagung auf Antrag gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988 durchgeführt wird. Damit wird klargestellt, dass auch in jenen Fällen, in denen sich bei Durchführung einer Antragsveranlagung eine Nachzahlung ergibt, der Arbeitnehmer als Steuerschuldner in Anspruch…