…beginnt, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist. Die Neufassung des § 208 Abs. 2 BAO trat mangels ausdrücklicher In-Kraft-Tretens-Regelung mit dem Tag nach der Kundmachung des AbgÄG 2003 im Bundesgesetzblatt am 20. Dezem-ber 2003 in Kraft. Verjährungsbestimmungen sind nach der Rechtsprechung (vgl…
…beginnt, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist. Die Neufassung des § 208 Abs. 2 BAO trat mangels ausdrücklicher In-Kraft-Tretens-Regelung mit dem Tag nach der Kundmachung des AbgÄG 2003 im Bundesgesetzblatt am 20. Dezem-ber 2003 in Kraft. Verjährungsbestimmungen sind nach der Rechtsprechung (vgl…
…beginnt, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist. Die Neufassung des § 208 Abs. 2 BAO trat mangels ausdrücklicher In-Kraft-Tretens-Regelung mit dem Tag nach der Kundmachung des AbgÄG 2003 im Bundesgesetzblatt am 20. Dezem-ber 2003 in Kraft. Verjährungsbestimmungen sind nach der Rechtsprechung (vgl…
…Eine ordnungsgemäße (vollständige) Anzeige ist nicht gefordert. Die Neufassung des § 208 Abs. 2 BAO trat mangels ausdrücklicher In-Kraft-Tretens-Regelung mit dem Tag nach Kundmachung des AbgÄG 2003 im Bundesgesetzblatt am 20. Dezember 2003 in Kraft. Verjährungsbestimmungen sind nach der Rechtsprechung (vgl. VwGH 22…
…Abgabenfestsetzung der Eintritt der Verjährung nicht entgegen, wenn die Berufung ... vor diesem Zeitpunkt ... eingebracht wurde. Durch die Übergangsbestimmung des § 323 Abs. 18 vierter Satz BAO wird somit klargestellt, dass § 209a Abs. 1 und 2 sinngemäß für den Fall gilt, dass es durch die Neufassung der…
…279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist im anhängigen Verfahren die Anwendbarkeit der GastgewerbepauschalierungsVO, BGBl. II Nr. 488/2012 (GastgewerbepauschVO 2013) bei der Ermittlung der…
…die Neufassung des § 209 Abs. 3 BAO für Nachforderungen bzw. Gutschriften als Folge einer Außenprüfung (§ 147 Abs. 1) erst mit 1. Jänner 2006 in Kraft tritt, wenn der Beginn der Amtshandlung vor dem 1. Jänner 2005 gelegen ist. Gemäß § 323 Abs. 18 erster Satz BAO…
…vgl zur grundsätzlichen Anwendbarkeit der in § 23 Abs 3 und 4 BAO festgelegten Grundsätze im Bereich des Grunderwerbsteuerrechtes zB Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern Band II: Grunderwerbsteuer zu § 1 GrEStG [15. Lfg 2016] Rz 140 f mwH); würde eine auf § 23 Abs 3 BAO gestützte Besteuerung…
…wenn Meinungsverschiedenheiten über die Richtigkeit der Selbstberechnung (VwGH 25.06.1990, 89/15/0108) oder über das Bestehen eines Abgabenanspruches bestehen würden (UFS 25.06.2003, RV/1945-W/02). Entsprechend heiße es in den Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) des Bundesministeriums für…
…entsprechen kann. Der Beginn der Verjährung richtet sich somit nach den allgemeinen Regeln der BAO, also nach § 208 Abs. 1 lit. a (Ritz, a.a.O. § 208 Tz 4). Für die Jahre 1996 und 1997 bedeutet das folgendes: Gemäß der Neufassung der Verjährungsbestimmungen erfolgt die…
…Ein diesbezügliches Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz ist für die Anwendbarkeit des § 289 Absatz 1 BAO nicht erforderlich. Eine Erforderlichkeit von Ermittlungen kann sich auch daraus ergeben, dass erstmals in der Beschwerde Umstände releviert werden - wie hier im gegenständlichen Fall das Beschwerdevorbringen zur Anwendung des…
…3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 (Erwerbe im Rahmen behördlicher Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland) zur Anwendung kommen kann. Nach der VwGH-Judikatur ist eine Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Befreiung, dass der Grundstückserwerb unmittelbare Folge einer behördlichen Verfügung ist, wobei derjenige, den…
…aus verfassungsrechtlicher Perspektive, die Vorgehensweise der belangten Behörde zu hinterfragen und deren Handeln auf Zulässigkeit zu prüfen. Zur Prüfung des vorliegenden Falles sei es erst zwei Jahre nach Vertragserrichtung, im Rahmen einer, gemäß § 147 BAO, erfolgten, Überprüfung der Selbstberechnungen nach dem Grunderwerbsteuergesetz, dem Gebührengesetz und…
…aus verfassungsrechtlicher Perspektive, die Vorgehensweise der belangten Behörde zu hinterfragen und deren Handeln auf Zulässigkeit zu prüfen. Zur Prüfung des vorliegenden Falles sei es erst zwei Jahre nach Vertragserrichtung, im Rahmen einer, gemäß § 147 BAO, erfolgten, Überprüfung der Selbstberechnungen nach dem Grunderwerbsteuergesetz, dem Gebührengesetz und…
…aus verfassungsrechtlicher Perspektive, die Vorgehensweise der belangten Behörde zu hinterfragen und deren Handeln auf Zulässigkeit zu prüfen. Zur Prüfung des vorliegenden Falles sei es erst zwei Jahre nach Vertragserrichtung, im Rahmen einer, gemäß § 147 BAO, erfolgten, Überprüfung der Selbstberechnungen nach dem Grunderwerbsteuergesetz, dem Gebührengesetz und…
…aus verfassungsrechtlicher Perspektive, die Vorgehensweise der belangten Behörde zu hinterfragen und deren Handeln auf Zulässigkeit zu prüfen. Zur Prüfung des vorliegenden Falles sei es erst zwei Jahre nach Vertragserrichtung, im Rahmen einer, gemäß § 147 BAO, erfolgten, Überprüfung der Selbstberechnungen nach dem Grunderwerbsteuergesetz, dem Gebührengesetz und…
…aus verfassungsrechtlicher Perspektive, die Vorgehensweise der belangten Behörde zu hinterfragen und deren Handeln auf Zulässigkeit zu prüfen. Zur Prüfung des vorliegenden Falles sei es erst zwei Jahre nach Vertragserrichtung, im Rahmen einer, gemäß § 147 BAO, erfolgten, Überprüfung der Selbstberechnungen nach dem Grunderwerbsteuergesetz, dem Gebührengesetz und…
…bei welcher der Abgabepflichtige über das ihm zurechenbare Wissen hinaus Daten benötige, sei bisher noch nicht Gegenstand einer Normenprüfung durch den VfGH gewesen. Nach ständiger Rechtsprechung hätten die Abgabenbehörden gemäß § 115 Abs. 1 BAO die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen…
…304 BAO kam es aber nur deshalb, da die Vorgängerbestimmungen vom VfGH als verfassungswidrig aufgehoben wurden. Mit der Neufassung des § 304 BAO kehrt der Gesetzgeber aber wieder zu dieser verfassungswidrigen Ausgestaltung des § 304 BAO zurück. Unter Beachtung der ergangenen Erkenntnisse des VfGH hätte der Gesetzgeber…
…4 BAO aF) durch den VfGH (somit nach dem 31. Dezember 2020) bestand vor 8. Jänner 2021 keine das Antragsrecht befristende Bestimmung. Wurden in dieser Zeit (1. bis 7. Jänner 2021) Aufhebungsanträge gestellt, so erscheint die de facto rückwirkende Anwendbarkeit der Jahresfrist auf solche im…