…Voraussetzungen (§§ 9a bis 9d) Anspruch auf einen Mehrkindzuschlag. Der Mehrkindzuschlag steht für jedes ständig im Bundesgebiet lebende dritte und weitere Kind zu, für das Familienbeihilfe gewährt wird. Ab 1. Jänner 2011 beträgt der Mehrkindzuschlag 20 Euro monatlich für das dritte und jedes weitere Kind. Gemäß …
…Voraussetzungen (§§ 9a bis 9d) Anspruch auf einen Mehrkindzuschlag. Der Mehrkindzuschlag steht für jedes ständig im Bundesgebiet lebende dritte und weitere Kind zu, für das Familienbeihilfe gewährt wird. Der Mehrkindzuschlag beträgt monatlich 20 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Gemäß § 9a Abs. 1 FLAG…
…war daher ersatzlos aufzuheben. 2. Mehrkindzuschlag 2004: § 9 FLAG 1967 normiert: Zusätzlich zur Familienbeihilfe haben Personen unter folgenden Voraussetzungen (§§9a bis 9d) Anspruch auf einen Mehrkindzuschlag. Der Mehrkindzuschlag steht für jedes ständig im Bundesgebiet lebende dritte und weitere Kind zu, für das Familienbeihilfe gewährt wird.…
…lebenden Elternteils oder Lebensgefährten, der veranlagt wird, auf den Anspruch auf den Mehrkindzuschlag verzichtet werden. Im streitgegenständlichen Fall hat der Unabhängige Finanzsenat folgenden Sachverhalt zu beurteilen: Aufgrund der oben dargestellten Anträge wurden dem Bw die Mehrkindzuschläge zunächst erstattet. Dabei blieb unberücksichtigt, dass eigentlich die Ehefrau…
…273 BAO ) gegen den Bescheid über den Mehrkindzuschlag 2004 aufgrund der Verhältnisse des Jahres 2003 § 9 FLAG 1967 normiert: Zusätzlich zur Familienbeihilfe haben Personen unter folgenden Voraussetzungen (§§9a bis 9d) Anspruch auf einen Mehrkindzuschlag. Der Mehrkindzuschlag steht für jedes ständig im Bundesgebiet lebende dritte und…
…gelebt hat oder wenn das Einkommen eines der (Ehe)Partner negativ ist. Im gegenständlichen Fall beantragt die Bw. den Mehrkindzuschlag für die Jahre 2004 und 2005. Bei der Prüfung des Anspruches auf Mehrkindzuschlag sind daher die Verhältnisse der Vorjahre, nämlich der Jahre 2003 und 2004…
…und die gemeinsamen Kinder. Die Bw. hat nicht zugunsten ihres geschiedenen Ehemannes auf den Anspruch auf Mehrkindzuschlag verzichtet. Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich hinsichtlich des im Jahr 2008 erzielten Einkommens aus den Einkommensteuerbescheiden 2008 der Bw. und ihres geschiedenen Ehemannes, hinsichtlich des Bezugs der Familienbeihilfe…
…abgesehen, da der Kindesvater keinen Anspruch erhob und erklärte, dass ihm die Familienbeihilfe für diesen Zeitraum von der Kindesmutter in "bar" übergeben wurde. Am 5. Februar 2007 stellte die Kindesmutter selbst einen Antrag auf Erstattung des Mehrkindzuschlages auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2006. Der…
…Anspruch auf Familienbeihilfe für mehr als zwei Kinder hatte. Der Vorhalt vom 10. Juli 2009 blieb unbeantwortet. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) besteht zusätzlich zur Familienbeihilfe unter den in den §§ 9a bis 9d angeführten Voraussetzungen Anspruch auf einen Mehrkindzuschlag…
…gefertigten Referenten in der Weise auszulegen, dass nur der Elternteil Anspruch auf den Mehrkindzuschlag hat, der im maßgeblichen Zeitraum hinsichtlich der FB anspruchsberechtigt war (im berufungsgegenständlichen Fall somit N.N. ). Festzuhalten ist weiters, dass ein Elternteil auf den Mehrkindzuschlag gemäß § 9 b FLAG 1967 nur…
…wird der Bescheid vom 16.02.2005 geändert. Der Mehrkindzuschlag wird auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2003 festgesetzt mit einer Gutschrift von 0,00 €; bisher war festgesetzt eine Gutschrift in Höhe von 436,80 €. ..............Begründung: Es besteht kein Anspruch auf den Mehrkindzuschlag…
…Anspruch auf Mehrkindzuschlag in Verbindung mit der EuGH-Judikatur zur Indexierung der österreichischen Familienbeihilfe einem solchen rückwirkenden Ereignis entspricht. Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass aufgrund der EuGH-Judikatur lediglich die nationalen Vorschriften betreffend Indexierung aufgehoben wurden, nicht jedoch die grundsätzlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf…
…Alleinverdienerabsetzbetrages entsprechend der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Im Zuge der Beschwerdevorentscheidung erging am 19.03.2026 ein geänderter Einkommensteuerbescheid. Der Alleinverdienerabsetzbetrag wurde gewährt. Dem Antrag auf Mehrkindzuschlag wurde stattgegeben. Betreffend Familienbonus Plus wurde darauf hingewiesen, dass dieser als erster Absetzbetrag von der errechneten Steuer abzuziehen sei…
…Alleinverdienerabsetzbetrag steht nur einem der (Ehe-)Partner zu. Erfüllen beide (Ehe-)Partner die Voraussetzungen im Sinne der vorstehenden Sätze, hat jener (Ehe-)Partner Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag, der die höheren Einkünfte im Sinne der Z 1 erzielt. Haben beide (Ehe-)Partner keine oder gleich hohe…
… 9a bis 9d) Anspruch auf einen Mehrkindzuschlag. Der Mehrkindzuschlag steht für jedes ständig im Bundesgebiet lebende dritte und weitere Kind zu, für das Familienbeihilfe gewährt wird. Ab 1. Jänner 2002 beträgt der Mehrkindzuschlag 36,40 Euro monatlich für das dritte und jedes weitere Kind. Gemäß…
…20.6.2011 in der elektronisch eingelangten Einkommensteuererklärung 2009 den Mehrkindzuschlag für das Jahr 2010 beantragte und das Finanzamt diesem Antrag mit Bescheid am 13.7.2011 entsprochen hat. Dass im gegenständlichen Fall über den Anspruch auf Mehrkindzuschlag für das Jahr 2011 zu entscheiden war…
…und für jedes weitere Kind ein Mehrkindzuschlag gewährt werden. Im Jahr 1999 soll dieser für jedes dritte und weitere Kind 200 S monatlich, ab dem Jahr 2000 monatlich 400 S betragen. … Maßgeblich für den Anspruch auf den Mehrkindzuschlag sollen die finanziellen und persönlichen Verhältnisse…
…und für jedes weitere Kind ein Mehrkindzuschlag gewährt werden. Im Jahr 1999 soll dieser für jedes dritte und weitere Kind 200 S monatlich, ab dem Jahr 2000 monatlich 400 S betragen. … Maßgeblich für den Anspruch auf den Mehrkindzuschlag sollen die finanziellen und persönlichen Verhältnisse…
…dritte und jedes weitere Kind. Der Anspruch auf Mehrkindzuschlag ist nach § 9a Abs 1 FLAG 1967 abhängig vom Anspruch auf Familienbeihilfe und vom Einkommen des Kalenderjahres, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das der Antrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages gestellt wird. Dabei darf das Einkommen…
…dargestellten Rechtslage vom Anspruch auf Familienbeihilfe und vom Einkommen des Kalenderjahres 2010, welches mit der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 dem Finanzamt zur Kenntnis gelangt war, abhängig war, zuerkannt. Dieser Sachverhalt kann, entgegen dem Vorbringen des Bw, nicht so verstanden werden, dass der Mehrkindzuschlag erst …