…daraus: Die Tochter des Bw. hat nach Ablauf von drei Semestern das Studium gewechselt. Es liegt daher grundsätzlich ein schädlicher Studienwechsel nach § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG vor. Allerdings wurden insofern die gesamten Vorstudienzeiten auf das neue Studium angerechnet, als die vollen drei Semester…
…gemeldeten Semestern des vorhergehenden Studiums keine Berücksichtigung der gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums darstellt. Es ist dem Finanzamt daher insoweit zuzustimmen, dass im vorliegenden Fall ein (schädlicher) Wechsel im Sinn des § 17 des Studienförderungsgesetzes 1992 vorliegt. Zur Anrechnung von Vorstudien regelt …
…aus: „Durch die nunmehr vorliegenden Bescheide … über die Anrechnung von Vorstudienzeiten im Ausmaß von 2,5 ECTS-Punkten ist nunmehr für den Zeitraum Oktober 2012 bis Februar 2014 von einer Wartezeit von drei Semestern (und nicht wie ursprünglich von Oktober 2012 – September 2014) für…
…Beschwerde gilt jedoch zufolge des fristgerecht eingebrachten Vorlageantrages wiederum als unerledigt. Im Bezug habenden Schriftsatz vom 22. Jänner 2015 führte der Beschwerdeführer aus: „ Leider konnte ich den Anrechnungsbescheid (Anrechnung von 12 EC TS) der Universität Graz bisher nicht vorlegen, weil er noch nicht ausgestellt ist…
…war sie gezwungen auf ihr Zweitfach Kunstgeschichte, wobei ihr hier Prüfungen angerechnet wurden (diese Anrechnungen sollten Ihnen auch vorliegen). Deshalb ist mir nicht klar, warum ich die Familienbeihilfe von Mai 2021- Mai 2022 zurückzahlen muss, da meine Tochter durch ihre erbrachten Leistungen im Studium Germanistik…
…des § 17 Abs. 1 StudFG gelten. § 51 Abs. 2 Z 26 UG lautet: Der Umfang der Studien mit Ausnahme der Doktoratsstudien ist im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System - ECTS, 253/2000/EG, Amtsblatt Nr. L 28 vom 3…
…die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt wurden. Dies ist aber nach Studienförderungsrecht (und folglich auch nach Beihilfenrecht) nicht der Fall: Nach der Aktenlage und allen Ausführungen des Vertreters des Berufungswerbers wurden aus dem Vorstudium lediglich Prüfungen im Umfang von 13…
…verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Gemäß § 17 Abs 2 Z 1 Studienförderungsgesetz (StudFG) gilt nicht als Studienwechsel, wenn die gesamten Vorstudienzeiten in die neue Studienrichtung eingerechnet werden. Ein solcher Wechsel kann jederzeit erfolgen, ohne…
…wurden, es ist vielmehr erforderlich, dass die abgelegten Prüfungen auch mit dem bisherigen Zeitaufwand für das Vorstudium in Einklang stehen, damit im Ergebnis von einer Anerkennung der gesamten Vorstudienzeiten die Rede sein kann. Wird der Studienerfolg in ECTS-Punkten bemessen, gilt Folgendes: Nach § 51 Abs…
…ersten Abschnitt vier Semester. Die Mindeststudiendauer der Studienrichtung Internationale Betriebswirtschaft umfasst acht Semester und gliedert sich in einen zweisemestrigen ersten Abschnitt und in einen sechssemestrigen zweiten Studienabschnitt. Gegenständlich ist zwar von keinem Studienwechsel auszugehen, weil eine Einrechnung der gesamten Vorstudienzeiten besteht, doch zeigt ein Vergleich…
…gesamten Vorstudienzeiten in die neue Studienrichtung eingerechnet werden. Wie der Berufungswerber in seinem Schreiben vom 27.3.2006 vorgebracht hat und durch eine telefonische Erkundigung der Berufungsbehörde bei der Akademieleitung der Medizinisch-technischen Akademie für den radiologisch-technischen Dienst bestätigt wurde, besteht keine Anrechnungsmöglichkeit von…
…60 ECTS-Punkten einer Vorstudienzeit von zwei Semestern etc. Diese Vorgangsweise ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates gerechtfertigt. Im gegenständlichen Fall wurde die Anrechnung von insgesamt 3 ECTS-Punkten bestätigt. Im Sinn des Vorhergesagten kann damit keineswegs von einer Anrechnung der gesamten Vorstudienzeiten ausgegangen werden…
…ECTS-Punkten einer Vorstudienzeit von zwei Semestern etc. Diese Vorgangsweise ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates gerechtfertigt. Im gegenständlichen Fall wurde die Anrechnung von insgesamt 19,5 ECTS-Punkten bestätigt. Im Sinn des Vorhergesagten kann damit keineswegs von einer Anrechnung der gesamten Vorstudienzeiten ausgegangen werden…
…hat. Die Wartezeit beträgt so viele Semester, für welche Familienbeihilfe bezogen wurde. Eine etwaige Anrechnung, mittels Anrechnungsbescheides, von Vorstudienzeiten bewirkt eine Verminderung der Wartezeit um so viele Semester als angerechnet werden. Obiger Berufung wird der Erfolg versagt, da Ihre Tochter ihre bisher betriebenen Studien nach…
…Wesentlichen aus, dass der Sohn der Bf. einen Studienwechsel vollzogen habe und auf Grund der Anrechnung von Vorstudienzeiten aus dem Erststudium sich die Studienzeit für eine Beihilfengewährung für das nachfolgende Zweitstudium verkürze. Dadurch ergebe sich kein Beihilfenanspruch für den genannten Zeitraum. In ihrer, gegen den…
…Erkenntnis des VwGH, Rz 29). Da das FLAG eine Anrechnung von Vorstudienzeiten auf die einzuhaltende Studienzeit nicht vorsehe, habe die im Revisionsfall erfolgte Anrechnung oder Anerkennung aus dem Vorstudium der Technischen Mathematik zwar eine Verkürzung der Wartezeit der Familienbeihilfe nach § 2 Abs. 1 lit b…
…Vorhalt vom 26.1.2007 wurde seitens der Abgabenbehörde II. Instanz die strittige Frage des Studienwechsels erörtert und der Bw aufgetragen, den Bescheid über die Anrechnung von Vorstudienzeiten vorzulegen. In der Vorhaltsbeantwortung vom 26. Februar 2007 führte die Bw aus, dass kein schädlicher Studienwechsel vorliege…
…da eine Anrechnung von Prüfungen für das neue Studium nicht nachgewiesen wurde. Im Vorlageantrag führte der Berufungswerber sinngemäß aus, dass die Behörde allein aufgrund der verschiedenen Studienkennzahlen geschlossen hätte, dass eindeutig ein schädlicher Studienwechsel vorliege. Es sei jedoch die Anrechenbarkeit der gesamten Vorstudienzeiten nicht geprüft…
…diesem Studium nicht nachgewiesen wird. Die Tochter der Bw hat nämlich das ab Sommersemester 1997 begonnene Hauptstudium nicht abgeschlossen und es ist auch keine vollständige Anrechnung der gesamten Vorstudienzeiten im Bereich FGF - wie von der steuerlichen Vertretung in ihrer Berufungsschrift vom 10. März 2003 behauptet …
…1 Z 2 StudFG sind somit eingetreten. Da eine Anrechnung der Vorstudienzeiten nicht erfolgte, also die Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 Z 1 StudFG nicht gegeben sind, liegt ein schädlicher Studienwechsel vor, der der Gewährung von Familienbeihilfe entgegensteht. Die Einstellung des Familienbeihilfenbezuges ab Herbst 2005…