…der Bw. begehrt, ergebe sich beim derzeitigen Rückstand von 798,36 € eine Zahlungsdauer von 16 Monaten, ein derartig langer Einbringungszeitraum ist nicht zu vertreten. Bei den einbekannten Einkünften erscheint eine Ratenhöhe von 115,00 € pro Monat durchaus finanzierbar und angemessen, damit sollte der…
…dieser grunderwerbsteuerliche Gegenleistung die Steuer vorgeschrieben. Laut einer diesbezüglichen ho. Rückfrage ergab sich der in die Berechnungsformel als "Ratenhöhe" eingesetzte monatliche Wert von 778 € allein dadurch, dass vom Finanzamt die Wohnnutzfläche des Hauses mit 130 m2 geschätzt worden war, die dann mit dem geltenden…
…In Verbindung mit der hohen Inflation und meiner Unterhaltsverpflichtung für meine beiden Kinder 11 und 13 Jahre alt, bin ich nicht in der Lage den gesamt aushaftenden Saldo sofort zu bezahlen und ersuche deshalb um eine Ratenzahlung mit einer Ratenhöhe von € 100,- im Monat…
…dass zum Zeitpunkt der Antragstellung kein COVID-Ratenmodell der Phase 1 aufrecht gewesen war und deshalb die Voraussetzungen für die Phase 2 nicht erfüllt gewesen seien und der Antrag abgewiesen werden müsse. Die mit 05.12.2022 datierte Beschwerde richtete sich gegen die Abweisung des…
…bei der Rentenhöhe und beim Vertragsbeginn einzelner Teilkomponenten). Aus den Unterlagen der A.- Versicherung ist zu ersehen, dass bereits im Antrag des Bw. auf Abschluss des Rentenvertrages vom 30.7.2002 die Abtretung des Rentenanspruchs zugunsten der finanzierenden Y.-Bank verfügt worden war (ebenso im…
…auf die Angemessenheit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit kommt es grundsätzlich nicht an. Die Frage, was unter betrieblicher "Veranlassung" zu verstehen ist, ist zumindest für Grenzfälle umstritten (Ruppe, in Söhn, DStJG Band 3, 1980, Abgrenzung, 103; Tanzer, ÖStZ 1975, 50), und zwar auch in der Bedeutung für…
…berechtigt. Weiters hatte das Finanzamt bei der Festlegung der Ratenhöhe auf die Einbringlichkeit der Abgabenschulden innerhalb eines angemessenen Zeitraumes Rücksicht zu nehmen, woran das Argument des Bf., er schulde Einkommensteuern für zwei Jahre, nicht das Geringste ändert. Vielmehr erscheint es aus dem Blickwinkel der Ermessensübung…
…Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Laut Aktenlage verminderte sich der dem angefochtenen Bescheid zugrunde gelegte Rückstand in Höhe von € 27.487,19 vom 14. Mai 2012 durch…
…ausgehend von der vom Bf. vorgeschlagenen Ratenhöhe von 300,00 € ebenfalls 1.200,00 €) nicht schlechter gestellt ist als er es bei sofortiger Stattgabe seines Zahlungserleichterungsansuchens vom 23. Jänner 2012 gewesen wäre. Um den vom Bf. kundgetanen Zahlungswillen sowie die Entwicklung der Einkommens…
…des Strafrückstandes in Monatsraten zu je 350,00 € zu ermöglichen. Damit ist zum einen die Entrichtung der Geldstrafe in einem gerade noch angemessenen Zeitraum von weiteren etwa drei Jahren gewährleistet, zum anderen kann bei einer Ratenhöhe, die rund 40 % des monatlichen Nettogehaltes (ohne Diäten…
…und Billigkeit als Ermessenskriterien erscheinen auf Grund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bf. monatliche Raten in der Höhe von 200,00 € bzw. ein Zahlungsziel für den aushaftenden Rückstand von drei Jahren angemessen, wobei diese Ratenhöhe jedenfalls die Entrichtung der Geldstrafe in einer für die Behörde…
…eine Ratenhöhe von € 3.400,00 pro Monat durchaus finanzierbar und angemessen, damit sollten die die Jahre 2003 und 2004 betreffenden Rückstände im Jahr 2006 entrichtet werden. Bei der Ermessensentscheidung ist letztlich auch eingeflossen, dass der Abgabenrückstand überwiegend aus Einkommensteuerrückständen der Vorjahre besteht, der…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde von Herrn A.H., Wien, vertreten durch Staatsanwalt i.R. Mag. Dr. Wolfgang Mekis, Strafverteidiger und Rechtsanwalt, 1060 Wien, Gumpendorferstraße 5, vom 23. November 2009 gegen den Bescheid über die Abweisung eines Ansuchens…
…StNr. 34 als unbegründet ab. Begründend wurde darauf verwiesen, dass die vom Antragsteller angebotenen Teilzahlungen im Verhältnis zur Rückstandshöhe zu niedrig seien und daher von einer Gefährdung der Einbringlichkeit auszugehen sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 28. September 2007…
…Ratenzahlung in Höhe von € 200,00 monatlich ab und forderte die Bf. zur Vermeidung von Einbringungsmaßnahmen auf, die rückständigen Abgabenschuldigkeiten in Höhe von € 46.524,71 unverzüglich zu entrichten. ----- Gegen diesen Bescheid richtet sich die gegenständliche Beschwerde der Bf. vom 12. August 2022…
…als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) war bis zur Konkurseröffnung am 5. August 2009 als selbstständige Grafikerin tätig. Mit Beschluss vom 30. Dezember 2009 wurde der am 15. Dezember 2009 angenommene Zwangsausgleich bestätigt. Dessen wesentlicher Inhalt war eine Quote von 25 % für die Gläubiger…
…Insolvenzende Mitte 2013 seien dann voraussichtlich deutlich höhere Zahlungen möglich. Mit Bescheid vom 14. Juni 2010 hat das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz diesen Antrag mit der Begründung abwiesen, dass während eines Insolvenzverfahrens die Voraussetzungen für die Bewilligung von Zahlungserleichterungen grundsätzlich nicht gegeben seien…
…diesem Alter nicht mehr möglich. Es werde daher der Antrag gestellt, in Stattgebung der vorliegenden Berufung den Bescheid dahingehend abzuändern, dass Zahlungserleichterungen in einer Ratenhöhe von € 250,00 bewilligt würden. Das Finanzamt wies die Berufung mit Beschwerdevorentscheidung vom 26. März 2014 als unbegründet ab…
…Mai 2010, Zl. FSRV/0023-I/09, als unbegründet abgewiesen. Bereits vor Ergehen dieser Beschwerdeentscheidung hat der Beschwerdeführer am 8. März 2010 ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht, mit welchem er beantragte, bis Ende August 2010 eine monatliche Rückzahlung von € 50,00 leisten zu können. Das…
…um die Abstattung der Geldstrafe innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes zu gewährleisten, den monatlich zahlbaren Betrag ab 15. November 2009 auf 350,00 € zu erhöhen. Dieser Betrag entspricht dem schon bisher geleisteten Betrag zuzüglich der ab November 2009 entfallenden Kreditrate. Eine derartige Ratenhöhe erscheint zumutbar…