Ersuchen um Einleitung eines Amtshilfeverfahrens (Amtshilfeersuchen) nach dem Nachrichtenartikel eines Doppelbesteuerungsabkommens oder nach den Bestimmungen des EG-Amtshilfegesetzes (EG-AHG) sind ab sofort seitens des das Verfahren anstrebenden Finanzamtes bzw. der Großbetriebsprüfung direkt an die zuständige Behörde im Sinne der jeweils anzuwendenden Rechtsvorschriften über die…
…bzw. verneinendenfalls, wohin die aus Österreich stammenden Zahlungen weitergeflossen sind. Vom Ergebnis eines solchen Amtshilfeverkehrs wird es dann abhängen, ob bzw. welche weiteren Schritte zu unternehmen sein werden. Wurde von den Zahlungen an die irische Gesellschaft vom Haftungspflichtigen die 20%ige österreichische Abzugssteuer einbehalten und…
…Abs. 1 BAO in Verbindung mit Artikel 26 DBA-CSSR die erforderliche Sachverhaltsaufklärung auf dem internationalen Amtshilfeweg erforderlich. Dieses Erfordernis, von Amts wegen alle für die Ermittlung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nötigen Ermittlungen (einschließlich der Inanspruchnahme des internationalen Amtshilfeverkehrs) anzustellen, kann nicht dadurch erlöschen…
…wegen einer neuerlich falschen Steuererklärung entsprechend belangt zu werden. Die Inanspruchnahme des internationalen Amtshilfeverkehrs kann daher die Abgabe einer ordnungsgemäßen Steuererklärung (bzw. eine nachträgliche Richtigstellung einer unvollständigen Steuererklärung) durch den Steuerpflichtigen selbst nicht ersetzen. Ob nach Abgabe der vollständigen Steuererklärung eine Überprüfung aller oder einzelner…
…die Einreichung unterlassen habe. Infolge wäre der Verspätungszuschlagsbescheid betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 1998 wegen Nichtabgabe der Steuererklärung aufzuheben. Die Inanspruchnahme des internationalen Amtshilfeverkehrs könne die Abgabe einer ordnungsgemäßen Steuererklärung durch den Steuerpflichtigen nicht ersetzen. Es stehe der zuständigen Behörde frei, nach Abgabe der vollständigen…
Auf Grund des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages vom 4. Okt. 1954, BGBl. Nr. 249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob…
4. Kontrolle (1) Im Hinblick auf § 11 Abs. 3 des Gelegenheitsverkehrs-GesetzesGelverkG haben die Zollorgane Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996, des Interbus-Übereinkommens sowie der bilateralen Vereinbarungen im Bereich des grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehres durchzuführen. (2) Die jeweils mitzuführenden Dokumente (siehe…
4. Kontrolle (1) Im Hinblick auf § 11 Abs. 3 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes bzw. § 48 Abs. 1 des Kraftfahrliniengesetzes haben die Zollorgane Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung der Verordnung (EWG) Nr. 684/82 und der Verordnung (EG) Nr. 12/98 durchzuführen. (2) Die jeweils mitzuführenden Dokumente…
5. Zuständigkeiten 5.1. Grenzüberschreitender Verkehr (1) Im grenzüberschreitenden Verkehr mit nicht im Inlandin einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassenen Kraftfahrzeugen ist gemäß §§ 6 Abs. 5 KfzStG 1992 7 Abs. 3 KfzStG 1992 für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer das Zollamt zuständig, das als erstes befasst wird oder…
…insbesondere durch im Zuge von Hausdurchsuchungen sichergestellten Beweismittel, durchgeführte Einvernahmen und im Rechts- und Amtshilfeverkehr gewonnene Erkenntnisse festgestellt worden sei, dass die B in zumindest 3.129 Verzollungsfällen (Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr) als Anmelder in indirekter Vertretung auftrat und der Verzollung wertmäßig verminderte…
…mit dem Ziel, für eine sachgerechte internationale Gewinnaufteilung zwischen den drei involvierten Staaten zu sorgen (und zwar entweder im Wege eines Verständigungsverfahrens oder im Wege des Amtshilfeverkehrs). Diese internationale Zusammenarbeit kann allerdings mit erheblichem zeitlichen Aufwand und gegebenenfalls mit Auslandsdienstreisekosten verbunden sein, die angesichts des…
Aus gegebenem Anlass wird im Interesse der bundeseinheitlichen Anwendung des Vertrages vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 249/1955, zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen in Bezug auf die Anwendung dieses Vertrages im Insolvenzverfahren folgendes eröffnet: Nach…
Die Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im Nicht-EU/EWR-Bereich (GK-0410) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen des Gelegenheitsverkehrsgesetzes 1996 und des Interbus-Übereinkommens dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die…
…Wels nacherhoben wurde. Von der Nichtanerkennung des präferenzrechtlichen Status der gegenständlichen Waren konnte das Zollamt Linz Wels zu diesem Zeitpunkt noch nichts wissen. In dieser Zeit wurde durch das Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien im Amtshilfeverkehr mit der türkischen Zollverwaltung die Erkenntnis gewonnen, dass die drei…
…dass die noch vorzunehmenden Ermittlungen sehr umfangreich sind und der internationale Amtshilfeverkehr von den Finanzämtern - ggfs im Wege des BMF - vorgenommen wird. Die Weiterführung des Berufungsverfahrens durch den UFS ohne Aufhebung und Zurückverweisung wäre daher unzweckmäßig. Zur Verjährung: Der angefochtene Einkommensteuerbescheid 1998 wurde im Juli…
…zurückübertragen wird. Bei einem bloßen Ermittlungsauftrag ist eine unzureichende Auftragserfüllung durch die belangte Behörde zahnlos und daher bei grundlegendem Fehlen der Ermittlungen nicht zielführend. Im gegenständlichen Fall war in die Ermessensüberlegungen auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme des internationalen Amtshilfeverkehrs zwischen den Finanzverwaltungen einzubeziehen. Diese steht…
Es ist wohl richtig, daß Artikel 25 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31.5.1996 die österreichische Finanzverwaltung verpflichtet, nichtentrichtete US-Steuern zwangsweise zugunsten der US-Steuerverwaltung einzubringen. Allerdings ist diese Vollstreckungsamtshilfe nur in einem sehr eng begrenztem Rahmen vereinbart worden; nämlich nur insoweit, als…
1. Vollstreckungsamtshilfe aufgrund des EU-Vollstreckungsamtshilfegesetzes Die Vollstreckungsamtshilfe zwischen Österreich und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird durch das EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz (EU-VAHG), BGBl. I Nr. 112/2011 idF BGBl. l Nr. 104/2019, geregelt, mit dem die Richtlinie 2010/24/EU über die…
3.3.10.3. Nachträglich elektronische Erledigung bei fehlender Ausfuhrmeldung Die nachträglich elektronische Erledigung des e-VD bei fehlender Ausfuhrmeldung erfolgt abhängig vom Status des Ausfuhrverfahrens. 3.3.10.3.1. Codierungsfehler in der Ausfuhranmeldung - Verfahrensstatus XA12 Wenn in der Ausfuhranmeldung notwendige Codierungen (zB Verfahrenscode…
Artikel 175 Amtshilfe zwischen den Zollbehörden (Artikel 22 und Artikel 116 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Müssen zum Zweck der Erstattung oder des Erlasses bei der Zollbehörde eines anderen Mitgliedstaats als dem, in dem die Zollschuld mitgeteilt wurde, zusätzliche Auskünfte eingeholt oder die Waren von…