…Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Amtsbeauftragten Hofrat Dr. Josef Inwinkl vom 3. März 2012 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates II beim FA Salzburg-Stadt als Organ des FA Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde vom 12. Oktober 2011…
…der Aktenlage aufzuheben, das Verfahren einzustellen oder es ist nach § 161 Abs. 4 vorzugehen. Die Rechte z.B. auf Erhebung einer Beschwerde sind dem Amtsbeauftragten persönlich gegeben und ebenso treffen ihn die Pflichten höchstpersönlich (Kalcher in Köck/Kalcher/Judmaier/Schmitt, Finanzstrafgesetz, Band 2, 5. Aufl…
…für eine Bierbezugsverpflichtung nicht der Umsatzsteuer unterworfen, wird gemäß §§ 82 Abs.3 lit.c 1. Alt, 136 und 157 FinStrG eingestellt. II. Der Berufung des Amtsbeauftragten wird teilweise Folge gegeben und in Hinblick auf Pkt. I.1. gemäß §§ 33 Abs.5, 34 Abs.4 iVm …
…Verdächtigen wegen derselben Taten - außerhalb eines wiederaufgenommenen Verfahrens oder im Falle der Fortführung eines Verfahrens nach § 170 FinStrG - neuerlich zu verfolgen: Verbot der wiederholten Strafverfolgung (ne bis in idem). Daraus ergibt sich vorerst hinsichtlich der Forderung des Amtsbeauftragten, den Beschuldigten im gegenständlichen Finanzstrafverfahren zu StrNr…
…ein deutsches Unternehmen behandelt worden sei (Finanzstrafakt Bl. 90). In ihrer Stellungnahme an den Spruchsenat vom 7. Mai 2007 führte die Amtsbeauftragte aus, dass H als Geschäftsführer für die abgabenrechtlichen Belange der A-GmbH verantwortlich gewesen sei. Im Zuge einer Betriebsprüfung "vom 26.7.1999…
…und gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von acht Wochen verhängt werden. II. Im Übrigen wird die Berufung des Amtsbeauftragten als unbegründet abgewiesen. III. Aus Anlass der Berufung wird die schriftliche Ausfertigung des im Übrigen unverändert bleibenden erstinstanzlichen Erkenntnisses (entsprechend seiner Verkündung am 18. Juli 2002…
…StrafKtoNr1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 27. März 2026 in Anwesenheit des Beschuldigten, seines Verteidigers ***RA***, des Amtsbeauftragten ***AB*** sowie des Schriftführers ***A*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und das angefochtene Straferkenntnis gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG abgeändert, wie folgt…
Weitere GZ. RV/5300006/2021 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde, Amtsbeauftragter Mag.Q, unter der GZ. qqqqq gegen A, geb. xxxxx, whft. XXX, vertreten durch Dr. Paul Fuchs…
Weitere GZ. RV/5300005/2021 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde, Amtsbeauftragter Mag.Q, unter der GZ. qqqqq gegen die A-GmbH, FN aaaxx, XXXA, vertreten durch Dr. Paul…
…des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 15. Jänner 2024 betreffend der Bereitschaftserklärung vom 28. Dezember 2023 auf Erbringung gemeinnütziger Leistungen, Strafkontonummer ***BF1StNr1***, Amtsbeauftragter Florian Marc-Christian Seger BA, zu Recht erkannt: I.) Die Beschwerde wird gem. § 161 Abs. 1 FinStrG als unbegründet abgewiesen. II…
…Beschwerde vom 1. März 2024 gegen den Bescheid über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 21. Februar 2024, Strafkontonummer ***Zahl1***, Amtsbeauftragter Ing. Florian Marc-Christian Seger BA zu Recht erkannt: I.) Der Beschwerde wird gem. § 161 Abs. 1 FinStrG als…
…dessen Beschwerde vom 12. September 2022 gegen den Bescheid über die Abweisung einer Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 1. September 2022, Strafkontonummer ***BF1StNr3***, Amtsbeauftragter Jürgen Lugger, zu Recht erkannt: I.) Die Beschwerde wird gem. § 161 Abs. 1 FinStrG als unbegründet…
…Stand und 2.) den Zurückweisungsbescheid vom 20. Mai 2022 betreffend des Einspruches vom 29. April 2022 gegen die Strafverfügung vom 17. Dezember 2021, jeweils des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde, Amtsbeauftragter Mag. Hubert Bruckmoser, LLB, Strafnummer ***Zahl1***, zu Recht erkannt: I.) Die Beschwerden werden gem. …
…über dessen Beschwerde vom 2. März 2023 gegen den Bescheid über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 16. Februar 2023, Strafkontonummer ***BF1StNr1***, Amtsbeauftragter Jürgen Lugger, zu Recht erkannt: I.) Der Beschwerde wird gem. § 161 Abs. 1 FinStrG teilweise stattgegeben und…
…über die Beschwerde vom 17. September 2021 gegen den Bescheid über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens vom 30. August 2021 des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde, Strafkontonummer: ***Zahl1***, Amtsbeauftragter Jürgen Lugger, zu Recht erkannt: 1.) Der Beschwerde wird gem. § 161 Abs. 1 FinStrG teilweise stattgegeben und…
…über dessen Beschwerde vom 15. März 2022 gegen den Bescheid über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 9. Februar 2022, Strafkontonummer ***Zahl1***, Amtsbeauftragter Jürgen Lugger, zu Recht erkannt: I.) Die Beschwerde wird gem. § 161 Abs. 1 FinStrG als unbegründet…
…über deren Beschwerde vom 15. März 2022 gegen den Bescheid über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 9. Februar 2022, Strafkontonummer ***Zahl1***, Amtsbeauftragter Jürgen Lugger, zu Recht erkannt: I.) Die Beschwerde wird gem. § 161 Abs. 1 FinStrG als unbegründet…
…lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Bestraften vom 6. Juli 2022 gegen den Bescheid über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 9. Juni 2022, Amtsbeauftragter Jürgen Lugger, Strafkontonummer ***Kto1***, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gem. …
…und § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über dessen Beschwerde vom 13. Jänner 2022 gegen den Bescheid über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 10. Dezember 2021, Amtsbeauftragter Jürgen Lugger, Strafkontonummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gem. …
…lit. a IVm § 11 3. Alternative Finanzstrafgesetz (FinStrG), Zollamt Österreich als Rechtsnachfolger des Zollamtes TTT als Finanzstrafbehörde, Strafnummer yyyyy, Amtsbeauftragter Q, über die Beschwerde des Bestraften vom 2. Juli 2020 gegen den Kostenbescheid der Finanzstrafbehörde vom 19. Mai 2020, zugestellt am 2. Juni 2020, GZ…