Bezüge, die ein Arbeitgeber bei Inanspruchnahme einer Altersteilzeitregelung in der dreijährigen Ruhephase zur Auszahlung bringt, zählen weder zu den "Ruhegehältern" noch zu den "Anderen Einkünften" im Sinn des DBA-Deutschland, sondern sind nachträgliche Vergütungen für dem Arbeitgeber in der dreijährigen Einarbeitungsphase erbrachte Arbeitsleistungen (siehe EAS…
In Deutschland wird durch das Altersteilzeitgesetz vom 23. Juli 1996, deutsches BGBl. I S 1078, zuletzt geändert durch das 2. Gesetz für Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27. Juni 2000, dBGBl. I S. 910, bei älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente gefördert…
…die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für 2002 bis 2004 mit der Begründung, dass Vergütungen des Arbeitsmarktservices für Altersteilzeit aufwandskürzend verbucht worden seien. Nach "Mitteilung des BMF" löse Altersteilzeitgeld keine Kürzung des Lohnaufwandes aus. Der Gewinn dieser Jahre sei daher zu hoch ausgewiesen. Er ersuche…
…die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für 2002 bis 2005 mit der Begründung, dass Vergütungen des Arbeitsmarktservices für Altersteilzeit aufwandskürzend verbucht worden seien. Nach "Mitteilung des BMF" löse Altersteilzeitgeld keine Kürzung des Lohnaufwandes aus. Der Gewinn dieser Jahre sei daher zu hoch ausgewiesen. Er ersuche…
…Anträge auf Bescheidaufhebung bzw. Wiederaufnahme des Verfahrens für die Jahre 2004 bzw 2005 bzw. am 26. Juni 2007 mittels Berufungsvorentscheidung die Berufung mit folgenden - gleichlautenden - Begründungen ab: Beim Altersteilzeitgeld erfolge eine Aufwandskürzung nur dann nicht, wenn der Zuschuss an die Beschäftigung einer Ersatzkraft geknüpft sei. …
…2005, welches das Finanzamt als Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid wertete, führte der Bw. aus, dass das Altersteilzeitgeld nach § 3 Abs. 1 Z 3 lit a EStG als Bezüge oder Beihilfen aus öffentlichen Mitteln steuerfrei seien. Dieser Zuschuss des AMS werde aus öffentlichen Mitteln bezahlt. Auch…
…Entscheidungsgründe Der Bw. bezog aus seinem technischen Büro im Jahr 2005 Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Am 23. September 2003 hatte der Bw. beim Arbeitsmarktservice (AMS) einen "Antrag auf Zuerkennung des Altersteilzeitgeldes nach den §§ 27 und 28 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG)" für seine Dienstnehmerin E.F. beantragt…
…ist als Grenzgänger in Deutschland nicht selbständig beschäftigt. Im Berufungsjahr hat er von der Möglichkeit der so genannten Altersteilzeit Gebrauch gemacht. Nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz erhält der Arbeitgeber, der den Teilzeitlohn des Arbeitnehmers auf einen gewissen Betrag "aufstockt", diesen Betrag von der Bundesanstalt für Arbeit…
…ArbeitgeberInnen (§ 34a AMSG) - Eingliederungsbeihilfe ("Come Back", § 34 AMSG) - Zuschuss zur Förderung von Ersatzkräften während Elternteilzeitkarenz (§ 26 AMFG) - Beihilfen nach dem Solidaritätsprämienmodell (§ 37a AMSG) und Altersteilzeitgeld (§ 27 AlVG), sofern der Zuschuss an die Beschäftigung einer Ersatzkraft geknüpft ist. § 27 AlVG sieht erst für Dienstnehmer, die ab…
…nicht jedoch die ausdrücklich im § 3 EStG als steuerfrei angeführten Einkünfte. Bei den strittigen Einkünften handle es sich nicht um Förderungen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, sondern das Altersteilzeitgeld sei in § 6 Abs. 1 Z. 5 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes als Gewährung einer Leistung der Arbeitslosenversicherung deklariert. Diese Leistung…
… 11a EStG 1988 in Anspruch nehmen könnten. Die in den Berufungsvorentscheidungen weiters getroffenen Gewinnänderungen resultierten aus der Erhöhung des PKW-Privatanteiles und dem gewinnerhöhenden Ansatz des in den Jahren 2005 und 2006 bezogenen Altersteilzeitgeldes. In Tz 4 des Bp-Berichtes führt der Prüfer hierzu aus…
…betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Die im Jahr 2001 getroffene Aussage zu den erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz…
…ist als Grenzgänger in Deutschland nicht selbständig beschäftigt. Im Berufungsjahr hat er von der Möglichkeit der sogenannten Alterteilzeit Gebrauch gemacht. Nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz erhält der Arbeitgeber, der den Teilzeitlohn des Arbeitnehmers auf einen gewissen Betrag "aufstockt", diesen Betrag von der Bundesanstalt für Arbeit erstattet…
Wird für einen Dienstnehmer im Rahmen einer Altersteilzeitvereinbarung die Normalarbeitszeit von 38 Stunden auf 19 Stunden herabgesetzt und werden die in der dreijährigen Einarbeitungsphase erarbeiteten Zeitguthaben anlässlich einer Entsendung nach Rumänien "verdient" und sodann nach Rückkehr in der dreijährigen Freistellungsphase in Österreich verbraucht, dann ist…
19.13 Sonstige Bezüge, die nicht unter § 67 Abs. 1 bis 8 EStG 1988 fallen (§ 67 Abs. 10 EStG 1988) Rz 1116: Sonstige Bezüge, die nicht unter § 67 Abs. 1 bis 8 EStG 1988 fallen, sind wie ein laufender Bezug im Zeitpunkt des Zufließens nach…
Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen gemäß Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung im Staat der öffentlichen Kasse. Unter EAS 1674 (betr. mit der österreichischen Sozialversicherung rückverrechenbare Entgeltfortzahlungen eines österreichischen Arbeitgebers) wurde diese Abkommensbestimmung im Jahr 2000 so interpretiert, dass sie nicht…
…nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, BGBl. Nr. 313/1994, Beihilfen nach dem Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969, sowie das Altersteilzeitgeld gemäß § 27 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 609/1977, steuerfrei. Der Umstand, dass für diese Beihilfen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Co-Finanzierung herangezogen werden, ist für…
…fest, dass die Beschwerdeführerin (Bf.) die bei der Inanspruchnahme von Altersteilzeitgeld übernommenen Arbeitnehmeranteile von Beiträgen zur Sozialversicherung in die Bemessungsgrundlagen für den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen sowie den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag zu Unrecht nicht einbezogen habe. Das Finanzamt folgte der Auffassung der Prüferin, setzte…
… 19c Berufsausbildungsgesetz zu keiner Aufwandskürzung. Zu Prämien nach dem Behinderteneinstellungsgesetz siehe Rz 4856. Zum Altersteilzeitgeld (§ 27 AlVG) siehe Rz 4854a. Zu einer Aufwandskürzung kommt es zB bei Zuschüssen zu Schulungs- und Ausbildungskosten, weil kein zusätzlicher Arbeitsplatz geschaffen wird. Zu einer Aufwandskürzung kommt es auch bei…
…BGBl. Nr. 31/1969, zur Förderung der Erlangung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen oder zur Sicherung einer Beschäftigung, auf Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, BGBl. Nr. 313/1994 sowie das Altersteilzeitgeld gemäß §§ 27 27 des Arbeitslosenversicherungsgesetzesund der Schulungszuschlag gemäß § 20 Abs. 6 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 609…