…eines mit der Bw. verbundenen Unternehmens) ersetzt werden könne. Weiters führte die Bw. (zusammengefasst) noch aus, aufgrund des umfassenden Einwendungsverzichts und mangels Akzessorität liege nicht eine gebührenpflichtige Bürgschaftserklärung, sondern in Wahrheit ein nicht dem GebG unterliegender Garantievertrag vor. Da von der Bw. für die ursprünglich…
…einem Ratenzahlungsplan zur Gänze. Bei den Grundstücken von ***4*** ***1*** handelt es sich um eine reine Sachhaftung. Aufgrund der auch für Sachhaftungen bedeutsamen Akzessorietät, fiel die Haftung somit zum Zeitpunkt der vollständigen Begleichung der noch offenen Verbindlichkeiten durch den Bürgen und Zahler - die (***21*** GmbH…
…August 2008 demgegenüber ein Datum der Berufung vom 27. Dezember 2007 ausweise. Unstrittig sei der Zusammenhang der Anspruchszinsen und der Einkommensteuer infolge Akzessorität. Die Festsetzung der Einkommensteuern in den relevanten Zeiträumen sei durch regelwidrige Schätzungsvorgänge erfolgt, wogegen Berufung erhoben worden sei. Über die Berufung wurde…
…Gesellschaft erfolgt. Dazu wurde als Beilage ein Auszug des Urteiles des Landesgerichtes X zur Zl. **Hv** vorgelegt. Auf Grund der materiellen Akzessorität sei die Frage der Gesellschaftsteuerbarkeit jedenfalls im Haftungsverfahren als Vorfrage zu berücksichtigen. Beim gesetzlich gebotenen Ermessen sei darüber hinaus zu berücksichtigen, dass schon…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da die Frage der Bindung der Anspruchszinsen an die Stammabgabe bzw. die Akzessorität der Anspruchszinsen zur Stammabgabe höchstgerichtlich geklärt ist, wird eine ordentliche Revision nicht zugelassen. da die Begründung des Erkenntnisses von der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im Beschwerdefall liegt hinsichtlich der Akzessorität von Anspruchszinsen zu den Grundlagenbescheiden und der Vorgangsweise bei Änderung der Grundlagenbescheide einschlägige, gleichbleibende Rechtsprechung des…
…des Hypothekargläubigers gegen den Eigentümer oder einen Dritten aus dem Grundstück zu zahlen ist.l Bestand und Höhe der Hypothek hängt vom jeweiligen Bestand und der Höhe der durch die Hypothek gesicherten Forderung ab (Grundsatz der Akzessorität). Aus diesem Grundsatz der Akzessorität ergibt sich insbesondere…
…S. 137) und nicht Folge des Gesellschaftsverhältnisses der beiden Gesellschafter. Aus dem Wort "somit" ist außerdem die für einen Schuldbeitritt im Sinne des Gesetzes notwendige Akzessorität des Schuldbeitritts abzuleiten. Es liegt somit eine Hauptschuld (aus dem Pachtverhältnis) und eine Nebenschuld (aus dem Schuld beitritt) vor…
…und ist eine mehrfache Gebührenpflicht daher ausgeschlossen. Ein solcher Zusammenhang auf Grund einer sachlichen oder rechtlichen Akzessorität der Begehren liegt im gegenständlichen Fall nicht vor. Das Ergehen einer einheitlichen Erledigung der Ansuchen kann einen Hinweis auf einen inneren Zusammenhang darstellen (vgl. VwGH 11.2.1982…
…Haftung auszuscheiden. Desweiteren konnte auch die Haftungsinanspruchnahme der Säumniszuschläge, die sich auf nicht haftungsverfangene Abgaben beziehen, mangels Akzessorität nicht aufrecht erhalten werden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Geschäftsführers, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben, die…
…um Abstattungen und sonstigen Tilgungen verminderten Beträge auszuweisen (vgl. VwGH 21.9.1990, 87/17/0223). Die Aufrechterhaltung eines Haftungsbescheides durch die Berufungsbehörde würde sich nach dem Grundsatz der Akzessorität der Haftung etwa dann als rechtswidrig erweisen, wenn die Forderung, für die gehaftet werden soll…
…ist eine Berufung gegen den Verspätungszuschlag mit dem Argument, dass die behauptete Bemessungsgrundlage nicht zu Recht bestehe, im Hinblick auf die formelle Akzessorität des Verspätungszuschlages nicht möglich. Im gegenständlichen Fall hat seitens der bw. Gesellschaft für das Jahr 2001 auch unzweifelhaft eine Verpflichtung zur Abgabe…
…angestrebte Zwangsausgleich rechtskräftig bestätigt worden wäre. Gemäß der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 26.6.1996, 95/16/0077) würde sich aus der Subsidiarität und Akzessorität der Haftung nach § 9 BAO zwingend ergeben, dass ein Vertreter einer juristischen Person nur dann in Anspruch genommen werden dürfe…
…welche erst nach Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides eingetreten oder hervorgekommen sind - Identität des Verfahrensgegenstandes vorausgesetzt -, zu berücksichtigen. Die Aufrechterhaltung eines Haftungsbescheides durch die Berufungsbehörde erweist sich nach dem Grundsatz der Akzessorität der Haftung etwa dann als rechtswidrig, wenn die Forderung, für die gehaftet werden soll…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Robert Philipp Arthur Igali-Igalffy, Landstraßer Hauptstraße 34 Tür 12A, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 9. September 2019 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in den Beschwerdesachen ***11***, vertreten durch ***1***, über die Beschwerden vom 18. Jänner 2019 gegen die beiden Bescheide des ***FA*** vom 18. Dezember 2018, Steuernummer ***10***, betreffend Grunderwerbsteuer (Kaufvertrag vom ***14*** mit ***13*** und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 22. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 22. März 2010 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 BAO aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin und ihr Ehegatte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. H.G in der Beschwerdesache C.D, G.St 63, 17xy P., gegen zwei Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 22.10.2014, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Christian Seywald, Bundesinnungsmeister Friedrich Nagl und Dir. Anton Pfeiferim Beisein der Schriftführerin Romana Schuster über die Berufung der Bw, vertreten durch Stb.ges, vom 17. November 2005…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 19. Juli 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 15. Juli 2004 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert: Die Grunderwerbsteuer wird gemäß § 7…