…hiebei um Aktivleistungen des österreichischen Unternehmens, die gemäß Artikel 7 des österreichisch-chinesischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 10. April 1991 nur insoweit in China der Besteuerung unterliegen, als sie funktional einer chinesischen Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 zuzurechnen sind. Bei derartigen Entgelten für Aktivleistungen ist für…
Artikel 5 Abs. 3 lit. b DBA-Tschechien sieht vor, dass im Verhältnis zu Tschechien lang andauernde Dienstleistungen eine Betriebstätte begründen können (Dienstleistungsbetriebstätte). Die zitierte Bestimmung lautet "Der Ausdruck "Betriebsstätte" umfasst ......... Dienstleistungen einschließlich Beratungs- und Geschäftsführungstätigkeiten, die von einem Unternehmen eines Vertragsstaats, oder Arbeitnehmern oder…
…durch das jeweils örtlich zuständige Finanzamt erfolgen. Denn es ist diesfalls unter Ausleuchtung der gesamten Sachverhaltsgegebenheiten im Rahmen der freien Beweiswürdigung herauszufinden, ob die Inlandseinkünfte des deutschen Unternehmers schwerpunktmäßig aus einer Passivleistung (Vermietung) oder aus Aktivleistungen (Spielautomatenbetrieb) herrühren. Das ministerielle EAS-Verfahren ist nicht geeignet…
…Abs. 2 lit. b OECD-MA in den Fällen von Aktivleistungen der Leistungsempfänger nicht als wirtschaftlicher Arbeitgeber der leistungserbringenden Dienstnehmer angesehen werden kann, dass sich aber in den Fällen der Arbeitskräfteüberlassung (Passivleistungen) aus dem Abkommen keine Anhaltspunkte für eine Bestimmung des Begriffes "Arbeitgeber" entnehmen lassen…
…lit. b OECD-MA entschieden, dass in den Fällen von Aktivleistungen der Leistungsempfänger nicht als wirtschaftlicher Arbeitgeber der leistungserbringenden Dienstnehmer angesehen werden kann, dass sich aber in den Fällen der Arbeitskräfteüberlassung (Passivleistungen) aus dem Abkommen keine Anhaltspunkte für eine Bestimmung des Begriffes "Arbeitgeber" entnehmen lassen…
…österreichischen Einkommensbesteuerung unterliegen. Werden derartige Einkünfte in Ländern erzielt, mit denen Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen sind, stehen an den Einkünften aus den Aktivleistungen (Teilnahme an den Fotoshootings) den ausländischen Staaten keine Besteuerungsrechte zu, wenn dem österreichischen Fotomodell dort keine dauerhafte Geschäftseinrichtung (Betriebstätte) zur Nutzung überlassen ist und…
…Steuerrechts (LStR 2002 Rz 923). Das Erkenntnis gilt ferner nur für echte Fälle einer Arbeitskräfteüberlassung, also für eine reine "Passivleistung" des entsendenden Unternehmens, nicht hingegen für "Aktivleistungen" wie beispielsweise Beratungsleistungen, Schulungsleistungen, Überwachungsleistungen und andere Assistenzleistungen durch das entsendende Unternehmen. Zur leichteren Unterscheidung der beiden Fallgruppen…
…welchem der "Arbeitgeber" iSd Art. 15 Abs. 2 OECD-MA im Sinne eines "wirtschaftlichen Arbeitgebers" zu verstehen ist, nur für Passivleistungen, nicht hingegen für "Aktivleistungen" (so zB Beratungsleistungen, Schulungsleistungen, Überwachungsleistungen und andere Assistenzleistungen durch das entsendende Unternehmen; vgl. den Erlass des BMF vom 12.06…
…einer Betriebstätte für das deutsche Unternehmen in Österreich zu verneinen, ohne dass auf die in Bezug auf Aktivleistungen zuvor behandelte Frage der Mitbenützung von Betriebstätten eines inländischen Unternehmens durch ein ausländisches Unternehmen näher eingegangen werden müsste. Die Vermietung von Arbeitskräften vermag für den Arbeitskräftegesteller keine…
…OECD-Musterabkommen folgenden Doppelbesteuerungsabkommen bestätigt; lediglich im Abkommen mit den USA ist eine Freigrenze von $ 20.000 vorgesehen. Die Filmschauspieler erhalten ihre Vergütungen für die Erbringung ihrer schauspielerischen Darstellungsleistungen (Aktivleistungen) und nicht als Abgeltung einer von ihnen erteilten Erlaubnis (Passivleistung), derzufolge der mit ihnen…
…für Finanzen lässt sich in solchen Fällen in der Abgrenzungsfrage von Ziffer 18 des OECD-Kommentars zu Artikel 12 OECD-MA leiten. Darnach liegt diesfalls bei künstlerischen Aktivleistungen tendenziell eine vollständige Zuordnung zu den nur im Quellenstaat steuerpflichtigen Künstlereinkünften nahe. Nur dann, wenn z.B…
…2 ausdrücklich klar, dass dem die Grundlage dieser Erlassregelung bildenden Erkenntnis VwGH 22. Mai 2013, 2009/13/0031 nur für echte Fälle einer Arbeitskräfteüberlassung - also für eine reine "Passivleistung" des entsendenden Unternehmens, nicht hingegen für "Aktivleistungen", wie beispielsweise Beratungsleistungen, Schulungsleistungen, Überwachungsleistungen und andere Assistenzleistung durch…
…deutschen Lohnabfüller alleine keine deutsche Betriebsstätte aus (EAS 2071). Im Fall von konzerninternen Assistenzleistungen (Aktivleistungen) wird durch die Zurverfügungstellung von Arbeitsraum an die entsandten Arbeitskräfte bei einer sechs Monate überschreitenden Dauer grundsätzlich eine Betriebsstätte begründet (EAS 733). Bei bloßer konzerninterner Arbeitskräftegestellung (Passivleistung des Gestellers) ist…
…eine Betriebsstätte in Österreich dann begründet, wenn nicht nur eine bloße Duldungsleistung (Arbeitskräftegestellung) vorliegt, sondern das entsendende Unternehmen eine Aktivleistung (Assistenzleistung zB durch Unterstützung der inländischen Tochtergesellschaft beim Aufbau einer Vertriebsorganisation) erbringt. Im Fall der Assistenzleistung stellen jene Räumlichkeiten, die die Tochtergesellschaft dem entsandten Personal…
…lit. b OECD-MA entschieden, dass in den Fällen von Aktivleistungen der Leistungsempfänger nicht als wirtschaftlicher Arbeitgeber der leistungserbringenden Dienstnehmer angesehen werden kann, dass sich aber in den Fällen der Arbeitskräfteüberlassung (Passivleistungen) aus dem Abkommen keine Anhaltspunkte für eine Bestimmung des Begriffes "Arbeitgeber" entnehmen lassen…
…wirtschaftlichen Arbeitgebers" zu verstehen sei. Das zitierte Erkenntnis gelte aber nur für echte Fälle einer Arbeitskräfteüberlassung, also für eine reine "Passivleistung" des entsendenden Unternehmens, nicht hingegen für "Aktivleistungen" wie beispielsweise Beratungsleistungen, Schulungsleistungen, Überwachungsleistungen und andere Assistenzleistungen durch das entsendende Unternehmen. Im gegenständlichen Fall sei der…
…wird. Voraussetzung für die Begründung einer Betriebsstätte ist also, dass durch die Geschäftseinrichtung "aktive" Einkünfte aus einer originären gewerblichen Tätigkeit erzielt und damit "Aktivleistungen" erbracht werden. Eine feste Geschäftseinrichtung muss der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit des Unternehmers dienen (funktionales Element und daraus erfließende Aktiveinkünfte). Passiveinkünfte…
…Dies gilt jedoch nur für echte Fälle einer Arbeitskräfteüberlassung, also für eine reine "Passivleistung" des entsendenden Unternehmens, nicht hingegen für "Aktivleistungen" wie beispielsweise Beratungsleistungen, Schulungsleistungen, Überwachungsleistungen und andere Assistenzleistungen durch das entsendende Unternehmen. In Besteuerungsfällen mit einem ausländischen Beschäftiger ("Outbound-Fälle") sind die auf die…
…sodass die oa. Erwägungen sowohl auf die in der BRD als auch in der Schweiz ansässigen FilmschauspielerInnen zuträfen. FilmschauspielerInnen erhielten ihre Vergütungen für die Erbringung ihrer schauspielerischen Darstellungsleistungen (Aktivleistungen) und nicht als Abgeltung einer von ihnen erteilten Erlaubnis (Passivleistung), derzufolge der mit ihnen gedrehte Film…
…aus der Verwertung von Urheberrechten gem. Art. 12 DBA-Ungarn in Ungarn steuerlich zu erfassen sind. Soweit in den erklärten selbständigen Einkünften solche aus Aktivleistungen (im Gegensatz zur Überlassung von Urheberrechten) [gemeint: enthalten sind], sind diese in Österreich gem. Art. 14 DBA-Ungarn zu besteuern…