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12 Treffer1570 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/2799-W/06Steuerpflichtiger Erwerb durch Erbanfall bei einer qualifizierten Erbausschlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2008

…entschlägt, hinsichtlich seines gesamten Anfalles voll erbschaftssteuerpflichtig wird und zwar auch dann, wenn dem Begünstigten bei vorbehaltloser Entschlagung durch Akkreszenz ein Teil davon von Todes wegen zugefallen wäre. Eine Aufspaltung der Schenkung in einen steuerfreien und steuerpflichtigen Teil ist nicht möglich, weil der Tatbestand des …

BFG RV/3100508/20111. Ausscheiden eines lästigen Gesellschafters 2. Schätzung der Bemessungsgrundlagen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.08.2014Teil 1/2

…22. November 2005 seinen Hälfteanteil an der L OHG um den Abtretungspreis von 90.000 EUR an Agnes L ab, die den Geschäftsanteil "im Wege der Akkreszenz nach § 142 HGB unter Ausschluss der Liquidation mit allen Aktiven und Passiven und unter Fortführung als protokolliertes Einzelunternehmen…

UFSI RV/0867-I/10Einheitlichkeit eines Feststellungsbescheides nach § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2011

…Franz C seinen gesamten Geschäftsanteil an der C OHG mit Wirkung vom 30. September 2005 an Agnes C ab, die den Geschäftsanteil "im Wege der Akkreszenz nach § 142 HGB unter Ausschluss der Liquidation mit allen Aktiven und Passiven und unter Fortführung als protokolliertes Einzelunternehmen, CAgnes…

BFG RV/3100866/2010Schätzung der Bemessungsgrundlagen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.08.2014

…Rochus K mit Abtretungsvertrag vom 22. November 2005 seinen Hälfteanteil an der K OHG an Agnes K ab, die den Geschäftsanteil "im Wege der Akkreszenz nach § 142 HGB unter Ausschluss der Liquidation mit allen Aktiven und Passiven und unter Fortführung als protokolliertes Einzelunternehmen, K Agnes…

BFG RV/1100063/2022Zählt ein Agio zur Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.07.2025Teil 1/2

…2 lit. a und Art. 5 Abs. 1 lit. c der Kapitalansammlungsrichtlinie 69/335/EWG." Dem steht auch die Anordnung der Akkreszenz gem. § 75 Abs. 2 GmbHG bei Hinzuerwerb eines Anteils zu einem bestehenden nicht entgegen. Im Hinblick auf die Einordnung der Kapitalerhöhung unter die…

BFG RV/1100062/2022Gehört ein Agio zur Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.07.2025Teil 1/2

…2 lit. a und Art. 5 Abs. 1 lit. c der Kapitalansammlungsrichtlinie 69/335/EWG." Dem steht auch die Anordnung der Akkreszenz gem. § 75 Abs. 2 GmbHG bei Hinzuerwerb eines Anteils zu einem bestehenden nicht entgegen. Im Hinblick auf die Einordnung der Kapitalerhöhung unter die…

BFG RV/7101435/2013Zukauf von Prozentanteilen zu bestehendem Kapitalanteil, der zwar länger als 2 Jahre bestehend aber unter 25 % beträgt, erfüllt nicht die Befreiung von der GesSt iSd § 12 Abs. 2 Z 3 erster Teilstrich iVm § 22 Abs. 4 UmgrStG, weil nicht mindestens 25 % des Kapitalanteils länger als 2 Jahre vor der Einbringung im Vermögen des Einbringenden bestanden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.04.2019

…sondern der bereits bestehende Anteil erhöht sich nach der gesetzlichen Grundregel in seiner Quote, wobei in der Literatur von einer „Anwachsung“/Akkreszenz“ bzw von einem „Verschmelzen“ der Anteile gesprochen wird. Es wird also der hinzuerworbene Geschäftsanteil mit dem Alt-Geschäftsanteil vereinigt und der Anteil an…

UFSW RV/1522-W/06Erwerb des halben Mindestanteiles an einer Eigentumswohnung durch den überlebenden Wohnungseigentumspartner
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2007

…in Schwimann² § 10 WEG 1975 Rz 10) vertreten. Folge dieser dem § 10 Abs 1 Z 2 WEG 1975 zu unterstellenden Vereinbarung ist dann aber gerade der Ausschluss der Akkreszenz nach § 10 Abs 1 Z 1 WEG 1975 (vgl. OGH 29.8.2006, 5 Ob 45…

UFSI RV/0213-I/06Bescheidadressierung nach Vollbeendigung einer OHG
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.01.2007

…OHG-Geschäftsanteil an der OHG mit Wirkung vom 30. September 2005 an MS ab, die den Geschäftsanteil "im Wege der Akkreszenz nach § 142 HGB unter Ausschluss der Liquidation mit allen Aktiven und Passiven und unter Fortführung als protokolliertes Einzelunternehmen, SM, AV" in ihr Eigentum übernahm…

UFSI RV/0507-I/02Beantragter Ansatz des Einheitswertes des Grundstückes im Ausmaß des Beteiligungsverhältnisses bei Anteilsvereinigung in einer Hand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2004

…m.b.H. weitere Geschäftsanteile hinzu erwirbt, bilden diese zusammen mit dem bereits gehaltenen Geschäftsanteil einen einheitlichen Anteil, welcher der Summe der übernommenen Stammeinlagen sowohl des alten als auch des dazu erworbenen Geschäftsanteiles entspricht (sog. Prinzip der Akkreszenz; vgl. Reich- Rohrwig, GmbH - Recht 616; Kastner…

UFSW RV/0392-W/08Haftung nach § 13 Abs. 2 ErbStG für die Erbschaftsteuer eines Miterben, der - zugunsten eines anderen Miterben - qualifiziert auf sein Erbrecht verzichtet hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2008Teil 1/2

…TS habe nicht zu Gunsten irgendeines Dritten auf den Erbteil verzichtet, sondern zu Gunsten des Testamentserben GS und damit zu Gunsten eines auch ohne qualifizierte Erbsausschlagung ohnehin (neben JW und BW) zu einem Drittel Akkreszenzberechtigten. Durch den Verzicht zu Gunsten des GS habe Frau TS…

UFSW RV/0429-W/04Erbsentschlagung zu Gunsten einer Person, der ein Teil der Erbportion auch bei einer nicht qualifizierten Ausschlagung angefallen wäre
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2006

…GS habe nicht zu Gunsten irgendeines Dritten auf den Erbteil verzichtet, sondern zu Gunsten des Testamentserben Bw und damit zu Gunsten eines auch ohne qualifizierte Erbsausschlagung ohnehin (neben JW und MB) zu einem Drittel Akkreszenzberechtigten. Durch den Verzicht zu Gunsten des Bw habe GS tatsächlich…