22.15. Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Abzugsteuern (§ 240 Abs. 3 BAO) Rz 1938: § 240 Abs. 3 BAO setzt voraus, dass eine Abfuhrabgabe (zB Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) "im objektiven Sinn" zu Unrecht vom Abgabepflichtigen einbehalten wurde (zB VwGH 24.9.2003, 2000/13/0003, 0004). Ein Verschulden…
…46.838,00 S | | | Ausländische Kapitalerträge | 6.819,07 € | | 93.832,40 S | | | Ausländische Abzugsteuer | 681,91 € | | 9.383,24 S | | | | | H.O.Beteiligungs.-GmbH Wien…
Gemäß Punkt 5.2.2.3 des BMF-Erlasses AÖF Nr. 53/1995 sind bei Ermittlung der nicht ausgeschütteten Erträge eines ausländischen Investmentfonds die ausländischen Abzugssteuern, die die in den Fonds einfließenden ausländischen Erträge belasten, auf der Grundlage von § 48 BAO als Kosten abzuziehen. Diese…
…3 BAO ua. dahingehend geändert, dass die für Anträge und Rückzahlungen von zu Unrecht einbehaltenen Abzugsteuern maßgebliche Frist von drei Jahren auf fünf Jahre verlängert wurde. Da die bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen bzw. innerstaatlichen Verordnungen betreffend die Rückerstattung österreichischer Kapitalertragsteuer auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen hinsichtlich der…
…BF1c) eingebucht. Am 7. Juni 2018 langte beim Finanzamt ein Antrag auf Rückzahlung österreichischer Abzugsteuer für 2016 (Formular ZS-RD1-PDF samt Beiblatt ZS-RD1C-PDF) ein. Unter Punkt 2. "Angaben zur Person des Antragstellers" sind im Formular als Antragsteller BF1 und R2 (jeweils unter…
…dann der Fall ist, wenn eine Abgabenfestsetzung etwa durch Anrechnung von bereits entrichteten Steuervorauszahlungen, Abzugsteuern oder Vorsteuern in einem Abgaben- oder Beschwerdeverfahren zu einem Aktivvermögen der gelöschten Gesellschaft führen kann. Abwicklungsbedarf und somit Parteifähigkeit besteht trotz bereits erfolgter Löschung im Firmenbuch ferner, wenn eine Abgabe…
11.2 Berücksichtigung der Absetzbeträge (§ 33 Abs. 2 EStG 1988) Rz 768: Von dem sich nach Anwendung der Steuersätze gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 ergebenden Betrag sind in folgender Reihenfolgeabzuziehen: der Familienbonus Plus der Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag, der Unterhaltsabsetzbetrag, der (erhöhte) Verkehrsabsetzbetrag, der Arbeitnehmerabsetzbetrag (bis…
25 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988) Rz 1194: Ob der Arbeitgeber die Lohnsteuer vorschriftsmäßig einbehalten hat, kann nur nach der Sachlage im Zeitpunkt des Abzuges beurteilt werden (VwGH 21.12.1956, 0359/55). Der Arbeitgeber kann, wenn er zuviel Lohnsteuer einbehalten hat, den Fehler im…
30.2.2.5 Entlastung steuerabzugspflichtiger Einkünfte Rz 8016: Bezieht eine im Ausland ansässige Person inländische steuerabzugspflichtige Einkünfte (Lohnsteuerabzug, Kapitalertragsteuerabzug, besonderer Steuerabzug nach § 99 EStG 1988), kann in bestimmten Fällenaufgrund des innerstaatlichen Rechts eine Entlastung dieser Einkünfte notwendig sein, weil keine Steuerpflicht nach § 98 EStG…
16.3 Weitere Abzüge (§ 62 Z 3 bis 10 EStG 1988) Rz 1029: Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage und Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen sind beim Steuerabzug vom Arbeitslohn vor Anwendung des Lohnsteuertarifs und ohne Anrechnung auf das…
29.3.3 Erhebung in der Veranlagung Rz 7717: Wird die Entstrickung durch den Steuerpflichtigen dem Abzugsverpflichteten nicht gemeldet, findet ein Kapitalertragsteuerabzug anlässlich der Entstrickung nicht statt. Die Besteuerung hat in diesem Fall im Rahmen der Veranlagung stattzufinden, wobei allenfalls das Nichtfestsetzungskonzept des § 27 Abs…
…kein freiwilliger Lohnsteuerabzug durchgeführt, erfolgt eine Besteuerung im Wege der Einkommensteuerveranlagung. Der freiwillige Lohnsteuerabzug kann auch vom inländischen Beschäftiger für den ausländischen zivilrechtlichen Arbeitgeber vorgenommen werden. Der inländische Beschäftiger wird bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung grundsätzlich nur dann von Einbehalt und Abfuhr der Abzugsteuer gemäß § 99 Abs…
… 96 Abs. 2 EStG 1988). Dies umfasst auch die Geltendmachung der Haftung des Abfuhrverpflichteten. Die allgemeine Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe schließt dessen Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Angelegenheiten der Abzugsteuern mit ein (§ 61 Abs. 3 BAO). Diese Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe wird erweitert…
…zuständig ist. Diese allgemeine Regel wird allerdings durch die Spezialzuständigkeit nach § 61 Abs. 4 Z 2 BAO verdrängt, wonach für das Verfahren über die Rückzahlung oder Erstattung der Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 auf Grundlage von § 94 Z 2 oder Z 10 EStG 1988, § 99a…
…Quartal die Mindeststeuerbeträge zu entrichten, falls sich nicht ohnehin eine höhere Vorauszahlung ergibt. Auf die Mindeststeuer laut Körperschaftsteuerbescheid sind Abzugsteuern (Kapitalertragsteuer) bis zur Höhe der auf die fiktive Bemessungsgrundlage entfallenden Steuer anzurechnen. Die Anrechnung von ausländischen Quellensteuern kommt nicht in Betracht, da sich aus dem…
…Finanzamt sachlich und örtlich zuständig ist. Dies sind beispielsweise Umsatzsteuer, Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer, aber auch vom Abgabepflichtigen abzuführende Abzugsteuern (zB Lohnsteuer). Vollstreckbar sind Abgabenschuldigkeiten, die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet sind (§ 226 erster Satz BAO). Aushaftend ist ein Rückstand, der auf dem Abgabenkonto gebucht ist…
…und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit sowie 5. für die Erhebung der Kammerumlage (§§ 122 und 126 Wirtschaftskammergesetz 1998 - WKG). (3) Das Betriebsfinanzamt des Abfuhrpflichtigen ist zuständig in Angelegenheiten der Abzugsteuern (einschließlich Vorschreibung der Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 4 EStG 1988). § 22 EStG 1988 lautet: §…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Aus Anlass der Berufung wird der Spruch des angefochtenen Bescheides dahingehend abgeändert, dass der Säumniszuschlag für die verspätete Abfuhr der Abzugsteuern für beschränkt Steuerpflichtige gemäß § 99 EStG betreffend die Jahre 1998-2000 verhängt wird. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 28…
…für die Rückzahlung aufgrund von DBA anzuwenden). Siehe dazu im Detail den Erlass des BMF vom 17.12.2001, 04 0101/41-IV/4/01 idgF ("Rückzahlung österreichischer Abzugsteuern auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen"). Es bestehen keine Bedenken, wenn Abzugspflichtige zur Vermeidung eines Haftungsrisikos ungeachtet der…
…Jahr (nach dem ersten Jahr der allgemeinen Anwendung des neuen Doppelbesteuerungsabkommens) angewendet wird. Dabei ist ebenfalls auf die unterschiedlichen Zeitpunkte der erstmaligen Anwendung in bezug auf Abzugsteuern und veranlagte Steuern abzustellen. Allerdings kommt in diesem Fall nur die Anwendung des alten Abkommens in seiner Gesamtheit…