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UFSG RV/0517-G/10Abzugsfähigkeit von Schulden bei beschränkter Steuerpflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2010

…Verbindlichkeiten, die "in bloß persönlichen Verhältnissen begründet sind" (§ 531 ABGB), gehören nicht dazu (Fellner, aaO). Für die Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten ist es zunächst erforderlich, dass eine rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung aus dem Nachlass besteht (Fellner, aaO, Rz 18 zu § 20 ErbStG). Nach…

UFSG RV/0235-G/09Abzugsfähigkeit von Schulden bei beschränkter Steuerpflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2010

…Band III B, 10. Auflage zu § 14 ErbStG). Bei beschränkter Steuerpflicht ist die Abzugsfähigkeit der Schulden nach dem zweiten Satz des § 20 Abs. 5 ErbStG auf diejenigen beschränkt, die mit den der Besteuerung unterliegenden Erwerbsteilen in wirtschaftlicher Beziehung stehen. Eine derartige wirtschaftliche Beziehung ist auf…

UFSG RV/0422-G/04Abzugsfähigkeit von Schulden nur bei rechtlicher Verpflichtung zu einer Leistung aus dem Nachlass.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2007

…Verbindlichkeiten, die "in bloß persönlichen Verhältnissen begründet sind" (§ 531 ABGB), gehören nicht dazu (Fellner, aaO). Für die Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten ist es zunächst erforderlich, dass eine rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung aus dem Nachlass besteht (Fellner, aaO, Rz 18 zu § 20 ErbStG). Nach…

UFSG RV/0348-G/07Abzugsfähigkeit nur bei rechtlicher Verpflichtung zu einer Leistung aus dem Nachlass.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2007

…Verbindlichkeiten, die "in bloß persönlichen Verhältnissen begründet sind" (§ 531 ABGB), gehören nicht dazu (Fellner, aaO). Für die Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten ist es zunächst erforderlich, dass eine rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung aus dem Nachlass besteht (Fellner, aaO, Rz 18 zu § 20 ErbStG). Nach…

UFSG RV/0347-G/07Der rechtliche Bestand einer Schuld oder Last allein reicht für ihre Abzugsfähigkeit nicht aus (Fellner, Gebühren und Verkehrssteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 34 und 35 zu § 20).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2007

…Verbindlichkeiten, die "in bloß persönlichen Verhältnissen begründet sind" (§ 531 ABGB), gehören nicht dazu (Fellner, aaO). Für die Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten ist es zunächst erforderlich, dass eine rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung aus dem Nachlass besteht (Fellner, aaO, Rz 18 zu § 20 ErbStG). Nach…

UFSW RV/1563-W/05Kein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Vermögen und Schuld, so auch kein Abzug der auf der Liegenschaft lastenden Kreditverbindlichkeit von der Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2007

…Verbindlichkeiten, die "in bloß persönlichen Verhältnissen begründet sind" (§ 531 ABGB), gehören nicht dazu (Fellner, aaO). Für die Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten ist es zunächst erforderlich, dass eine rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung aus dem Nachlass besteht (Fellner, aaO, Rz 18 zu § 20 ErbStG). Nach…

UFSG RV/0421-G/04Unter Erblasserschulden sind die vererblichen Verbindlichkeiten des Erblassers zu verstehen, die bis zu seinem Tod entstanden waren, auch wenn sie erst später fällig werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2007

…Verbindlichkeiten, die "in bloß persönlichen Verhältnissen begründet sind" (§ 531 ABGB), gehören nicht dazu (Fellner, aaO). Für die Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten ist es zunächst erforderlich, dass eine rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung aus dem Nachlass besteht (Fellner, aaO, Rz 18 zu § 20 ErbStG). Nach…

UFSG RV/0691-G/09Abzugsfähigkeit von Erblasserschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2010

…Verbindlichkeiten, die "in bloß persönlichen Verhältnissen begründet sind" (§ 531 ABGB), gehören nicht dazu (Fellner, aaO). Für die Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten ist es zunächst erforderlich, dass eine rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung aus dem Nachlass besteht (Fellner, aaO, Rz 18 zu § 20 ErbStG). Nach…

BFG RV/7102496/2017Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.12.2019

…der Stellungnahme der Betriebsprüfung ausgeführt, dass laut Angaben des Gesellschafters Gesellschafter1 bis dato keine Einnahmen geflossen seien. Zur Abzugsfähigkeit der laut vorliegenden Barbelegen in den Jahren 2010 und 2011 geltend gemachten Projektentwicklungskosten in Höhe von EUR 40.000,00 werde angemerkt, dass lediglich Barbelege vorlägen…

BFG RV/5101099/2007Abzugsfähigkeit von Zahlungen an Gesellschaften, welche als Scheinfirmen angesehen werden können
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.02.2015Teil 1/2

…der Konkurs eröffnet worden. Die letzte Zahlung sei am 2.12.2004 erfolgt, da sie unbedingt Geld für die Bezahlung von Schulden benötigt habe. Die Firma sei am 13.02.2004 gegründet worden und der Chef dieser Firma sei KT gewesen. Dieser sei auf die…

UFSL RV/0370-L/08Abzugsfähigkeit von Investitionen in die erbl. Liegenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.06.2010

…Oktober 1999, 98/16/0288). Sie ist dabei auch nicht an Parteiangaben gebunden. Für die Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten ist es zunächst erforderlich, dass eine rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung aus dem Nachlass besteht. Zusätzlich muss aber auch eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des…

UFSI RV/0090-I/07Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten bei Erwerb durch Vermächtnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2008

…Es erübrigt sich, bei den (echten) Erwerben von Todes wegen nach § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG zu prüfen, ob der Bereicherungswille beim Erblasser vorlag (VwGH 4.2.1965, 607/64). Für die Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten ist es zunächst erforderlich, dass eine rechtliche…

UFSI RV/0162-I/09Keine Abzugsfähigkeit einer Forderung des erbl. Sohnes als Erblasserschuld bei ohne Rückzahlungsvereinbarung an die Erblasserin (Mutter) geleisteten monatlichen Unterstützungszahlungen von ca. 300 €
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2010

… 531 ABGB), gehören nicht dazu. Für die Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten ist es zunächst erforderlich, dass eine rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung aus dem Nachlass besteht. Für die Abzugsfähigkeit einer Schuld ist nicht nur der rechtliche Bestand entscheidend, es muss auch eine tatsächliche und…

UFSG RV/0249-G/03Die Erbschaftssteuer ist vom Erbanfall zu bemessen. Bei der Besteuerung der Erbschaft ist dabei von den Verhältnissen zum Todestag des Erblassers auszugehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005

…Berücksichtigung jener auf den beiden Nachlassliegenschaften sichergestellten Forderungen anlangt, ist darauf zu verweisen, dass es für die Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten zunächst erforderlich ist, dass eine rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung aus dem Nachlass besteht. Dabei ist nicht nur der rechtliche Bestand der Schuld…

UFSL RV/0947-L/08Abzugsfähigkeit, Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2009

…ungewöhnlich, entspricht der Lebenserfahrung und wird aus diesem Grund als unstrittig angenommen. Was die Abzugsfähigkeit von Schulden betrifft, hat der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 19.9.1989, Zl. 88/14/0173 ausgeführt, dass für die Abzugsfähigkeit einer Schuld nicht nur der rechtliche Bestand entscheidend ist…

BFG RV/7102781/2012Schulden zur Anschaffung einer Beteiligung nach Punkt 4.3(2) Wiener Verfahren (Schenkungssteuer)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.06.2022Teil 2/2

…als Schulden, die zur Anschaffung der Beteiligung aufgenommen wurden, auch Großmutterzuschüsse im ertragssteuerlichen Sinn zu werten sind und damit der Frage der Abzugsfähigkeit von Schulden, die zur Anschaffung der Beteiligung aufgenommen wurden im Rahmen des "Wiener Verfahren" als geeignete Schätzungsmethode des gemeinen Wertes von Anteilen…

BFG RV/7103990/2010Abweichung von der Bewertung nach dem Wiener Verfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.08.2016

…Verbindlichkeiten, die "in bloß persönlichen Verhältnissen begründet sind" (§ 531 ABGB), gehören nicht dazu. Für die Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten ist es zunächst erforderlich, dass eine rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung aus dem Nachlass besteht. Nach § 20 Abs. 5 ErbStG begründet nur die rechtliche Verpflichtung…

UFSL RV/0249-L/08Sind Nachlasspassiven aufgrund von Investitionen in das Einfamilienhaus der Ehegattin steuerlich zu berücksichtigen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2010

… 116 BAO nicht gebunden. Vielmehr hat die Behörde den Wert des erworbenen Vermögens aus dem Gesichtswinkel des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung unter eigener Verantwortung zu prüfen. Für die Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten ist es zunächst erforderlich, dass eine rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung besteht…

UFSW RV/0706-W/07Die Erbschaftssteuer ist vom Erbanfall zu berechnen und Haftung des Erblassers für Schulden Dritter.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.02.2011

…von den Verhältnissen am Todestag des Erblassers (Stichtag) auszugehen. Änderungen in der Zusammensetzung des Nachlassvermögens, die nach dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers eintreten, sind für die Bemessung der Erbschaftssteuer grundsätzlich ohne Bedeutung (VwGH 25.9.1997, 96/16/0280). Für die Abzugsfähigkeit von Schulden…

UFSW RV/0705-W/07Die Erbschaftssteuer ist vom Erbanfall zu berechnen und Haftung des Erblassers für Schulden Dritter.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.02.2011

…von den Verhältnissen am Todestag des Erblassers (Stichtag) auszugehen. Änderungen in der Zusammensetzung des Nachlassvermögens, die nach dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers eintreten, sind für die Bemessung der Erbschaftssteuer grundsätzlich ohne Bedeutung (VwGH 25.9.1997, 96/16/0280). Für die Abzugsfähigkeit von Schulden…