…2013 und 2014 richtet, gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe bisheriger Verfahrensverlauf: Nach Durchführung eines Außenprüfungsverfahrens hat das Finanzamt Salzburg-Stadt (FA) mit Bescheiden…
…der D-AG durch die Anordnung des Auskunftsersuchens nicht betroffen worden sind, die Beschwerde mangels fehlender Aktivlegitimation zurückzuweisen, im Übrigen aber die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig…
…August 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22. Juli 2025 über die Abweisung des Zahlungserleichterungsansuchens vom 11. April 2025 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den…
…Juni 2019 am 3. Dezember 2020 zur Entscheidung an das Bundesfinanzgericht vor und beantragte deren Abweisung als unbegründet. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist polnische Staatsbürgerin und hatte laut Zentralem Melderegister im verfahrensgegenständlichen Zeitraum 2018 in Österreich keinen Wohnsitz gemeldet. Laut vorgelegtem Dienstvertrag…
…Aufgrund der Widersprüche in den Gutachten bzw. der nach Ansicht des FA nicht nachvollziehbaren Schlussfolgerungen hat das FA ohne weitere Ermittlungen die Beschwerde am 31.10.2011 dem BFG zur Entscheidung vorgelegt und die Abweisung als unbegründet beantragt, weil nach Ansicht des FA denkbar sei…
…betreffend Ansuchen um Zahlungserleichterung, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Das Bundesfinanzgericht hat…
…betreffend Ansuchen um Zahlungserleichterung, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Das Bundesfinanzgericht hat…
…Dezember 2023 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 20. November 2023 über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…April 2024 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 13. März 2024 über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…Steuernummer, betreffend Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens (Stundung gem. § 212 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Zahlungsaufforderung vom xxx teilte das Finanzamt A dem Berufungswerber mit, dass sein Abgabenkonto einen Rückstand von 1.521,11 Euro aufweise und…
…erhoben und darin deren Stattgabe, sowie die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung beantragt. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 14.08.2025 wurde die Beschwerde vom 26.9.2024 als unbegründet abgewiesen; die Zustellung erfolgte am selben Tag in die Databox des steuerlichen Vertreters. Am 15.09.2025 wurde…
…nicht gegeben. In der Folge legte das Finanzamt die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht am 28. März 2025 zur Entscheidung vor und beantragte die Abweisung des Rechtsmittels als unbegründet. Im Vorlagebericht führte die nunmehr belangte Behörde in einer Stellungnahme ua ergänzend aus, dass abgesehen von der Tatsache…
…Beteiligung sollte somit den Betriebszweck des Beschwerdeführers fördern und sei daher als notwendiges Betriebsvermögen anzusehen. Die belangte Behörde legte die Beschwerde vom 2. Oktober 2019 gegen den Einkommensteuerbescheid 2017 am 31. August 2020 zur Entscheidung an das Bundesfinanzgericht vor und beantragte deren Abweisung als unbegründet…
…entsprochen) | | 19.12.2008 Berufung gegen Zurücknahmeerklärungsbescheid | | 12.1.2009 BVE, Abweisung als unbegründet | | Ersuchen um RM-fristverlängerung bis 20.3.2009 | | 17.2.2009 formloses Schreiben FA an Bw | | 27.2.2009 Antrag gem. …
…Berufung und sprach deren Abweisung als unbegründet aus. In der Begründung stellte sie nochmals klar, dass sich kein begünstigungsfähiger Gewinn ergebe (Details siehe unten). Im darauf folgenden Rechtsmittelverfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat (RV/0599-S/06) wurde die Berufung gegen den Feststellungsbescheid als verspätet zurückgewiesen…
…gegenständlichen Rechtsmittel mit Vorlagebericht vom 27. Dezember 2006 als Berufung an den unabhängigen Finanzsenat (UFS) vor und beantragte die Abweisung als unbegründet. Daraus ist für den Verfahrensablauf zu schließen, dass das Finanzamt auch das Rechtsmittel gegen den Einkommensteuerbescheid 2004 als Berufung iSd § 243 BAO auffasst …
…mit Beschwerdevorentscheidung abgesprochen hat (Abweisung als unbegründet). Die dagegen erhobene Beschwerde hat die belangte Behörde in einen Vorlageantrag umgedeutet. Im Vorlagebericht beantragt die belangte Behörde die Aufhebung der Beschwerdevorentscheidung. rechtlich folgt: Die Eingabe vom 8. Februar 2016 ist nach ihrem Inhalt eindeutig als Aufhebungsantrag anzusehen. …
…Brutto-Netto-Bezüge). Die belangte Behörde legte die Beschwerden am 29.06.2020 dem Verwaltungsgericht zur Entscheidung vor, hielt ihren bisherigen Rechtsstandpunkt aufrecht und beantragte in einem deren Abweisung als unbegründet. Das Bundesfinanzgericht forderte mit Beschluss vom 27.09.2022 die belangte Behörde auf, mitzuteilen…
…und keine Maßnahme treffen dürfen, die lediglich zu einer Ausweitung des Kreises der Beihilfeempfänger führen würde. Der Verwaltungsgerichtshof hat von dieser nunmehrigen Auslegung des Gemeinschaftsrechts durch den EuGH auszugehen und war der im Spruch (Abweisung als unbegründet) ersichtliche Ausspruch zu treffen. Damit kann aber auch…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Mistelbach betreffend Abweisung des Antrages auf Weitergewährung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages ab Feber 2003 für den Sohn T nach in Wien durchgeführter Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…