…jedoch könne aufgrund der dargestellten wirtschaftlichen und finanziellen Situation davon ausgegangen werden, dass durch die Leistung einer Sicherheit Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art zu befürchten wären. Selbst bei Vorliegen einer Voraussetzung für die Aussetzung der Vollziehung und der Voraussetzung für die Abstandnahme von der Sicherheitsleistung…
…obwohl er davon ausgehen musste, dass die Entrichtung der Zollschuld für ihn mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten verbunden sein würde. Im Fall des Bf. hätte die beantragte Abstandnahme von der Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung eine ungerechtfertigte Benachteiligung jener Abgabenpflichtigen bedeutet, welche keine Zollunredlichkeiten zur Erlangung…
…aufgrund seiner finanziellen Lage, von seiner Hausbank keine Bankgarantie ausgestellt bekommen würde und er keine Liegenschaft oder ähnliches als Sicherheit anbieten könne. Es würde daher sowohl ein Aussetzungsgrund als auch die Voraussetzung für die Abstandnahme von der Sicherheitsleistung vorliegen. Mit mittlerweile rechtskräftigem Erkenntnis des Spruchsenates…
…die Entrichtung einer Sicherheitsleistung bei der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Aus den angeführten Gründen wird das Vorliegen begründeter Zweifel an der angefochtenen Entscheidung und das Vorliegens der Voraussetzung für die Abstandnahme von der Abverlangung einer Sicherheitsleistung als gegeben angesehen…
…vorsorgliches Verhalten auch in der Lage sind, die darauf entfallenden Eingangsabgaben zu entrichten; und wäre zudem einer ungerechtfertigte Hintanstellung des öffentlichen Interesses an der Vermeidung von Abgabenausfallen gleichgekommen. Die von der Bf. begehrte Aussetzung der Vollziehung unter Abstandnahme von einer Sicherheitsleistung konnte daher nicht gewährt…
…vorsorgliches Verhalten auch in der Lage sind, die darauf entfallenden Eingangsabgaben zu entrichten; und wäre zudem einer ungerechtfertigte Hintanstellung des öffentlichen Interesses an der Vermeidung von Abgabenausfallen gleichgekommen. Die von der Bf. begehrte Aussetzung der Vollziehung unter Abstandnahme von einer Sicherheitsleistung konnte daher nicht gewährt…
…vorsorgliches Verhalten auch in der Lage sind, die darauf entfallenden Eingangsabgaben zu entrichten; und wäre zudem einer ungerechtfertigte Hintanstellung des öffentlichen Interesses an der Vermeidung von Abgabenausfallen gleichgekommen. Die von der Bf. begehrte Aussetzung der Vollziehung unter Abstandnahme von einer Sicherheitsleistung konnte daher nicht gewährt…
…wenn sie auch in der Lage sind, die darauf entfallenden Eingangsabgaben zu entrichten; und zudem einer ungerechtfertigte Hintanstellung des öffentlichen Interesses an der Vermeidung von Abgabenausfallen gleichkommen. Die von der Bf. begehrte Aussetzung der Vollziehung unter Abstandnahme von einer Sicherheitsleistung konnte daher nicht gewährt werden…
…die Entrichtung einer Sicherheitsleistung bei der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Aus den angeführten Gründen wird das Vorliegen begründeter Zweifel an der angefochtenen Entscheidung und das Vorliegens der Voraussetzung für die Abstandnahme von der Abverlangung einer Sicherheitsleistung als gegeben angesehen…
…die Entrichtung einer Sicherheitsleistung bei dem Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Aus den angeführten Gründen wird das Vorliegen begründeter Zweifel an der angefochtenen Entscheidung und das Vorliegens der Voraussetzung für die Abstandnahme von der Abverlangung einer Sicherheitsleistung als gegeben angesehen…
…erhob der Bf. - ohne weiteres Vorbringen - fristgerecht Beschwerde. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Artikel 229 ZK können die Zollbehörden vorsehen, dass dem Zollschuldner neben dem Zahlungsaufschub andere Zahlungserleichterungen eingeräumt werden. Die Einräumung dieser Zahlungserleichterung a) ist abhängig von einer Sicherheitsleistung. Auf diese Sicherheitsleistung kann…
…Bei der Abstandnahme von der Sicherheitsleistung handle es sich um eine an Voraussetzungen gebundene Ermessensentscheidung. Dabei erachte es die Zollbehörde als ausschlaggebend, dass die Abgabenschuld auf ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten des Antragstellers zurückzuführen sei und im Interesse der steuerehrlichen Abgabepflichtigen auf die Leistung einer Sicherheit…
…der Marke Superkings hinausgeht, hat für die Zollbehörde daher nicht mehr bestanden. Die Differenz zwischen buchmäßig erfassten Gesamtbetrag und, laut den Feststellungen des vorgenannten Strafurteils, tatsächlich vorzuschreibenden Abgabenbetrag war daher, im Rahmen des gebotenen Ermessens, aus Billigkeitserwägungen heraus, unter Abstandnahme von einer Sicherheitsleistung, auszusetzen. Der…
…Bei der Abstandnahme von der Sicherheitsleistung handle es sich um eine an Voraussetzungen gebundene Ermessensentscheidung. Dabei erachte es die Zollbehörde als ausschlaggebend, dass die Abgabenschuld auf ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten des Antragstellers zurückzuführen sei und im Interesse der steuerehrlichen Abgabepflichtigen auf die Leistung einer Sicherheit…
…getroffen. Die Aussetzung der Vollziehung unter Abstandnahme von der Erbringung einer Sicherheitsleistung würde daher einer Benachteiligung jener Personen gleichkommen, welche durch vorsorgliches Verhalten in der Lage wären Sicherheit zu leisten, und somit gegen den in § 114 BAO verankerten Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Dagegen erhob der Bf. fristgerecht…
…wird, nach der durch die Veredelung eingetretenen Wertsteigerung zu bemessen ist, wenn ein Gegenstand ausgeführt, in einem Drittlandsgebiet für den Ausführer veredelt und von dem Ausführer oder für ihn wieder eingeführt worden ist. Da laut Aktenlage keine Gründe für eine Abstandnahme von der Sicherheitsleistung vorliegen…
…Zeitpunkt als die Zahlungsunfähigkeit der Bf. bereits aus anderen Gründen eingetreten war. Ein Zusammenhang zwischen der Zahlungsunfähigkeit der Bf. und der Aufforderung eine Sicherheitsleistung zu erbringen ist nicht ersichtlich, weshalb auch eine Aussetzung der Vollziehung unter vollständiger Abstandnahme von einer Sicherheitsleistung nicht in Betracht zu…
…Zeitpunkt als die Zahlungsunfähigkeit der Bf. bereits aus anderen Gründen eingetreten war. Ein Zusammenhang zwischen der Zahlungsunfähigkeit der Bf. und der Aufforderung eine Sicherheitsleistung zu erbringen ist nicht ersichtlich, weshalb auch eine Aussetzung der Vollziehung unter vollständiger Abstandnahme von einer Sicherheitsleistung nicht in Betracht zu…
…Zeitpunkt als die Zahlungsunfähigkeit der Bf. bereits aus anderen Gründen eingetreten war. Ein Zusammenhang zwischen der Zahlungsunfähigkeit der Bf. und der Aufforderung eine Sicherheitsleistung zu erbringen ist nicht ersichtlich, weshalb auch eine Aussetzung der Vollziehung unter vollständiger Abstandnahme von einer Sicherheitsleistung nicht in Betracht zu…
…Zeitpunkt als die Zahlungsunfähigkeit der Bf. bereits aus anderen Gründen eingetreten war. Ein Zusammenhang zwischen der Zahlungsunfähigkeit der Bf. und der Aufforderung eine Sicherheitsleistung zu erbringen ist nicht ersichtlich, weshalb auch eine Aussetzung der Vollziehung unter vollständiger Abstandnahme von einer Sicherheitsleistung nicht in Betracht zu…