…und 2008, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für 2007 und 2008, Haftungsbescheide Kapitalertragsteuer für 2007 und 2008 sowie Umsatzsteuer für Dezember 2009 und für Dezember 2010, zu Recht erkannt: Der angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Von der Festsetzung der Abgaben wird gemäß § 206 Abs. 1 lit. b Bundesabgabenordnung…
…der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit dem Umfang des durchzuführenden Beschwerdeverfahrens verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. 4. Ergebnis: Insgesamt konnte daher dem Begehren des Beschwerdeführers entsprochen werden, indem wegen fehlender Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruchs von der Festsetzung der in Streit stehenden Abgabe…
…Löschung der Bw. aus dem Firmenbuch gemäß § 40 Firmenbuchgesetz wegen Vermögenslosigkeit vorgenommen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 206 lit. b BAO kann die Abgabenbehörde u.a. von der Festsetzung von Abgaben ganz oder teilweise Abstand nehmen, soweit im Einzelfall auf Grund der der Abgabenbehörde…
…gemäß § 206 BAO von Amts wegen. (VwGH vom 24.6.2010, 2008/15/0195) Der Verwaltungsgerichtshof vertritt die Ansicht, dass die Abstandnahme von der Festsetzung von Abgaben zur Voraussetzung hat, dass die Abgabenbehörde Erhebungen durchführt und diese eindeutig ergeben, das die Abgaben uneinbringlich sind, wobei…
…der Konkurs gemäß § 166 KO mangels Vermögens aufgehoben. Mit Beschluss dieses Gerichtes vom 30. August 2007, XX, wurde die Firma der Bw. gemäß § 40 FBG infolge Vermögenslosigkeit gelöscht. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 206 lit. b BAO kann die Abgabenbehörde von der Festsetzung von…
…UFS 2. 4. 2008, RV/0568-G/06). Auch der Durchführung eines Finanzstrafverfahrens steht diese Abstandnahme von der Festsetzung nicht entgegen, besteht doch im Finanzstrafverfahren keine Bindung an abgabenrechtliche Bescheide (vgl. VwGH 10.1.1985, 83/16/0179; VwGH 19.2.1987, 85/16/0055…
…….von der Festsetzung unterliegt. 19.947,81 €…………… festgesetzte Zahllast 2012 -1,527.023,05 €………abzüglich bisher festgesetzte USt lt. Bescheid vom 17.11.2015 -1.507.075,24 €……..Abgabengutschrift USt…
…der Durchsetzung des Rückzahlungsanspruches nicht gerechnet werden kann. Bei einem derart gelagerten Sachverhalt ist § 206 lit. b BAO zu prüfen. Gemäß § 206 lit. b BAO kann die Abgabenbehörde von der Festsetzung von Abgaben ganz oder teilweise absehen, soweit im Einzelfall auf Grund der der Abgabenbehörde…
…der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit der Vielzahl der anhängigen Verfahren verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung steht dem nicht entgegen. Zu bemerken ist noch, dass das Institut des § 206 BAO keineswegs dem Finanzamt als Abgabenbehörde…
…Bestimmtheit anzunehmen, dass der Abgabenanspruch nicht durchsetzbar sein wird. Damit sind die Voraussetzungen des § 206 lit. b BAO erfüllt. Angesichts der fehlenden Einbringungsmöglichkeiten war es dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung folgend zweckmäßig, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen. Linz, am 2…
…dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung folgend zweckmäßig, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen. Durch eine Maßnahme iSd § 206 BAO wird ein entstandener Abgabenanspruch nicht berührt, sondern es wird lediglich trotz seines Fortbestandes von der Festsetzung in Betracht kommender Abgaben Abstand genommen…
…Abgabenanspruch weder gegen die Bw. noch gegen den allfällig haftbar zu machenden Geschäftsführer durchgesetzt werden kann. Das gemäß § 206 lit. b BAO gebotene Ermessen war daher dahingehend zu üben, dass wegen fehlender Einbringungsmöglichkeiten nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung von der Festsetzung…
…Sparsamkeit der Verwaltungsführung folgend zweckmäßig, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen. Da laut Anfrage beim Zentralmelderegister vom 5. März 2009 der letzte Geschäftsführer bzw. Liquidator CC. in Österreich nicht gemeldet ist und auch eine fernmündliche Rücksprache mit dem früheren steuerlichen Vertreter der Bw. - der…
…Abgabenanspruch gegenüber der GmbH nicht durchsetzbar sein wird, zumal auch die Ermittlungen des Finanzamtes Braunau Ried Schärding (siehe dazu H., RV/0519-L/02) keine Anhaltspunkte für ein Vermögen der GmbH geliefert haben. Es sei daher beabsichtigt, gemäß § 206 lit. b BAO von der Festsetzung…
…aus der Ermessen einräumenden Bestimmung. Zur Zweckmäßigkeit im Sinne des § 20 BAO gehört auch die Berücksichtigung der Verwaltungsökonomie (Ritz, BAO5 , Tz 7 zu § 20). Beim gegenwärtigen Verfahrensstand erscheint es daher im Sinne des § 20 BAO zweckmäßig, durch Abstandnahme von der Festsetzung der (uneinbringlichen) Abgaben weiteren…
…erlischt nämlich der Abgabenanspruch nicht. Es sind auch keine Gründe erkennbar, die gegen den Widerruf gemäß § 294 BAO oder eine Verfahrenswiederaufnahme gemäß § 303 BAO hinsichtlich des Nichtfestsetzungsbescheides sprechen würden. Einer allfälligen Haftungsinanspruchnahme steht die Abstandnahme von der Festsetzung auch unter Beachtung der Akzessorietät der Haftung…
…mit Abgaben- oder Haftungsbescheid) geltend gemacht wurde (vgl. Ritz, BAO³, Tz. 2 zu § 224 BAO, und UFS vom 2. 4. 2008, RV/0568-G/06). Obigen Ausführungen folgend besteht bei vorliegender Sach- und Rechtslage nach Ansicht des UFS kein Hindernis, von der Festsetzung der Umsatzsteuer…
…von der Festsetzung jener Abgabenteile abzusehen, für die noch umfangreiche Ermittlungen zu tätigen gewesen wären. Wenn das FA in seiner Stellungnahme vom 30.4.2024 ausführt, dass die bP gegen das Verfahrensförderungsgebot gem § 270 Abs 2 BAO verstoßen habe und der Antrag auf Abstandnahme von…
…gemäß § 206 BAO von Amts wegen. (VwGH vom 24.6.2010, 2008/15/0195). Der Verwaltungsgerichtshof vertritt die Ansicht, dass die Abstandnahme von der Festsetzung von Abgaben zur Voraussetzung hat, dass die Abgabenbehörde Erhebungen durchführt und diese eindeutig ergeben, dass die Abgaben uneinbringlich sind, wobei…
…dass nach Rücksprache mit der Strafsachenstelle und der Abgabensicherung seitens des Finanzamtes keine Bedenken gegen die beabsichtigte Abstandnahme von der Festsetzung bestehen. Über die Berufung wurde erwogen: Die Löschung der GmbH im Firmenbuch hat nach übereinstimmender Rechtsprechung der Höchstgerichte bloß deklaratorischen Charakter (OGH 24.7…