7. Abgabenschuld und Abgabenerhebung (§ 7 FlugAbgG) Rz 26: Die Flugabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe im Sinne des § 201 BAO. Die Abgabenschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Abflug tatsächlich erfolgt ist. Der Abgabenschuldner (siehe Rz 23) hat die Abgabe selbst zu berechnen, elektronisch über…
4.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO) Rz 537: § 212a Abs. 8 BAO hat die Entrichtung oder Tilgung ausgesetzter Abgaben vor Beendigung der Aussetzung zum Gegenstand. Rz 538: Allfällige Zahlungen, sonstige…
…Instanz aufgehoben. Begründung Gemäß § 235 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten von Amts wegen durch Abschreibung gelöscht werden, wenn alle Möglichkeiten der Einbringung erfolglos versucht worden oder Einbringungsmaßnahmen offenkundig aussichtslos sind und auf Grund der Sachlage nicht angenommen werden kann, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt zu…
…selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer. Das Finanzamt zog mit Bescheid vom 28.8.2001 den Bw. zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschuldigkeiten in Höhe von ATS 1,376.643,30 heran. In der Begründung führte das Finanzamt unter Hinweis auf die geltende Rechtslage und Rechtssprechung aus, dass der…
…Geschäftsführer der Firma F GmbH (Firma), für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten in Höhe von 36.154,49 Euro (Umsatzsteuer 2011 in Höhe von € 17.637,27 und Umsatzsteuer 2012 in Höhe von € 18.517,22 zur Haftung herangezogen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass gemäß …
… 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der vom Gesetzgeber geforderte Tatbestand der Unbilligkeit der Abgabeneinhebung…
…Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in …
…€ 11.488,19 eingeschränkt. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Bw. wurde mit Haftungsbescheid vom 15. Juli 2005 zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschuldigkeiten iHv. € 22.906,08 der Firma K.K. GmbH & Co KG herangezogen. Begründend führte das Finanzamt…
6. Steuerschuld Verbrauchsteuern zählen zu den Selbstberechnungsabgaben. Im Regelfall ist eine (monatliche) Steueranmeldung abzugeben und die Steuer zu entrichten. Nur in besonderen Fällen kommt es zu einer bescheidmäßigen Abgabenfestsetzung (§ 201 BAO). Die VSt-Ges enthalten eigene Regelungen über die Steuerschuld, insbesondere im Hinblick auf die…
…der gegenständlichen Beschwerde zudem keine Einwendungen vorgebracht. Da die Haftungsinanspruchnahme des Bf. die einzige Möglichkeit der Einbringlichmachung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten darstellt und Unbilligkeitsgründe seinerseits nicht vorgebracht wurden, sieht das Bundesfinanzgericht keine Mängel im Rahmen der Ermessensübung. 3.1.7. Zu den Einwendungen betreffend die Grundlagenbescheide…
…Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. April 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. März 2023 betreffend Widerruf einer Löschung von Abgabenschuldigkeiten, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Antrag Am 20.10.2021 langte über FinanzOnline beim Finanzamt Österreich (belangte Behörde) folgender Antrag auf Nachsicht ein: "Betrifft: ST Nr: ***BF1StNr1*** -***BF1*** -Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten Sehr geehrte Damen und Herren! Namens und im Auftrag meiner Mandantin…
…***Adr***, ***Bf1*** einverleibt werden solle. Nach seinem Tod wurden an die drei Erben des ***5*** rechtskräftig folgende Abgabenschuldigkeiten resultierend aus der nachträglichen Feststellung der Liebhaberei für ein Mietobjekt der Hausgemeinschaft ***3*** und ***Bf1*** in ***Adr***, vorgeschrieben: | Einkommensteuer 1999 bis 2006 | € 17.125…
…***Adr***, ***Bf1*** einverleibt werden solle. Nach seinem Tod wurden an die drei Erben des ***4*** rechtskräftig folgende Abgabenschuldigkeiten resultierend aus der nachträglichen Feststellung der Liebhaberei für ein Mietobjekt der Hausgemeinschaft ***3*** und ***Bf*** in ***Adr***, vorgeschrieben: | Einkommensteuer 1999 bis 2006 | € 17.125…
…des Bundesfinanzgerichtes vom 23. Mai 2019 in der Rechtssache RV/4200120/2016, wonach bei Nachsicht der Abgabenschuldigkeiten die Geschäftstätigkeit mit einem anderen Konstrukt wiederaufgenommen werden könnte und auf den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung an den Verfassungsgerichtshof vom 18. Juni 2019. Zum anderen machte…
…2000. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Gemäß § 236 Abs.1 BAO können auf Antrag des Abgabepflichtigen fällige Abgabenschuldigkeiten ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach Lage des Falles unbillig wäre. Gemäß § 3 Z.2 lit.b der Verordnung des…
…Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Beschwerdeführerin hat die mit Bescheid vom 28.12.2018 festgesetzte Zwangsstrafe zur Gänze entrichtet…
…Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Beschwerdeführerin hat die mit Bescheid vom 28.12.2018 festgesetzte Zwangsstrafe zur Gänze entrichtet…
…die Beschwerde vom 9. Oktober 2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel vom 14. September 2012 betreffend Abweisung einer Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…1999, GZ. 100/90171/99, und diversen Bescheiden über die Festsetzung von Säumniszinsen und Kosten des Vollstreckungsverfahrens in Höhe von insgesamt € 3.131,18 vorgeschriebenen und noch in der Höhe von € 2.569,83 aushaftenden Abgabenschuldigkeiten. Begründend führte der Bf. im Wesentlichen aus…