…gesetzliche Feiertage, der Karfreitag und der 24. Dezember nicht einzurechnen; sie beginnt in den Fällen des § 211 Abs. 2 und 3 erst mit dem Ablauf der dort genannten Frist. Im Berufungsfall ist unbestritten, dass die dem Säumniszuschlag zugrunde liegende, gemäß § 45 Abs. 2 EStG 1988…
…die Aussetzungszinsenberechnung maßgeblichen Abgabenschuld ausgelöst wird. Rz 566: Bei der Bestimmung des § 212a Abs. 9 zweiter Satz BAO handelt es sich um eine auf einzelne Abgabenschulden abstellende Regelung. Wegen der Abgabenbezogenheit der Aussetzung der Einhebung sind infolge Herabsetzung einer Abgabenschuld entstehende Gutschriften nicht rückwirkend bei…
…Abgabe, deren Nichtentrichtung Ursache für die Verwirkung des Säumniszuschlages war. Es ist somit ausschließlich auf die Minderung jener Abgaben Bedacht zu nehmen, welche die Bemessungsgrundlagen für die Festsetzung des Säumniszuschlages gebildet haben. Demgegenüber ist bei Neuberechnung von Stundungszinsen eine Abgabenbezogenheit nicht erforderlich (siehe Rz 323)…
…erst nach Durchlaufen des Rechtszuges der bezughabenden Verfahren festgesetzt werden dürften, weil erst dann feststehe, ob und in welcher Höhe eine Aussetzung erteilt werde, sei weder aus § 212a BAO noch aus sonstigen Verfahrensbestimmungen ableitbar. Es könne für die Beschwerdeführerin aufgrund der Abgabenbezogenheit der Aussetzung auch…
…erst nach Durchlaufen des Rechtszuges der bezughabenden Verfahren festgesetzt werden dürften, weil erst dann feststehe, ob und in welcher Höhe eine Aussetzung erteilt werde, sei weder aus § 212a BAO noch aus sonstigen Verfahrensbestimmungen ableitbar. Es könne für die Beschwerdeführerin aufgrund der Abgabenbezogenheit der Aussetzung auch…
…15. Tag des nachfolgenden Monats an das Finanzamt zu entrichten. Dass die vorgeschriebenen Abgaben nicht (rechtzeitig) entrichtet und damit Säumniszuschläge verwirkt worden sind, ist unstrittig. Die Festsetzung von Säumniszuschlägen ist daher ebenfalls zu Recht erfolgt. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am…
…der Karfreitag und der 24. Dezember nicht einzurechnen; sie beginnt in den Fällen des § 211 Abs. 2 und 3 erst mit dem Ablauf der dort genannten Frist. Abs. 7: Auf Antrag des Abgabepflichtigen sind Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis…
…erste Säumniszuschlag in Höhe von 2 % zu entrichten, wenn die Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wurde. Das liegt im berufungsgegenständlichen Fall vor. Nach § 217 Abs. 8 BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter…
…kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. (8) Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; dies gilt sinngemäß…
…23.3.2000, 99/15/0145, 0146; BFG 02.09.2014, RV/7101221/2014). Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist daher die nicht rechtzeitig entrichtete formelle Abgabenzahlungsschuld (Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren3 [2021] § 217 Rz 3 unter Verweis auf VwGH 13.11.2019, Ra 2017/13/0022; vgl. Ritz…
…bezahlt wurde. Dies sei durch das Abgabenkonto und Überweisungsbelege zu beweisen. Es werde daher die Aufhebung des Bescheides über die Festsetzung des ersten Säumniszuschlages beantragt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 23. Juni 2009 hat das Finanzamt die Berufung als unbegründet abgewiesen und im wesentlichen festgehalten, dass die…
…dass er gegen den Einkommensteuerbescheid 2004 berufen habe und der Bescheid daher nicht rechtskräftig wäre. Mangels Fälligkeit gibt es auch keine Säumigkeit und sei daher die Festsetzung des Säumniszuschlages rechtswidrig. Die Höhe der Einkommensteuer wäre unrichtig festgesetzt. Nachdem das Finanzamt die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als…
…Höhe des halben Sachbezuges geleistet hat. Der Sachbezug für Herrn ***2*** war daher mit Null anzusetzen und die Haftungs- und Abgabenbescheide zu ändern. Wird eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind gemäß § 217 Abs. 1 BAO nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu…
…Top 201, 1130 Wien, gegen den Bescheid des FA Wien 2/20/21/22 vom 14.07.2011, betreffend Säumniszuschlag zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…sei zu Unrecht vorgenommen worden, konnte daher der gegenständlichen Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, da dieses für die Verhängung des Säumniszuschlages irrelevant ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer ordentlichen Revision: Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine…
…Die Zahlung innerhalb der Nachfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO (5. August 2011) konnte lediglich die Setzung von Vollstreckungsmaßnahmen verhindern, nicht aber die Verwirkung des Säumniszuschlages. Die Festsetzung des Säumniszuschlages erfolgte somit zu Recht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 22. August 2011
…7 BAO zu werten. Mit Berufungsvorentscheidung wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und wies darauf hin, dass die betreffende Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wurde. Die Festsetzung des Säumniszuschlages erfolgte daher zu Recht. Die Anwendung der § 217 Abs. 5 und 7 BAO…
…voraussetzt. Bezüglich des Hinweises auf die eingebrachten Anträge auf Aussetzung der Einhebung dieser Abgaben ist zu bemerken, dass dem oben zitierten § 217 Abs. 4 lit. b BAO zufolge ein Aussetzungsantrag, soweit ihm einbringungshemmende Wirkung nach § 230 Abs. 6 BAO zukommt, zwar auch säumniszuschlagsvermeidende Wirkung hat…
…Ring 5-7/Top 404-406, 1010 Wien über die Beschwerde vom 22. Juli 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 9. Juli 2014 betreffend Säumniszuschlag gemäß § 217 BAO in der Sitzung am 29. Jänner 2015 nach Durchführung einer mündlichen…
…und dem Akt zur Festsetzung dieses Säumniszuschlages ergibt sich, dass der Berufungswerber die Umsatzsteuervorauszahlung September 2009 in Höhe von € 2.637,02 am 16.11.2009, 16Uhr35, mittels Erlagschein bei der M Bank zur Durchführung der Überweisung eingereicht hat (Ablichtung des Erlagscheines/Auftragsbestätigung). Die…