Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des O, vom 11. Februar 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 28. Jänner 2004 zu StNr. 000/0000, mit dem Aussetzungszinsen im Betrag von 30.590,13 € festgesetzt wurden, entschieden: Die Berufung wird als…
…1 BAO) eine Minderung der für die Aussetzungszinsenberechnung maßgeblichen Abgabenschuld ausgelöst wird. Rz 566: Bei der Bestimmung des § 212a Abs. 9 zweiter Satz BAO handelt es sich um eine auf einzelne Abgabenschulden abstellende Regelung. Wegen der Abgabenbezogenheit der Aussetzung der Einhebung sind infolge Herabsetzung einer…
…berechnen seien, übersieht das nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.11.2002, 2001/13/0285) mit der Rechtsansicht der Abgabenbezogenheit der Aussetzung der Einhebung verbundene Verbot, die infolge Herabsetzung einer Abgabenschuld entstehende Gutschrift rückwirkend bei der Berechnung der Aussetzungszinsen für eine andere Abgabenschuld zu…
…der Aussetzungszinsen betreffend die gleichartige Abgabenschuld für das Jahr 1995 hat, fehlt für die Ansicht des Bw., es haben zufolge Bestehens einer geringeren Abgabenschuld begrifflich auch lediglich geringere Aussetzungszinsen anfallen können, jeder Anhaltspunkt (VwGH vom 18.7.1995, 91/14/0211). Die Abgabenbezogenheit der Aussetzung…
…angesichts der Abgabenbezogenheit der Aussetzung die in § 212a Abs. 9 BAO normierte Freigrenze von 50 € je ausgesetzter Abgabe oder je Aussetzungsantrag zu berücksichtigen ist (siehe dazu Ritz, BAO7, § 212a Tz 35a). Im Erkenntnis VwGH 26.1.2017, Ra 2015/15/0005, hat der Verwaltungsgerichtshof…
…Grundsatz der “Abgabenbezogenheit der Aussetzung“ brachte die Bf. vor, ihrer Ansicht nach handle es sich ausschließlich um Umsatz/Vorsteuer 2000. Deren spätere Herabsetzung im Wege einer Wiederaufnahme des Umsatzsteuerverfahrens für das Jahr 2006 habe sich letztlich als rechtmäßig herausgestellt habe bzw. sich die Nichtanerkennung der…
…vom Bw. angesprochene Fehlen der Saldierung der Abgabenvorschreibungen verschiedener Kalenderjahre ist aber eine Folge der Abgabenbezogenheit der Aussetzung der Einhebung, die es nicht erlaubt, die infolge Herabsetzung einer Abgabenschuld entstehende Gutschrift rückwirkend bei der Berechnung der Aussetzungszinsen für eine andere Abgabenschuld zu berücksichtigen (vgl. beispielsweise…
…Durchlaufen des Rechtszuges der bezughabenden Verfahren festgesetzt werden dürften, weil erst dann feststehe, ob und in welcher Höhe eine Aussetzung erteilt werde, sei weder aus § 212a BAO noch aus sonstigen Verfahrensbestimmungen ableitbar. Es könne für die Beschwerdeführerin aufgrund der Abgabenbezogenheit der Aussetzung auch kein Nachteil…
…Durchlaufen des Rechtszuges der bezughabenden Verfahren festgesetzt werden dürften, weil erst dann feststehe, ob und in welcher Höhe eine Aussetzung erteilt werde, sei weder aus § 212a BAO noch aus sonstigen Verfahrensbestimmungen ableitbar. Es könne für die Beschwerdeführerin aufgrund der Abgabenbezogenheit der Aussetzung auch kein Nachteil…
…Durchlaufen des Rechtszuges der bezughabenden Verfahren festgesetzt werden dürften, weil erst dann feststehe, ob und in welcher Höhe eine Aussetzung erteilt werde, sei weder aus § 212a BAO noch aus sonstigen Verfahrensbestimmungen ableitbar. Es könne für die Beschwerdeführerin aufgrund der Abgabenbezogenheit der Aussetzung auch kein Nachteil…
…Durchlaufen des Rechtszuges der bezughabenden Verfahren festgesetzt werden dürften, weil erst dann feststehe, ob und in welcher Höhe eine Aussetzung erteilt werde, sei weder aus § 212a BAO noch aus sonstigen Verfahrensbestimmungen ableitbar. Es könne für die Beschwerdeführerin aufgrund der Abgabenbezogenheit der Aussetzung auch kein Nachteil…
…dass Aussetzungszinsen anfallen würden. Da die belangte Behörde den festgestellten Sachverhalt und nicht einen fiktiven zu beurteilen hatte, ist es belanglos, welche steuerlichen Folgen es gehabt hätte, wenn die Umsatzsteuergutschrift bereits mit der Umsatzsteuervoranmeldung 4/2012 geltend gemacht hätte. Infolge der Abgabenbezogenheit der Aussetzung der…
…Zl. 420000/06430/2011, wurde der Antrag auf Aussetzung der Einhebung von € 376,00 Altlastenbeitrag gemäß § 212a BAO abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Berufung erscheine wenig Erfolg versprechend, da die beitragspflichtige Tätigkeit in der Verantwortung des Bf. durchgeführt wurde, weshalb dieser Beitragsschuldner…
…Zl. 420000/06429/2011, wurde der Antrag auf Aussetzung der Einhebung von € 600,00 Altlastenbeitrag gemäß § 212a BAO abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Berufung erscheine wenig Erfolg versprechend, da die beitragspflichtige Tätigkeit in der Verantwortung des Bf. durchgeführt wurde, weshalb dieser Beitragsschuldner…
…Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit, somit jener Abgabe, deren Nichtentrichtung Ursache für die Verwirkung des Säumniszuschlages war. Es ist somit ausschließlich auf die Minderung jener Abgaben Bedacht zu nehmen, welche die Bemessungsgrundlagen für die Festsetzung des Säumniszuschlages gebildet haben. Demgegenüber ist bei Neuberechnung von Stundungszinsen eine Abgabenbezogenheit…
…Abgabepflichtiger sei. Gleichzeitig stellte die Bf. den Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO. Mit Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 22. Dezember 2011, Zl. 420000/08367/2011, wurde der Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt…
…zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Beschwerdeerledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Gemäß Abs. 2 lit. a leg. cit. ist die Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen, soweit die Beschwerde nach Lage des Falles wenig Erfolg…
…Fall die Firma A als Inhaber einer im Bundesgebiet gelegenen Anlage, in der eine Tätigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 3a ALSAG vorgenommen wird, Abgabepflichtiger sei. Gleichzeitig stellte die Bf. den Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO. Mit Berufungsvorentscheidung vom 12…
…Abgabepflichtiger sei. Gleichzeitig stellte die Bf. den Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO. Mit Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 22. Dezember 2011, Zl. 420000/08363/2011, wurde der Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt…
…420000/07813/2011, betreffend den Antrag auf Aussetzung der Einhebung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Gemäß § 212a Abs.1 BAO wird die Einhebung folgender Abgaben und Nebengebühren ausgesetzt: Altlastenbeitrag: € 8.064,00 Säumniszuschlag: € 161,28 Verspätungszuschlag: € 161,28 Eine…