…sind. Durch diese Pauschalierung der Höhe des absetzbaren Aufwandes wird jedoch keine Änderung beim Abflusszeitpunkt erreicht. Nach allgemeiner Lebenserfahrung werden Aufwendungen dieser Art regelmäßig während einer Reise (z.B. Tanken, Bezahlung von Verpflegung etc.) oder kurzer Frist nach einer solchen Reise bezahlt und sind somit…
…2011, Krankenversicherungsbeiträge von den beiden ausländischen Pensionen in Höhe von 5,28 Euro monatlich (für die Monate Oktober bis Dezember 2011 insgesamt 15,84 Euro) einbehalten. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 19 Abs. 2 erster Satz EStG 1988 sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen…
…wurde. Steht ein Arbeitnehmer in einem aufrechten Dienstverhältnis zu jenem Arbeitgeber, dem er Arbeitslohn zu erstatten (rückzuzahlen) hat, so hat der Arbeitgeber die Erstattung (Rückzahlung) beim laufenden Arbeitslohn als Werbungskosten zu berücksichtigen. Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben § 19 EStG idF BGBl. I Nr. 112…
… 4 Rz 332). Gemäß § 19 Abs. 2 EStG sind Ausgaben - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen - für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. 2.) Es kann dahin gestellt bleiben, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung des behaupteten Darlehensvertrags als erfüllt anzusehen sind…
…nicht hingegen den Abflusszeitpunkt von Werbungskosten. Nur für den Bereich der außergewöhnlichen Belastung ist nach der Rechtsprechung des VwGH die Rückzahlung der Fremdmittel entscheidend, weil erst die Rückzahlung der Fremdmittel als "echte" Belastung angesehen wird. Die Ausgaben im Zusammenhang mit der Forschungstätigkeit in den USA…
…für das sie getätigt werden, gelten als zugeflossen: - Nachzahlungen von Pensionen, über deren Bezug bescheidmäßig abgesprochen wird, [...] (2) Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gilt Abs 1 zweiter Satz. Die Vorschriften über die Gewinnermittlung bleiben…
…diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw. erzielte in den Streitjahren neben Einkünften aus selbständiger Arbeit auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Anlässlich einer die Veranlagungsjahre 1998 bis 2000 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wurde ua…
…in Höhe von 2.997,00 € bereits im Jahr 2013 geleistet worden war. Hierzu waren folgende Erwägungen anzustellen: Bei Beurteilung des Zeitpunktes der Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung ist das in § 19 Abs. 2 EStG 1988 verankerte Abflussprinzip zu berücksichtigen. Dieses besagt, dass Ausgaben für…
…was auch der Bf bzw. deren StV zur Kenntnis gebracht wurde [Telefonate bzw. mail]). Der Entscheidungspflicht des Bundesfinanzgerichtes unterliegt lediglich eine von der Abgabenbehörde dem Bundesfinanzgericht rechtsrichtig vorgelegte Bescheidbeschwerde. Zuständig zu einer Entscheidung (in der Sache) ist das Bundesfinanzgericht nur dann, wenn tatsächlich ein Vorlageantrag…
…Vorschrift des § 19 EStG über die Bestimmung des Abflusszeitpunktes von Ausgaben unbestritten auch für die Berücksichtigung von Werbungskosten gelte, sei nicht ersichtlich, warum im Fall des hg. Erkenntnisses eine Berücksichtigung der Ausgaben erst im Jahr der tatsächlichen Erfüllung der Verpflichtung erfolgen haben dürfen, dagegen im…
…des § 19 Abs 2 Satz 1 EStG 1988 in Höhe von 7.862,00 Euro im Streitjahr dar. Dazu ist sinngemäß auf die Rechtsprechung des deutschen BFH zum Abflusszeitpunkt betreffend ein seitens der darlehensgewährenden Bank bei der Darlehensauszahlung einbehaltenes Damnum (Disagio) zu verweisen. Demnach ist…
…von Vornherein hinreichend konkret geplant hat. Eine von Vornherein gefasste ernsthafte Absicht zur außerplanmäßigen Tilgung ist dann anzunehmen, wenn die Höhe und der Abflusszeitpunkt des für die Tilgung vorgesehenen Geldes von Vornherein konkretisierbar und anhand geeigneter Unterlagen nachweisbar sind. Die geplante Tilgung ist der Abgabenbehörde…
…über deren Verwendung verfügt. Sie habe die von ihr getätigten Erläge als Depot behandelt, wo sie auch weiterhin über die erlegten Beträge voll verfügt habe. Der Bw habe insofern keine Ausgaben getätigt bzw habe er rein zivilrechtlich nicht aus eigenem darüber bestimmen können. Die Vereinbarung…
…Sanierungsmaßnahmen erzielbaren höheren Mieterträge dar. Hinzu kommt, dass Vermietungsbeginn und zugleich Zeitpunkt des erstmaligen Anfalls von Ausgaben der 01.05.2005 war. Daher hätte spätestens bis Ende April 2025 - zu diesem Zeitpunkt endete der 20jährige Beobachtungszeitraum - ein Gesamtüberschuss erzielt werden müssen. In der Prognoserechnung wurden…
…Eine von Anbeginn an gefasste ernsthafte Absicht zur Tilgung von Fremdkapital ist nur dann anzunehmen, wenn die Höhe und der Abflusszeitpunkt des für die Tilgung vorgesehenen Geldes von Vornherein konkretisierbar und an Hand geeigneter Unterlagen nachweisbar sind. Die geplante Tilgung ist der Abgabenbehörde gegenüber - zeitgerecht…
…Höhe der Einkünfte nicht beeinflusst werden (VwGH 22.01.1992, 91/13/0160, betreffend Zahlung einer mehrfachen Beitragsschuld an die Sozialversicherung). Zum Abfluss von Ausgaben siehe auch LStR 2002 Rz 640 und 641. 13.2.2 Schecks, Wechsel, Kreditkarten Rz 4624: Die Hingabe eines (gedeckten…
…im Umkehrschluss die Ziehung der Bankgarantie durch die O. AG maßgeblich. Der Bw. verweise daher nochmals auf die grundsätzlichen und ausführlichen Aussagen zum Zu- und Abflussprinzip im Schriftband zum österr. Abgabenrecht von Dr. O. Taucher. Im Kapitel 4 betr. "Allgemeine Grundsätze über den Abfluss" werde…
…wenn diese Tilgung von vornherein beabsichtigt war. Eine diesbezüglich von Beginn an ernsthafte Absicht ist nur anzunehmen, wenn Höhe und Abflusszeitpunkt des für die Tilgung vorgesehenen Geldes von vornherein konkretisierbar und an Hand geeigneter Unterlagen nachweisbar sind. Die geplante Tilgung ist der Abgabenbehörde gegenüber zeitgerecht…
…wenn diese Tilgung von vornherein beabsichtigt war. Eine diesbezüglich von Beginn an ernsthafte Absicht ist nur anzunehmen, wenn Höhe und Abflusszeitpunkt des für die Tilgung vorgesehenen Geldes von vornherein konkretisierbar und an Hand geeigneter Unterlagen nachweisbar sind. Die geplante Tilgung ist der Abgabenbehörde gegenüber zeitgerecht…
…Voraus beabsichtigt war. Eine von Beginn an ernsthafte Absicht ist nur anzunehmen, wenn Höhe und Abflusszeitpunkt des für die Tilgung vorgesehenen Geldes von vornherein konkretisierbar und an Hand geeigneter Unterlagen nachweisbar sind. Die geplante Tilgung ist der Abgabenbehörde gegenüber - zeitgerecht - offen zu legen. Ein allgemein…