…Hinzurechnung ihrer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu ihren Pensionseinkünften eine Doppelbesteuerung zur Folge habe, die ebenso zu Unrecht erfolgt sei wie die Anwendung der Einschleifformel bei den Topf-Sonderausgaben. Des Weiteren sei das Finanzamt auch die Rechenformel für den im Erstbescheid errechneten Steuerbetrag schuldig…
…werden (Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, Orac-Verlag 1992, § 18 Tz 7 und Tz 75). An dem zwingend zu berücksichtigenden Abflussprinzip bei derartigen Sonderausgaben ändert auch nichts, dass die vorzeitige Darlehensrückzahlung nach Aussage des Bw. durch einen Verkauf erforderlich geworden sei bzw. dass div. Wirtschaftsgüter, wie beispielsweise…
…bestimmten Kalendermonat im Jahr 2014 bezahlt wurde, sind die Grundsätze des § 19 EStG 1988 (Zu- und Abflussprinzip) bei der Gewährung des Unterhaltsabsetzbetrages im vorliegenden Fall nicht anzuwenden. Faktisch wurde der Unterhalt für das gesamte Jahr 2014 vom Beschwerdeführer bezahlt. Leistet der Beschwerdeführer die Überzahlung im…
… 85 Tz 1), besteht hier kein Anwendungsbereich, weil die Annahme des Vorliegens einer Beschwerde der Bf. nur Rechtsnachteile brächte: Durch das Abflussprinzip bei den außergewöhnlichen Belastungen (vgl. Baldauf in EStG-Jakom 2013, Rz 10 zu § 34) sind die Zahnbehandlungskosten laut Honorarnote vom 10.2.2014…
…Der Veranlagungsbescheid erfasste diese Zinserträge erklärungsgemäß. Die Bf. machte demgegenüber bei der Ermittlung der sonstigen Einkünfte (Spekulationseinkünfte) die im Jahr 2011 verausgabten Zinsen von 90.624,04 € nach dem Abflussprinzip als Werbungskosten geltend. In der am 28. Februar 2013 (elektronisch) eingereichten Einkommensteuererklärung für das…
…bezahlt. Eine allfällige Berücksichtigung im Beschwerdejahr 2019 kommt demnach nicht in Betracht. Gemäß § 18 Abs 1 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens folgende Ausgaben als Sonderausgaben abzuziehen: … 5. Verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften, die in Österreich gesetzlich anerkannt sind, höchstens…
…zudem nicht nachgewiesen wurden. Die Bf. brachte keine besonderen Umstände vor, die deren Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung rechtfertigen könnten. b) Topf-Sonderausgaben Bei den sogenannten Topf-Sonderausgaben handelt es sich unter anderem um bestimmte freiwillige Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherungen, Lebensversicherungen etc., wenn der der Zahlung…
…85 | 2.920,00 | 378,56 | 2012 | 6.367,98 | 2.920,00 | 378,56 Gemäß § 18 Abs 1 Z 3 EStG 1988 sind Ausgaben zur Wohnraumschaffung oder zur Wohnraumsanierung bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen. Gemäß …
…Jahr der Bezahlung abzugsfähig. Eine Absetzung entsprechend der Wertminderung scheide aus. Folglich muss bei einer Finanzierung mittels Fremdmitteln die Tilgung inklusive Zinsen im Zeitpunkt der Bezahlung die außergewöhnliche Belastung vermitteln. Für Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastung gilt das Abflussprinzip des § 19 EStG. Wieso es für Werbungskosten…
…4 EStG 1988). Die Belastung darf weder Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), Werbungskosten (§ 16 EStG 1988) noch Sonderausgaben (§ 18 EStG 1988) sein. Bei Aufwendungen im Sinne des § 35 EStG 1988, die an Stelle der Pauschbeträge geltend gemacht werden (§ 35 Abs. 5), ist ein Selbstbehalt…
…In diesem Punkt folgt das Bundesfinanzgericht dem Vorbringen des Finanzamtes und die erklärten Steuerberatungskosten können somit nicht mehr als Sonderausgaben bei Berechnung des Einkommens berücksichtigt werden. Der angefochtene Bescheid wird daher abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der festgesetzten Abgabe ist als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt…
…mit Verweis auf Doralt § 18 Tz 10, wo unter anderem festgehalten sei, dass im Bereich der Sonderausgaben bei der Wohnraumbeschaffung/-sanierung ausdrücklich auf die Darlehenstilgungen abgestellt werde). Hingegen könnten die Zinsen, die für Finanzierungsaufwendungen im Zusammenhang mit der jeweiligen Bildungsmaßnahme anfielen, steuerlich geltend gemacht werden…
…ersichtlichen Abbuchungen aus dem ihm zur Verfügung stehenden Geschäftsführergehalt im Jahr 2009. Die Versicherungsprämien im Betrag von € 2.450,76 werden als Sonderausgaben bei der Einkommensteuerveranlagung 2009 berücksichtigt. Im vorliegenden Fall hat die GmbH für den als Geschäftsführer tätigen Bf. die Kollektivversicherungen abgeschlossen (Doralt …
…worden sind. In diesem Zusammenhang erwähnenswert sei noch, dass die Prämien für die Krankenversicherung als vom Erbl. selbst getragene Sonderausgaben bei dessen Einkommensteuerveranlagungen geltend gemacht worden sind. Hiezu führte der steuerliche Vertreter des Bw. telefonisch aus, dass es dem Bw. nicht möglich wäre, die erforderlichen…
… 37 Abs 9 EStG 1988 auf drei Jahre verteilt werden könnten. Bei Aufwendungen wie Sonderausgaben sei dies nicht möglich. Im Vorlageantrag vom 08.08.2016 führte der Bf unter anderem aus, dass der Gesetzgeber der Problematik des unregelmäßigen Anfallens der Einkünfte aus kompositorischer Tätigkeit insofern…
…seien. Das Finanzamt habe somit bei der Veranlagung bloß die Bestimmungen der Einkommensteuerrichtlinien berücksichtigt, ohne aber zu bedenken, dass in verfassungskonformer und teleologischer Auslegung im Berufungsfall für den Bw. der Hälftesteuersatz zustehen müsse. Zum Antrag des Finanzamts betreffend der Höhe der in Rede stehenden Sonderausgabenposition…
…Einkommensteuer für das Jahr 2004 festgesetzt. Bei dieser Festsetzung wurden sowohl Sonderausgaben für Versicherungsprämien (1.706,88 €) und Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen als auch außergewöhnliche Belastungen für die auswärtige Berufsausbildung der Tochter (Pauschbetrag) berücksichtigt. Mit Eingabe vom 2. Oktober 2005 (eingelangt beim zuständigen…
…Oktober 2005 begründete die Abgabenbehörde damit, dass Beiträge der Gemeinde für das Gesundheitswesen nicht als fiktive Kosten der Steuerzahler bei der Einkommensteuerberechnung in Abzug gebracht werden können. Dem Anbringen auf Absetzung der fiktiven Kosten von jährlich 300,00 € könne daher nicht stattgegeben werden, weil…
…von Rückerstattungen von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sind aber Ersätze von Werbungskosten im Zusammenhang mit nichtselbständigen Einkünften auf Grund obiger Ausführungen unter Anwendung des Zufluss-/Abflussprinzipes des § 19 EStG 1988 im Jahr des Zuflusses als Einnahmen (im gegenständlichen Fall von dritter Seite!) bei den Einkünften…
…Diese seien im Jahr des Erhaltes, dem Zufluss- und Abflussprinzip entsprechend mitbesteuert. Alle anderen, in der Berufung aufgezählten Fakten seien bei der Veranlagung berücksichtigt worden. Lediglich die Unterstützung der mittellosen Eltern stelle steuerrechtlich eine die Privatsphäre betreffende Ausgabe dar. In seinem dagegen gerichteten Vorlageantrag führte…