…Sohn Eigentümer der gem. § 58 AIkStG selbstgewonnen alkoholbildenden Stoffe sei. Da seit diesem Zeitpunkt ***Bf1*** nicht mehr Abfindungsberechtigter sei, wäre die Steuerschuld entstanden (§ 9 Ziffer 2 iVm 8 Abs. 1 AlkStG. In der Folge führte Sohn aus: "Ich habe meinen Betrieb im Jahr 2011 von…
…reichte am 28.03.2002 beim Hauptzollamt Graz, Verbrauchsteuerstelle eine Abfindungsanmeldung gemäß § 62 AlkStG ein. In der Anmeldung erklärte der Bf. als Abfindungsberechtigter, aus selbstgewonnenen Rohstoffen, nämlich Zwetschken, Pflaumen-Mirabellen, Birnen und Äpfel bei einer Maischemenge von insgesamt 7,70 Hektoliter eine Alkoholmenge von 28…
…Lebensgefährtin und nicht an gesetzliche Auflagen gedacht. Er selbst besitze keinen landwirtschaftlichen Betrieb mehr und habe seit dieser Zeit selbst keinen Alkohol mehr unter Abfindung hergestellt. Am 25.9.2007 wurde R jun., Sohn des mittlerweile verstorbenen Abfindungsberechtigten, dazu niederschriftlich einvernommen. Dabei führte er aus…
…Daher erlaube ich mir, im Weiteren folgendes auszuführen: a) Die Einschränkung im Paragraf 70 Abs. 1 des Alkoholsteuergesetzes, dass die Freimenge (Hausbrand) nur einem abfindungsberechtigten Landwirt zusteht, der am Sitz des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes den Wohnsitz hat, ist unzulässig und diskriminierend. Denn in Artikel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Profitax Steuerberatungs GmbH, Biberstraße 22, 1010 Wien gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 14. März 2011 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2010…
…60%) und B ein Betrag von 3.500 (40%) an Mindestkörperschaftsteuern zur Verrechnung mit Erfolgseinkommensteuer zuzurechnen. Auf den abfindungsberechtigten C können keine Mindestkörperschaftsteuerbeträge übergehen. Die vorstehende Regelung gilt auch, wenn an der übernehmenden A&B-OG zB A unverändert mit 54% und B mit 46%…
…UmgrStG). Rz 600: Die Veräußerungsfiktion des § 11 Abs. 2 UmgrStG gilt nur für die Gesellschafter der übertragenden Kapitalgesellschaft. Andere vertraglich abfindungsberechtigte Personen, vor allem die Inhaber von Surrogatkapital (Substanzgenussberechtigte und Partizipationskapitalinhaber) im Sinne des § 8 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 sind nach den allgemeinen…
…den Rechtsnachfolgern ab dem dem Umwandlungsstichtag folgenden Wirtschaftsjahr in jenem Ausmaß zuzurechnen, das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. § 24 Abs…
…den Rechtsnachfolgern ab dem dem Umwandlungsstichtag folgenden Wirtschaftsjahr in jenem Ausmaß zuzurechnen, das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. § 24 Abs…
…1988 in jenem Ausmaß zuzurechnen, das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. Nach § 10 Z 1 lit. c UmgrStG idF BGBl…
…jenem Ausmaß zuzurechnen seien, das sich aus der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergebe. Dabei seien die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber (wie Bw.) dem Rechtsnachfolger quotenmäßig zuzurechnen. In diesem Sinne stehe der Bw. kein Verlustabzug aus der…
…den Rechtsnachfolgern ab dem dem Umwandlungsstichtag folgenden Wirtschaftsjahr in jenem Ausmaß zuzurechnen, das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. § 24 Abs…
…indem er es verabsäumte, vor Herstellung des Alkohols bei dem für ihn zuständigen Zollamt Salzburg die erforderlichen Anträge (Abfindungsanmeldungen) zu erstellen b.) als Abfindungsberechtigter entgegen den Bestimmungen des AlkStG der Verpflichtung zur Führung eines Überwachungsbuches, in welchem Art und Menge der zur Herstellung von Alkohol…
…den Rechtsnachfolgern ab dem dem Umwandlungsstichtag folgenden Wirtschaftsjahr in jenem Ausmaß zuzurechnen, das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. § 24 Abs…
…sind, sind den Rechtsnachfolgern ab dem dem Umwandlungsstichtag folgenden Wirtschaftsjahr in jenem Ausmaß zuzurechnen, das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. …
…den Rechtsnachfolgern ab dem dem Umwandlungsstichtag folgenden Wirtschaftsjahr in jenem Ausmaß zuzurechnen, das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. § 24 Abs…
…dem Ausmaß zuzurechnen, das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Kapitalgesellschaft (bezogen auf den Zeitpunkt der Firmenbucheintragung des Umwandlungsbeschlusses) ergibt (siehe UmgrStR 2002 Rz 560). Die Anteile abfindungsberechtigter Gesellschafter sind den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. Ist die Nachfolgegesellschaft keine Kapitalgesellschaft, sondern eine andere…
…Bewertungsregeln. Die Rückwirkungsfiktion gilt nicht generell bei Anmeldung oder Meldung einer Umgründung nach Ablauf der Neunmonatsfrist für die Ansprüche abfindungsberechtigter Gesellschafter bei Verschmelzungen, Umwandlungen und Spaltungen generell generell bei Anmeldung oder Meldung einer Umgründung nach Ablauf der Neunmonatsfrist; für die Ansprüche abfindungsberechtigter Gesellschafter bei Verschmelzungen…
…dem Buchwert der untergehenden Beteiligung (ggf. erhöht um die als am Umwandlungsstichtag als erworben geltenden Anteile abfindungsberechtigter Minderheitsgesellschafter) ergibt sich der Buchgewinn oder der Buchverlust. Rz 499: Bei einer errichtenden Umwandlung kann es auf Ebene der übernehmenden Personengesellschaft (zivilrechtlicher Nachfolgerechtsträger, siehe Rz 485) keinen Buchgewinn…
…2 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 in jenem Ausmaß zuzurechnen, das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. …. § 4 UmgrStG lautet: § 8 Abs…