…dürfen. Dies trifft aus folgendem Grund nicht zu: Das im Jahr 1974 unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wurde mit Abänderungsprotokoll vom 21.03.2006 geändert. Die…
…des Artikels 12 dieses Abkommens rückwirkend ab 1. Jänner 2007 eine einheitliche 5%ige Quellensteuer für sämtliche Lizenzgebühren eingeführt. Bis zum Inkrafttreten des Abänderungsprotokolls kann von der Einbehaltung und Abfuhr der Abzugssteuer gemäß § 99 EStG 1988 bei den bisher nicht in die Abzugsteuerpflicht fallenden Lizenzgebühren…
11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der WPA-Ausschuss kann beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu ändern.
…nach dem Inkrafttreten des Abkommens geleistet werde und die Bestimmung des Artikels anwendbar geworden sei (vgl. Art 26 Tz 10.3 OECD-Musterabkommen). Nach den Materialien zur Regierungsvorlage zum Änderungsprotokoll des DBA Schweiz sollten Bankauskünfte zwar erst für Veranlagungsjahre, die nach dem 1. Januar beginnen…
11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Im Abkommen ist die Einrichtung eines Assoziationsrats vorgesehen, der auch die Bestimmungen des Ursprungsprotokolls ändern kann. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagererzeugnisse Auf Erzeugnisse, die die Bestimmungen dieses Ursprungsprotokolls erfüllen und die sich bei Inkrafttreten dieses Übereinkommens…
11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Übereinkommens Der Ausschuss (darin ist jede Vertragspartei vertreten) kann beschließen, die Bestimmungen dieser alternativ geltenden Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen zu ändern. 11.2. Beitritt von weiteren Staaten Sämtliche am Regionalen Übereinkommen teilnehmende Staaten können Vertragspartei dieser alternativ geltenden Ursprungsregeln…
…Grenzgängerregelung des alten Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz war. Der durch das Abänderungsprotokoll 2006 vorgesehene Wechsel von der Steuerbefreiungs- zur Anrechnungsmethode sollte sich daher lediglich auf die für Grenzgänger grundsätzlich relevanten Einkünfte im Sinne des Art. 15 Abs. 1 beziehen, wobei allerdings angesichts der…
…Allerdings ist zu beachten, dass gemäß dem Abänderungsprotokoll zum DBA-Schweiz, BGBl. III Nr. 22/2007, die Steuerentlastung durch Steuerbefreiung höchstens bis Ende 2006 vorgesehen war (dies unter Berücksichtigung der Übergangsbestimmung des Art. IX des Abänderungsprotokolls). Durch die DBA-Änderung wurde in der Folge die…
…Die durch das Abänderungsprotokoll 2006, BGBl. III Nr. 22/2007, bewirkte Revision des DBA-Schweiz hat in diesem Zusammenhang keine Änderung der bisherigen Rechtslage herbeigeführt. Art. 23 Abs. 2 erster Satz DBA-Schweiz idgF des Abänderungsprotokolls 2006 erweiterte das Besteuerungsrecht Österreichs bei in Österreich ansässigen…
…Anrechnungsmethode ist in rechtlicher Hinsicht auszuführen, dass das DBA Österreich - Schweiz aus dem Jahr 1974, BGBl. Nr. 64/1975 mit Abänderungsprotokoll vom 21.03.2006, BGBl. III Nr.22/2007, geändert und die bisherige Sonderregelung für Grenzgänger gestrichen wurde. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wechselte Österreich…
…darf nicht unbeachtet bleiben, dass die genannte Anstalt (Stiftung) ihren Sitz in Liechtenstein hat und mit dem Ansässigkeitsstaat für den vorliegenden Abgabenanspruch (Kapitalertragsteuer 2009) nicht einmal Rechtshilfevereinbarungen in Abgabensachen bestehen. Dazu wird ausgeführt: Im Abänderungsprotokoll zum DBA zwischen Liechtenstein und Republik Österreich, das am 1…
…2010, RV/0301-K/09) und entsprechender Literaturmeinungen klar, dass mit Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz durch das Abänderungsprotokoll 2006 für den vorliegenden Fall in Österreich das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung anzuwenden ist. Substanzielle Argumente, dass diese Rechtsprechung oder Literaturmeinungen nicht zutreffend seien…
…aus selbständiger Arbeit zählen. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass mit dem Abänderungsprotokoll zum DBA-Schweiz, BGBl. III Nr. 22/2007, mit Wirkung ab 1. Jänner 2006 bzw. ab 1. Jänner 2007 (Artikel IX Z 2 des Abänderungsprotokolls) die vormalige Grenzgängerregelung des Art. 15 Abs…
…anderen Staat (Tätigkeitsstaat) besteuert würden. Allerdings behalte der Wohnsitzstaat den sogenannten Progressionsvorbehalt. Nach § 23 Abs. 2 in der Fassung des Abänderungsprotokolles vom 21. März 2006 (in Kraft getreten am 2. Februar 2007) dürfe ungeachtet des Abs. 1 Österreich Einkünfte im Sinne des Art. 15 Abs…
11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der Handelsrat kann Beschlüsse zur Änderung des Kapitel 3 des Abkommens (Ursprungsregeln und Ursprungsverfahren) und Anhänge erlassen. 11.2. Unterausschuss "Zoll, Handelserleichterungen und Ursprungsregeln" Der Unterausschuss "Zoll, Handelserleichterungen und Ursprungsregeln" setzt sich aus Vertretern der Vertragsparteien zusammen und…
…IX); zeitlicher Wirksamkeitsbeginn iZm mit Verschlechterung der Rechtsposition des Steuerpflichtigen (EAS 2692) Sachverhalt Eine in der Schweiz ansässige Person nimmt im März 2006 eine Grenzgängertätigkeit bei einem österreichischen Arbeitgeber auf. Lösung Da das Abänderungsprotokoll zum DBA-Schweiz im März 2006, also im Zeitpunkt der Aufnahme…
…dass die durch das Abänderungsprotokoll 2006, BGBl. III Nr. 22/2007, bewirkte Revision des DBA-Schweiz in diesem Zusammenhang keine Änderung der bisherigen Rechtslage herbeigeführt hat. Art. 23 Abs. 2 erster Satz DBA-Schweiz idgF des Abänderungsprotokolls 2006 erweitere das Besteuerungsrecht Österreichs bei in Österreich…
…dass trotz des Abänderungsprotokolles 2006 schweizerisches Bordpersonal mit ihren Einkünften im internationalen Luftverkehr anders als "normale" Grenzgänger nicht unter das Anrechnungsverfahren fallen sollten bzw. dass durch dieses Abänderungsprotokoll 2006 der vorgesehenen Wechsel von der Steuerbefreiung zur Anrechnungsmethode nicht für seine Berufsgruppe gelte. Mit Schreiben der…
…Art. 19 des Abkommens sowie das 2. Zusatzprotokoll sind nach Art. III Abs. 3 des Abänderungsprotokolls jedoch bereits auf Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2015 beginnen, anzuwenden) lauten: "Artikel 18 RUHEGEHÄLTER Vorbehaltlich des Artikels 19 Absatz 1 dürfen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen…
…2) Zum Doppelbesteuerungsabkommen mit der BRD: Sowohl das DBA selbst als auch das diesbezügliche Protokoll, beide vom 24. August 2000, sowie das Abänderungsprotokoll vom 29. Dezember 2010 seien nach Zustimmung des österreichischen Nationalrates in den BGBl. III 182/2002 bzw. 32/2012 ordnungsgemäß kundegemacht worden…