… 16 Anm. 81) eine Gesamtdauer des Arbeitsweges (hin und zurück) im Regelfall von rund 3 Stunden 5 Minuten. Für den Wechsel vom Bus zur Bahn in F stehen im Normalfall jeweils 4 Minuten zur Verfügung. Für das Umsteigen wird im Normalfall jedenfalls weniger als 4…
…abzugsfähig erklärt. Die Telefon- und Internetkosten wurden mangels Vorlage von Belegen nicht anerkannt. Bezüglich des Pendlerpauschale führte die belangte Behörde Folgendes aus: "Da die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel mehr als 90 Minuten aber nicht mehr als 2,5 Stunden beträgt, ist…
…Berufung sinngemäß mit folgender Begründung ab: Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels gelte als nicht zumutbar, wenn ab einer Strecke von 40km die Wegzeit von 2,5 Stunden überschritten werde. Die Wegzeit umfasse die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der…
…Da die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte über 40 km betrage, sei hinsichltich der Wegzeit für eine Strecke ein Zeitraum von 2,5 Stunden zumutbar. Siehe Lohnsteuerrichtlinie 2002 - Randzahl 255. Aufgrund der Verkehrsverbindungen auf der Zugstrecke sei die Unzumutbarkeit des öffentlichen Verkehrsmittels daher nicht gegeben…
…Punkt 2) - ein Pendler in Niederösterreich durchschnittlich ½ Stunde je Richtung für seinen Arbeitsweg von durchschnittlich 20,9 km aufwenden muss. Dies entspricht bei einer Normalarbeitszeit von 8 Stunden 12,5 % der Normalarbeitszeit. Hält man einen Arbeitsweg von ¼ der Normalarbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung zumutbar (vgl…
…als 20 km dann als unzumutbar, wenn für das Zurücklegen des Weges mehr als 1,5 Stunden benötigt würden. Im Antrag auf Vorlage der Berufung führt die Bw aus, dass die gesamte Wegzeit - vom Verlassen der Wohnung bis Arbeitsbeginn bzw. vom Arbeitsende bis zur Ankunft…
…In einer persönlichen Vorsprache erklärte der Bw., dass er um drei Minuten länger als 2,5 Stunden unterwegs sei. Seitens des Finanzbeamten sei er über die Korrektur und Rückforderung bis 2000 informiert worden. Mit Bescheiden vom 8. Juli 2005 wurde die Einkommensteuer der Jahre 2000…
…entnehmen, dass der Bw. Montag, Dienstag und Donnerstag im Durchschnitt zwischen 9 bis 11 Stunden gearbeitet hat. 1 - 5 mal pro Monat auch mehr als 12 h od. 13 h. Mittwochs hat er die Firma regelmäßig nach durchschnittlich 9 stündiger Arbeit gegen 15:30 verlassen…
…14. Oktober 2002 und die im Telefonat aufgeworfenen Fragen schriftlich zu beantworten. Die Entfernung Schwanenstadt - Grado über Salzburg und Villach betrage laut Shell-Routenplaner ca. 440 km mit einer Fahrzeit von etwa 5 Stunden. Mit Schriftsatz vom 23. Oktober 2002 legte die Tante der Bw…
…ergeben, dass Ihnen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels innerhalb Ihrer Normalarbeitszeit möglich und auch zumutbar war, da Sie sowohl für die An- als auch für die Rückfahrt nicht mehr als 2,5 Stunden aufwenden mussten. Die Berufung betreffend das erhöhte Pendlerpauschale war aus oa. Gründen…
…ist mir daher nicht erlaubt das Firmenauto am Bahnhof Mistelbach abstellen darf, um öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, damit ich die Fahrzeit von 2,5 Stunden nicht überschreite". Mit am 6. April 2011 eingelangtem Bericht legte das Finanzamt Gänserndorf Mistelbach eine Berufung des Bw. vom 14…
…Punkt 2) - ein Pendler in Niederösterreich durchschnittlich ½ Stunde je Richtung für seinen Arbeitsweg von durchschnittlich 20,9 km aufwenden muss. Dies entspricht bei einer Normalarbeitszeit von 8 Stunden 12,5 % der Normalarbeitszeit. Hält man einen Arbeitsweg von ¼ der Normalarbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung zumutbar (vgl. …
…branchenüblich. Die Berechnung dieser Diäten erfolgt dermaßen, dass pro im Flugzeug verbrachter Stunde plus 1,5 Stunden pro Dienst multipliziert mit dem jeweils gültigen Tagessatz für Inlandsdienstreisen (= 2,05 Euro pro Stunde) als Tagesdiät ausbezahlt werden. Die Tagesdiäten dienen dazu, die hohen Ausgaben des…
…des EStG 1988 Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel bei einem Arbeitsweg bis zu 25 km erst dann bejaht wissen will, wenn die Gesamtfahrzeit bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel mehr als 1,5 Stunden beträgt. Liegen Wohnung und Arbeitsstätte hingegen mehr als 25 km von einander entfernt…
…der Woche zum Zwecke des Kursbesuches in einem Studentenheim (4er Belegung) in CC untergebracht gewesen. Dies belegten Kopien der Emailkonversation mit der Kursleiterin. Eine Rückreise nach den Einheiten auf die Heimatinsel der Gattin dauere 4 - 5 Stunden und sei aus zeitlichen Gründen nicht machbar gewesen…
…Punkt 2) - ein Pendler in Niederösterreich durchschnittlich ½ Stunde je Richtung für seinen Arbeitsweg von durchschnittlich 20,9 km aufwenden muss. Dies entspricht bei einer Normalarbeitszeit von 8 Stunden 12,5 % der Normalarbeitszeit. Hält man einen Arbeitsweg von ¼ der Normalarbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung zumutbar (vgl. …
…auf der Strecke Wohnung – Arbeitsstätte nicht möglich oder nicht zumutbar sei. Unzumutbarkeit läge vor, wenn bei einer einfachen Wegstrecke von mehr als 40 km eine Fahrzeit von 2,5 Stunden überschritten werde. Da dies im vorliegenden Fall nicht zutreffe, könne kein großes Pendlerpauschale berücksichtigt werden…
…als zumutbar angesehen werden (vgl. Lenneis in Jakom, Tz. 28 zu § 16): unter 20 km 1,5 Stunden ab 20 km 2 Stunden ab 40 km 2,5 Stunden Die Wegzeit umfasst nach herrschender Lehre (Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, EStG 1988, Tz 53 zu § 16…
…und ihm in diesem Einsatzgebiet die jeweiligen Verpflegungsmöglichkeiten bekannt sind. Zudem haben seine beruflich veranlassten Reisen niemals über Nacht und tagsüber nur zwischen drei und maximal 6,5 Stunden gedauert (im Durchschnitt 4,5 Stunden). Da Aufwendungen für das Mittagessen außer Haus am jeweiligen Aufenthaltsort…
…ergibt sich: | | S | Km-Geld 22.415 km x S 4,90 | 109.823,70 | Diäten 920,5 Stunden x S 30,00 | 27.615,00 | Kurzparkgebühren Wien | 3.616,21 | "Aufwandsabgeltung" gesamt | 141.054…