RIS AI
53 234 Treffer234 msnur geltende Fassungen
UFSI RV/0387-I/10Familienbeihilfe nach Vollendung des 27. Lebensjahres - dauernde Unfähigkeit sich den Unterhalt zu verschaffen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2011

…sich selbst den Unterhalt zu verschaffen; der Anspruch auf Familienbeihilfe sei daher mit Vollendung des 27. Lebensjahres erloschen. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung wandte sich der Antragsteller "gegen die ärztliche Bescheinigung" und hielt fest, dass sich die Behinderung "von 50 vH inzwischen um weitere "20…

UFSW RV/1928-W/09Familienbeihilfe nach Vollendung des 27. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2009

…Kinder, die erheblich behindert sind (§ 8 Abs. 5), das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist; § 2 Abs…

UFSW RV/0537-W/13Gewährung von erhöhter Familienbeihilfe vor Vollendung des 27. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2013

…2011 gültigen Fassung haben volljährige Vollwaisen und ihnen gleichgestellte Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…

UFSK RV/0108-K/12Ärztliche Bescheinigung nach Erreichen des 27. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2012

…d, 8 Abs. 5 FLAG und darauf, dass der Grad der Behinderung und die maßgebliche voraussichtliche dauernde Erwerbsunfähigkeit ab Mai 2011 - und damit nach Vollendung des 27. Lebensjahres (8. Februar 2011) - bescheinigt wurde, war die Berufung abzuweisen. Im Schriftsatz vom 19. Oktober 2011 führt die…

UFSW RV/2487-W/08Kein Anspruch auf (erhöhte) Familienbeihilfe bei einer erst nach dem 27. Lebensjahr offenkundigen Unmöglichkeit einer dauerhaften Erwerbsfähigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008

…ebenso die dauernde Erwerbsunfähigkeit. Da der Bw. jedoch bereits im März 1983 das 27. Lebensjahr vollendet habe und demnach der Eintritt der Behinderung erst für einen späteren Zeitpunkt festgestellt wurde, bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde…

UFSG RV/0013-G/08Familienbeihilfe kann nur bei Selbsterhaltungsunfähigkeit über das 27. Lebensjahr hinaus gewährt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2008

…vorgesehenen Studiendauer, g) erheblich behindert sind (§ 8 Abs. 5), das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist; § 2 Abs…

BFG RV/7104999/2014Eintritt der voraussichtlichen dauernden Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 27. Lebensjahres nicht nachgewiesen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.07.2015

…abgelegt), nicht von Bedeutung. Auch wenn eine durchgehende Berufsausbildung unterstellt wird, ist ein Eintritt der voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 27. Lebensjahres nicht feststellbar. Keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides Der angefochtene Bescheid ist daher nicht rechtswidrig (Art. 132 Abs. 1 Z 1 B-VG)…

UFSF RV/0228-F/08Wurde der Zivildienst vor Vollendung des 26. Lebensjahres geleistet und befindet sich das Kind tatsächlich in dem Monat, in dem es das 26. Lebensjahr vollendet, in Berufsausbildung, wird gemäß § 2 Abs. 1 lit g FLAG 1967 die Familienbeihilfe unter den allgemeinen Voraussetzungen längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2008

…werden, dass die Angabe "in dieser Zeit" sich nur auf die Monate zwischen dem vollendeten 26. Lebensjahr und dem vollendeten 27. Lebensjahr bezieht und in dieser Zeit stehe o zweifelsfrei in Berufsausbildung. Auch die Studienbeihilfenbehörde vertrete die Ansicht, dass für o die Familienbeihilfe zustehe, da…

UFSW RV/3832-W/09Gewährung von Familienbeihilfe bei behauptetem Eintritt der dauernden Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen vor Vollendung des 27. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2010

…98 mittels amtsärztlicher Einweisung. Dg: paranoide Psychose. In der Anamnese ist Folgendes zu lesen: Nach der Matura, Studium an der StudRicht bis zum 27. Lebensjahr (wegen finanziellen Problemen nicht beendet, danach in die Firma seines Vaters eingestiegen, dafür 2 Häuser übertragen bekommen, um welche heftigst…

BFG RV/7102202/2013Erhöhte Familienbeihilfe - Ist die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vor Vollendung des 21. (27. bzw. 25.)Lebensjahres eingetreten?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.03.2014

…sind. Es ist also im Rahmen dieses Berufungsverfahrens zu überprüfen, ob die erstellten Sachverständigengutachten diesem Kriterium entsprechen. Die 1959 geborene Bf. vollendete das 27. Lebensjahr im Oktober 1986. Die Erwerbsunfähigkeit der Bf. wurde erst ab 2004 festgestellt. Die Sachwalterin führte auch im Schreiben vom 14…

UFSW RV/1318-W/13Erhöhte Familienbeihilfe - ist die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vor dem 27. Lebensjahr während einer Berufsausbildung eingetreten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2013

…des Abs. 1 lit a bis c zutreffen und sie wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. (bis 30.6.2011: 27.) Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst…

UFSI RV/0028-I/13Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe: Voraussetzungen für Eigenanspruch sind teils wegen Haushaltszugehörigkeit zur Mutter und Überschreitens der Einkommensgrenze, teils wegen Eintritt der Behinderung erst nach dem 27. Lebensjahr nicht erfüllt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2013

…rückwirkend mit 1.8.1999 (nach Vollendung 21. bzw. 27. Lebensjahres) und eine dauernde Erwerbsunfähigkeit festgestellt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes steht eine mehrjährige berufliche Tätigkeit der Annahme entgegen, eine Person sei infolge Behinderung dauernd außerstande gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Dies bedeutet…

UFSW RV/4145-W/09Die Voraussetzungen für den Bezug erhöhter Familienbeihilfe iSd § 6 Abs. 2 lit d FLAG sind bei Eintreten der dauernden Erwerbsunfähigkeit erst nach dem 27. Lebensjahr des Antragstellers nicht erfüllt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2011

…Entscheidung darauf, dass das neue Gutachten zwar die "rückwirkende Einschätzung der Behinderung" ab Jänner 1985 ergeben habe, der Bw. aber schon im März 1983 das 27. Lebensjahr vollendet habe. Diese Entscheidung wurde dem Sachwalter am 21. Juli 2008 zugestellt. Schon mit Schreiben vom 18. Juli…

UFSW RV/0670-W/09Erhöhte Familienbeihilfe - ist die dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2009

…übermittelt wurde, ergibt sich, dass Herr M. wegen seiner psychischen Krankheit jedenfalls bereits vor Vollendung des 27. Lebensjahres außerstande war, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen und somit die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe gegeben sind; diese medizinischen Unterlagen blieben offenbar unberücksichtigt, weshalb…

UFSW RV/1625-W/07Erhöhte Familienbeihilfe - ist die dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vor Vollendung des 27. Lebensjahres während einer Berufsausbildung eingetreten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2007

…den Durchführungsbestimmungen des FLAG in der geltenden Fassung, die Vollendung des 27. Lebensjahres als Zeitlimit für die Geltendmachung der erhöhten Familienbeihilfe..." Vorgelegt wurde das Zeugnis über das Studienjahr 2004/05 der Fachhochschule des BFI Wien vom 24. Mai 2005 sowie eine Rechnung/Kurskarte des poly…

UFSW RV/1810-W/06Erhöhte Familienbeihilfe - ist die dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vor Vollendung des 21. (27.) Lebensjahres eingetreten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2006

…laufend | | Notstandshilfe, Überbrückungshilfe Der Bw. vollendete am 14. Mai 1986 das 21. und am 14. Mai 1992 das 27. Lebensjahr. Unklar ist, wann der Bw. sein Studium abgebrochen hat. Aufgrund der Angaben im Vorlageantrag, im für Zwecke der Sachwalterschaft erstellten psychiatrischen Gutachten sowie…

UFSW RV/0483-W/11Anspruch nach § 2 Abs.1 lit. g FLAG 1967 nur wenn Berufsausbildung vorliegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2011

…in dem sie das 26. Lebensjahr vollenden, den Präsenz- oder Ausbildungsdienst oder Zivildienst leisten oder davor geleistet haben, bis längstens zur Vollendung des 27. Lebensjahres, sofern sie nach Ableistung des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes oder Zivildienstes für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in…

UFSW RV/3226-W/02Familienbeihilfe - voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2003

…wären die sechs Arbeitsversuche niemals möglich gewesen. Das Ergebnis sei, dass sie wegen der in der Berufsausbildung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Im Gutachten vom 19. Dezember 2001 des Sozialpsychiatrischen Zentrums bestätigte…

EStR 2000 Rz 7310–732327.2 Außerordentliche Einkünfte (§ 37 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

27.2 Außerordentliche Einkünfte (§ 37 Abs. 5 EStG 1988) Rz 7310: Außerordentliche Einkünfte sind nur Veräußerungs- und Übergangsgewinne, wenn der (gesamte) Betrieb deswegen veräußert oder aufgegeben wird, weil der Steuerpflichtige gestorben ist oder wegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung in einem Ausmaß erwerbsunfähig ist, dass…

GebR 2025 Rz 1256–126227.1.4. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Im Übrigen siehe Rz 1176 ff. 27.1.5. Gebührenbefreiungen und -ermäßigung Rz 1260: Die Annahme von Minderjährigen (Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) Stiefkindern (auch volljährige, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben) oder eigenen unehelichen Kindern an Kindes statt ist…