Die Arbeitsrichtlinie Guatemala - Embargo (AH-2416) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Dienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
1. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung 1.1. Rechtsgrundlage (1) Die Rechtsgrundlage für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anzuwendende Beschränkung ist die Verordnung (EU) 2024/287 des Rates vom 12. Jänner 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guatemala (2) Gemäß Artikel 19 der…
2. Ausfuhr 2.1. Allgemeines Die Ausfuhr aller Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen, die im Eigentum oder Besitz von in Anhang I der Verordnung (EU) 2024/287 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung sind, werden eingefroren. 2.2. Ausfuhrverbot (1) Gemäß Art. 2 Abs…
3. Einfuhr 3.1. Allgemeines Die Einfuhr sämtlicher Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen, die im Eigentum oder Besitz von in Anhang I der Verordnung (EU) 2024/287 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung sind, werden eingefroren. 3.2. Einfuhrverbot (1) Gemäß Art. 2 Abs…
4. Durchfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen Nach der Formulierung des Art. 3 der Verordnung (EU) 2024/287 fällt auch die Durchfuhr unter die Bestimmungen dieses Artikels. Die Überwachung der Einhaltung der genannten Bestimmungen erfolgt in jenen Fällen, in denen eine österreichische Zollstelle als Ausfuhrzollstelle fungiert…
Anlage 1 Websites mit Informationen über die zuständigen Behörden und Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission (Anhang II der Verordnung (EU) 2024/287) BELGIEN https://diplomatie.belgium.be/en/policy/policy_areas/peace_and_security/sanctions BULGARIEN https://www.mfa.bg/en/EU-sanctions…
Die Arbeitsrichtlinie Nicaragua Embargo (AH-2432) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und Zollorganenden Zollstellen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…
1. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung 1.1. Rechtsgrundlage (1) Die Rechtsgrundlage für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anzuwendende Beschränkung ist die Verordnung (EU) 2019/1716 des Rates vom 1814. Dezember 2014Oktober 2019 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua. (2) Gemäß Artikel 18…
2. Ausfuhr 2.1. Allgemeines Die Ausfuhr aller Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen, die im Eigentum oder Besitz von in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1716 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung sind, werden eingefroren. 2.2. Ausfuhrverbot (1) Gemäß Art. 2 Abs…
2B. Ausfuhr von Geldern im Sinne der Verordnung 2B.1. Ausfuhrverbot (1) Gemäß Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/1716 dürfen den im Anhang I der Verordnung aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder zur Verfügung gestellt…
4. Durchfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen Nach der Formulierung des Art. 2 der Verordnung (EU) 2019/1716 fällt auch die Durchfuhr unter die Bestimmungen dieses Artikels. Die Überwachung der Einhaltung der genannten Bestimmungen erfolgt in jenen Fällen, in denen eine österreichische Zollstelle als Ausfuhrzollstelle fungiert…
5. Strafbestimmungen 5.1. Geltungsumfang der Verordnung Die Verordnung gilt im Gebiet der Union einschließlich ihres Luftraums, an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehen, für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union, für…
Anlage 1 Websites mit Informationen über die zuständigen Behörden und Anschrift für Notifikationen an die Kommission BELGIEN https://diplomatie.belgium.be/en/policy/policy-areas/peace-and-security/sanctions/belgian-authorities-in-chargeimplementation-restrictive-measures-eu BULGARIEN https://www.mfa.bg/en/EU-sanctions TSCHECHIEN…
Die Arbeitsrichtlinie AH-2484 (Venezuela - Embargo (AH-2484) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den ZollämternDienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser…
1. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung 1.1. Rechtsgrundlage Verordnung (EU) 2017/2063 des Rates vom 13. November 2017 - in weiterer Folge in dieser Richtlinie mit(1) Die Rechtsgrundlage für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anzuwendende Beschränkung ist die Verordnung (EU) 2017/2063 "Verordnung" bezeichnet…
4. Durchfuhr von zur internen Repression verwendbaren Ausrüstungen NachGemäß Art. 3 Buchstabe a, Art. 6 Abs. 1 der Formulierung dessowie Art. 3 Buchstabe a8 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/2063 fällt auch die Durchfuhr unter die Bestimmungen dieses Artikels. Die Überwachung der Einhaltung der…
…die nicht in der Gemeinsamen Militärgüterliste erfasst sind, und zugehörige Stoffe wie folgt: a)Amatol b)Nitrozellulose (mit mehr als 12,5 % Stickstoff) c)Nitroglykol d)Pentaerythrittetranitrat (PETN) e)Pikrylchlorid f)2,4,6-Trinitrotoluol (TNT) 5.Schutzausrüstung, die nicht unter Nummer ML 13 der…
Anlage 2 Anhang II zur Verordnung (EU) 2017/2063 Liste der Ausrüstung, Technologie und Software im Sinne der Artikel 6 und 7 Allgemeiner Hinweis Ungeachtet seines Inhalts gilt dieser Anhang nicht für a)Ausrüstung, Technologie oder Software, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr…
Anlage 3 Websites mit Informationen über die zuständigen Behörden und Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission BELGIEN https://diplomatie.belgium.be/nl/Beleid/beleidsthemas/vrede_en_veiligheid/sancties https://diplomatie.belgium.be/fr/politique/themes_politiques/paix_et_securite/sanctions https://diplomatie.belgium.be…
…habe. Vorgebracht wird, dass der Bw. lediglich Rechnungen unter dem Hinweis auf eine etwaige Differenzbesteuerung gemäß § 24 UStG ausgestellt habe. Es bestehe somit keine Umsatzsteuerpflicht kraft Rechnungslegung. Es wird auf ein Fax vom März 2011 der steuerlichen Vertretung verwiesen mit dem Inhalt, dass der Bw…