RIS AI

Findok · Richtlinien

AH-2432

4. Durchfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen

geltende FassungRichtlinie2023-0.860.895gilt ab 14.10.2022

Inhaltsverzeichnis der AH-2432

Wortlaut laut Findok

4. Durchfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen Nach der Formulierung des Art. 2 der Verordnung (EU) 2019/1716 fällt auch die Durchfuhr unter die Bestimmungen dieses Artikels. Die Überwachung der Einhaltung der genannten Bestimmungen erfolgt in jenen Fällen, in denen eine österreichische Zollstelle als Ausfuhrzollstelle fungiert, nach den Vorgaben des Abschnitts 2A2.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2023-0.860.895
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0066-III/11/2019
Stammnummer
76832
Enthalten in Fassung
2, 3 (geltend: 3)
Gültig
14.10.2022 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF