RIS AI

Findok · Richtlinien

AH-2432

4. Durchfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen

überholte Fassung (bis 13.10.2022)RichtlinieBMF-010302/0066-III/11/2019gilt ab 25.10.2019

Inhaltsverzeichnis der AH-2432

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 25.10.2019 bis 13.10.2022.

Wortlaut laut Findok

4. Durchfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen Nach der Formulierung des Art. 2 der Verordnung (EU) 2019/1716 fällt auch die Durchfuhr unter die Bestimmungen dieses Artikels. Die Überwachung der Einhaltung der genannten Bestimmungen erfolgt in jenen Fällen, in denen eine österreichische Zollstelle als Ausfuhrzollstelle fungiert, nach den Vorgaben des Abschnitts 2A.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0066-III/11/2019
Stammnummer
76832
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 3)
Gültig
25.10.2019 bis 13.10.2022
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF