…durchgeführt. In dieser wurde seitens des Beschwerdeführers bestätigt, dass die Tochter seit Vollendung des 18. Lebensjahres in keiner Berufsausbildung stehe. Auch wurde hinsichtlich der Schlüssigkeit und Vollständigkeit der den Bescheinigungen des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen zu Grunde liegenden ärztlichen Sachverständigengutachten kein Einwand erhoben. Im…
…sich selbst den Unterhalt zu verschaffen; die Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist vor vollendetem 18. Lebensjahr eingetreten. Dieses Gutachten vidierte der leitende Arzt am 13. April 2017. Im Bescheid vom 27. April 2017 wurde unter Verweis auf die Bestimmungen des § 8 Abs…
…zu den Vorgutachten unveränderter Befund, nach wie vor bestehen keine Komplikationen. Nach der derzeit gültigen Richtsatzverordnung ist Diabetes mell. ab dem 18. Lebensjahr, ohne Komplikationen, mit 30% einzuschätzen. Der(Die) Untersuchte ist voraussichtlich n i c h t dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu…
…insoweit abgeändert, als nicht der Antrag auf "Familienbeihilfe", sondern auf "erhöhte Familienbeihilfe" abgewiesen wird. Entscheidungsgründe Im vorliegenden Fall ist die (Weiter-)gewährung der erhöhten Familienbeihilfe wegen einer nach dem 18. Lebensjahr bestehenden Zöliakie strittig. Der Berufungswerber (Bw.) bezog für seine studierende Tochter M., geb. am…
…bis 40 v.H. Im vorliegenden Fall ist wegen Erreichung des Erwachsenenalters und einer weitgehenden guten Lebensführung der untere Grenzbetrag herangezogen worden. Nach dem deutschen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht 2004 sind die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit wesentlich genauer unterteilt und es ist unter…
…mit Feber 2016 festgelegt. Der Beschwerdeführer stand vorerst in Berufsausbildung, was sich - auch wenn diesbezüglich keine Aktenteile vorgelegt wurden - schlüssig aus dem Verwaltungsakt (Gewährung der Familienbeihilfe nach Vollendung des 18. Lebensjahres) ableiten lässt. Inwieweit der Beschwerdeführer in den Schuljahren 2012/13 und 2013/14 diese…
…ist, um eine weitgehend stabile Stoffwechsellage zu erzielen Gesamtgrad der Behinderung: 40 vH voraussichtlich mehr als 3 Jahre anhaltend. Stellungnahme zum Vorgutachten: insulinpflichtiger Diabetes mellitus bei stabiler Stoffwechsellage und funktioneller Insulintherapie( Basis- Bouls-Therapie) nach vollendetem 18. Lebensjahr erreicht auf Grund der neuen geänderten Gesetzeslage…
…würdigen: 1. Streitjahr 2004 Gemäß § 5 Abs 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) besteht für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die in einem Kalenderjahr ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs 1 Einkommensteuergesetz 1988) bezogen haben, das den Betrag von 8.725 Euro übersteigt, kein…
… 5 Abs. 1 FLAG für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet und die in einem Kalenderjahr ein den Betrag von 8.725,- € übersteigendes Einkommen haben, kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. Gegen diesen Bescheid erhob die Bw. rechtzeitig Berufung und führte zur Begründung im Wesentlichen…
…das AMS besucht und wegen seiner Behinderung keine ordentliche Berufsausbildung machen kann. Mit der Beschwerde wurden folgenden Unterlagen vorgelegt: Kursbestätigung Projekt ***Name Projekt*** seit 07.11.2022 Klinisch-Psychologischer Befundbericht vom 13.01.2024 ***Vorname KInd*** hat am ***TT.MM.***2022 das 18. Lebensjahr vollendet…
…und Kinderabsetzbeträge für den Zeitraum 1.7.1999 bis 30.9.2000 mit Begründung zurück, dass für Kinder, die das 18.Lebensjahr vollendet haben und selbst Einkünfte mit einem monatlich S 3977,- übersteigenden Betrag beziehen, gemäß § 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe.  …
…volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihrs Berufes nicht möglich ist… g) für volljährige Kinder, die in…
…die Familienbeihilfe einzustellen. Die Familienbeihilfe sollte zumindest, wie in anderen Ausnahmen, bis zum 25.Lebensjahr ausbezahlt werden, meines Erachtens sogar noch richtiger, bis zum Ende der gesetzlichen Studiendauer. Deshalb bitte ich Sie, meinen Antrag vom 16.8.11 nochmals zu prüfen und wegen besonderer Umstände…
…dass eindeutig nachgewiesene Zöliakie besteht, nichts geändert hat. Der Gutachter kommt zum Schluss, dass eine Überwachung der Diätvorschriften ab dem 18. Lebensjahr nicht mehr erforderlich ist und somit keine höhere Einschätzung möglich sei. Dem ist entgegen zu halten, dass es wohl nicht darauf ankommen kann…
…der unabhängige Finanzsenat nicht zu beurteilen. Das Argument des Bw., dass in anderen Fällen erhöhte Familienbeihilfe bei Vorliegen von Zöliakie auch nach dem 18. Lebensjahr gewährt worden sei und es nur in W. zu Abweisungen käme und diese Vorgangsweise grob dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der…
…wurden (§ 118 Abs. 1 EStG 1988). 18.3.3.2 Anwendungsfälle Rz 5704: Die Besteuerung der stillen Reserven unterbleibt nur dann, wenn eine Betriebsaufgabe erfolgt und einer der folgenden Fälle vorliegt: Der Steuerpflichtige ist gestorben und es wird dadurch eine Betriebsaufgabe veranlasst (zum Zeitraum, innerhalb…
…Lebensjahr Krankheitszeichen bzw. auch (zeitweilige) Behandlung mit Tabletten vorlagen, was durch Aussagen des Bw. und Vorlage von Unterlagen wie etwa Schriftverkehr mit der bereits verstorbenen Mutter des Bw. glaubhaft gemacht wurde. Der Bw. ist seit 1986 im PSD in Behandlung. Im Alter von 18 Jahren…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 18. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 3. September 2007 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochten Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass zu…
…Bf1***, ***Bf1-Adr***, SVNR ***1***, über die Beschwerde vom 9. April 2020 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 18. März 2020 betreffend Familienbeihilfe ab März 2020 für den Sohn ***2***, geboren am tt.mm.1994, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
…Behörde, Finanzamt Salzburg-Land, vom 18.12.2015 betreffend Familienbeihilfe ab November 2015 für die Tochter A zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…