…auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist (Berücksichtigung öffentlicher Interessen). Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten bleiben dabei außer Betracht (VwGH 16.7.1996, 96/14/0002…
…sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist. Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten haben dabei außer Betracht zu bleiben. Unstrittig ist auch, dass die Route durch die Stadt Linz aufgrund der zitierten VwGH Entscheidung nicht…
…Fahrtstrecke von 60,2 km zu erreichen. Es widerspricht den Erfahrungen des täglichen Lebens, überflüssige Umwege zu Autobahnauffahrten bei höherem Zeit- und Kostenaufwand auf sich zu nehmen, wenn diese Wege darüber hinaus zum Großteil auch über Bundestrassen mit den damit verbundenen Geschwindigkeitsbeschränkungen führen. Das Vorbringen…
…diesbezüglich auch keine näheren Angaben gemacht, aus welchem Grund Ort2 extra angefahren werden sollte, da dies einen Umweg bedeuten würde. Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Strecken haben außer Betracht zu bleiben (VwGH 16.7.1996, 96/14/0002, 0003). Auf Grundlage der…
…im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist. Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten haben dabei außer Acht zu bleiben (VWGH 96/14/0002). Die von Ihnen herangezogene Strecke ist Gefährlichkeit (Winter und Übergangszeit weil nicht oder schlecht geräumt, sehr steil und daher erhöhte…
…Wegstrecke heranzuziehen, die einem durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer als befahrbar zugemutet werden kann. Überflüssige Umwege oder bloß aus einer persönlichen Vorliebe gewählte Streckenvarianten haben dabei außer Betracht zu bleiben. Für die Fahrt zwischen PLZ1 VS 9 und PLZ IG 2 stehen Ihnen verschiedene Fahrtrouten zur Verfügung. Lt…
…sei die kürzeste Strecke, die ein Arbeitnehmer vernünftigerweise wählen würde. Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlichen Vorlieben gewählte Strecken würden außer Betracht bleiben. Dagegen wendete der Berufungswerber ein, dass die Wegstrecke zwischen seinem Zuhause und der Firma 21,7 km betragen würde. Der Routenplaner würde…
…eines Kfz jene kürzeste Strecke zu verstehen, die ein Arbeitnehmer für tägliche Fahrten wähle. Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten hätten dabei außer Betracht zu bleiben. Gemäß ÖAMTC-Routenempfehlung betrage die kürzeste Strecke über Hard und Höchst 33 Kilometer. Gemäß § 16 Abs…
…eines Kfz jene kürzeste Strecke zu verstehen, die ein Arbeitnehmer für tägliche Fahrten wähle. Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten hätten dabei außer Betracht zu bleiben. Gemäß ÖAMTC-Routenempfehlung betrage die kürzeste Strecke über Hard und Höchst 34 Kilometer. Gemäß § 16 Abs…
…schnellsten Strecke zwischen Arbeitsstätte im Wohnort betrage 42 km. Für diese Strecke sei eine Fahrzeit von lediglich 32 Minuten aufzuwenden. Bei dieser Streckenwahl werden keine überflüssigen Umwege gewählt, noch sei die Strecke aus persönlicher Vorliebe gewählt. Durch diese Streckenführung könne täglich für eine einfache Strecke…
…Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist dh. bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmales "Fahrtstrecke" bei der lit c sind auch öffentliche Interessen zu berücksichtigen. Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten haben dabei außer Betracht zu bleiben. Die zu § 16 Abs…
…sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist. Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten haben dabei außer Betracht zu bleiben (siehe VwGH 16.7.1996, 96/14/0002,0003). Im Beschwerdefall wurden Vorteile einer anderen Streckenwahl…
…jene zu verstehen, deren Benützung mit dem Kraftfahrzeug nach dem Urteil gerecht und billig denkender Menschen für die täglichen Fahrten eines Pendlers sinnvoll ist. Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten bleiben dabei außer Betracht (vgl. VwGH 16.7.1996, 96/14/0002…
…wobei auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Rücksicht zu nehmen sei. Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten hätten dabei außer Betracht zu bleiben (VwGH 16.7.1996, 96/14/0002)…
…auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist. Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten haben dabei außer Betracht zu bleiben. Das Finanzamt bezieht sich auf eine ÖAMTC-Routenplaner bzw. auf eine Google-maps Abfrage zur kürzesten Strecke…
…von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen sei. Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten haben dabei außer Betracht zu bleiben. Stehen einem Abgabepflichtigen mehrere Fahrtrouten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung, ist somit in der Regel die kürzere Wegstrecke für…
…die ein Arbeitnehmer für tägliche Fahrten vernünftigerweise wählt. Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten haben dabei außer Betracht zu bleiben (VwGH 16.07.1996, 96/14/0002). Wie der Verwaltungsgerichtshof im Zusammenhang mit der Prüfung der Frage der Zumutbarkeit eines öffentlichen Verkehrsmittels…
…des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist. Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten haben dabei außer Betracht zu bleiben. So kann nach dem Urteil gerecht und billig denkender Menschen ein Pendler "vernünftigerweise" durchaus…
…jene zu verstehen, deren Benützung mit dem Kraftfahrzeug nach dem Urteil gerecht und billig denkender Menschen für die täglichen Fahrten eines Pendlers sinnvoll ist. Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten bleiben dabei außer Betracht (vgl. VwGH 16.7.1996, 96/14/0002…
…des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist. Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten haben dabei außer Betracht zu bleiben.“ Diese Ansicht bekräftigte der VwGH im Erkenntnis vom 26.6.2013, 2009/13/0151…