…genannte österreichische Unternehmen sohin Dienstgeberin des Bf. und bezugsauszahlende Stelle. Der Bf. war im Streitjahr durchgehend bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse sozialversichert (vgl. diesbezüglichen Versicherungsdatenauszug). Rechtlich ergibt sich daraus Folgendes: Wie oben dargestellt, haben volljährige Kinder ohne eigenen Hausstand in der elterlichen Wohnung einen abgeleiteten Wohnsitz…
…vom 23.1.2012 übermittelt sowie das Lohnkonto für den Bf., das gesamte Lohnkonto, ein Auszug als Nachweis über die Bezahlung der gesamten nachgeforderten Lohnsteuer sowie ein Versicherungsdatenauszug der Österreichischen Sozialversicherung, wonach der Bf. von 20.2.2008 bis 24.9.2008 und von 6…
…nicht nachgewiesen. Der Bf fährt jedes Wochenende von Österreich (Arbeitsstätte bzw österreichischer Wohnsitz) zum Wohnsitz nach Ungarn und wieder retour. Die Entfernung zwischen der Adresse des Arbeitgebers in der Adr AG und der österreichischen Wohnadresse in der Adr Bf Ö beträgt weniger als 20 Kilometer…
…Anträge]. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Der Bf. ist ein österreichischer Musiker, der nach seinem Vorbringen seit Mitte der 90er Jahre seinen Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen in StaatX hatte. Er verfügte im streitgegenständlichen Zeitraum in StaatX, OrtY, über ein angemietetes Cottage mit…
…dass das im Elternhaus bzw. im Haus des Großvaters zur Verfügung gestellte Zimmer nicht als Wohnung geeignet gewesen sei. Mangels österreichischen Wohnsitz könne der Beschwerdeführer in Österreich nicht unbeschränkt steuerpflichtig sein. Beantragt wurde eine Festsetzung der Einkünfte des Beschwerdeführers mit "Null", in eventu für die…
…seinen Wohnsitz hatte und für den Fall, dass von einem Doppelwohnsitz auszugehen ist, wo der Berufungswerber seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen hatte und schließlich, ob Österreich oder einem anderen Staat das Besteuerungsrecht an den Einkünften des Berufungswerbers zustand. Folgender Sachverhalt steht fest: Der Berufungswerber ist österreichischer…
…mit grundsätzlicher Bedeutung abhängt. Eine grundsätzlich bedeutende Rechtsfrage musste das Bundesfinanzgericht nicht beantworten, da die Frage, ob der Bf. seinen österreichischen Wohnsitz aufgegeben hat oder nicht, keine Rechtsfrage sondern eine Sach- und/oder Beweisfrage ist. Die (ordentliche) Revision ist daher nicht zulässig.  …
…widerlegen. Gerade eine Würdigung sämtlicher durch das Finanzamt bereits eingeholten Ermittlungsergebnisse führte von der Abgabenbehörde zu der Beurteilung, dass im hier vorliegenden Rückforderungszeitraum für die gesamte Familie der Bf. kein österreichischer Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt vorgelegen sei. Daran kann auch die zutreffende Argumentation der Bf.…
…laufende Kalenderjahr zu beantragen. Da seine Stelle bis zum 30. September 2019 befristet sei, sehe er darin auch keine wirtschaftlichen Nachteile. Sein österreichischer Wohnsitz sei in öAdresse. Mit Eingaben vom 13. April 2016 und vom 16. Juni 2016 urgierte der Bf. die Erledigung seines Antrages…
Überträgt der Alleingesellschafter einer österreichischen GmbH&CoKG seine Anteile an der Kommanditgesellschaft und an der Komplementärgesellschaft gegen Leistung einer Versorgungsrente von monatlich 8.000 Euro an seinen Sohn und wird in der Folge der Wohnsitz in die Schweiz verlegt, dann unterliegt die Versorgungsrente, die in…
…Ausstattung insbesondere für Ferienaufenthalte genutzt wurde und die mittlerweile wieder die ausschließliche Wohnadresse darstellt. Ein österreichischer Wohnsitz bestand während des gesamten bescheidgegenständlichen Zeitraumes. Dass die Beschwerdeführerin sich im Zeitraum von September 2010 bis Juni 2014 überwiegend in der Russischen Föderation aufgehalten hat, wird nicht bestritten…
…Österreich gezogen („Hauptwohnsitz“), begleitet von seiner Familie. Seit dem Zuzug besteht lt. ZMR durchgehend ein österreichischer Wohnsitz. Dem ZMR widersprechende Sachverhalte sind nicht aktenkundig. Der Zuzug aus dem Ausland nach Österreich gilt aufgrund des Urkundenprinzips (§ 168 BAO) als bewiesen. Ein begünstigungsschädlicher Wegzug i.S.d…
…Staatsbürger (deutsche Anschrift: ***A***; erster und einziger österreichischer Wohnsitz laut Meldergister-Auskunft seit 30.09.2013 in der ***T-Straße*** in Wien) war im Streitjahr bei der ***X*** Personalleasing GmbH in ***O*** als Pilot beschäftigt. Die GmbH stellt den Beschwerdeführer Luftfahrtunternehmen nach Bedarf im Rahmen…
…Staatsbürger (deutsche Anschrift: ***A***; erster und einziger österreichischer Wohnsitz laut Melderegister-Auskunft seit 30.09.2013 in der ***T-Straße*** in Wien) war im Streitjahr bei der ***X*** Personalleasing GmbH in ***O*** als Pilot beschäftigt. Die GmbH stellt den Beschwerdeführer Luftfahrtunternehmen nach Bedarf im Rahmen…
…Staatsbürger (deutsche Anschrift: ***A***; erster und einziger österreichischer Wohnsitz laut Meldergister-Auskunft seit 30.09.2013 in der ***T-Straße*** in Wien) war im Streitjahr bei der ***X*** Personalleasing GmbH in ***O*** als Pilot beschäftigt. Die GmbH stellt den Beschwerdeführer Luftfahrtunternehmen nach Bedarf im Rahmen…
…die Beschwerde wurde erwogen: 1. Festgestellter Sachverhalt: Der Bf war bis etwa Mitte 2007 in Österreich wohnhaft und ging bis dahin einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit in Österreich nach. Sein letzter österreichischer Wohnsitz befand sich an der Adresse ***Straße***, ***Postleitzahl*** Graz. In der Folge verzog er nach…
…dass der Strom- bzw. Gasverbrauch am österreichischen Wohnsitz auch nach Beginn der Tätigkeit in Ungarn und während des Jahres 2014 weiterhin unerklärlich hoch gewesen sei und jenem eines Ein- bis Zweipersonenhaushaltes entspreche, könne in freier Beweiswürdigung eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen und somit der…
…Beschwerde mit der an die Anschrift österreichische_Anschrift_1, adressierten Beschwerdevorentscheidung vom 13. Oktober 2017 teilweise Folge und legte den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit den vorgelegten Lohnsteuerauweis zugrunde. Begründend führte die Abgabenbehörde ua. aus, der Beschwerdeführer sei laut vorliegendem Wohnsitzausweis des Einwohneramtes Ort_A vom…
…unwidersprochen dargestellt, dokumentierte die Bf. den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen am österreichischen Wohnsitz auch stets durch ihre einkommensteuerlichen Angaben. Tatsächlich befand sich der dauernde Standort des Fahrzeuges damit in Österreich. Für dieses Land war es bestimmt und hier wurde es auch (zumindest fast ausschließlich) genutzt. Es…
…Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in Deutschland habe. Er sei Pilot und in Moskau stationiert. Die tatsächliche Anwesenheit in Österreich sei daher nur tageweise gegeben, sodass schon aus diesem Grund ein österreichischer Wohnsitz, welcher zu einem entsprechenden Wiederaufnahmeverfahren führen könnte, nicht vorliege. Er verweise in diesem Zusammenhang…