…werden, die in einem Zeitraum von zehn Jahren vor Beendigung ihrer Tätigkeit durch mehr als die Hälfte des Zeitraumes ihrer Tätigkeit wesentlich beteiligt war", sind, statuiert nach ihrem Wortsinn den Überwiegensgrundsatz. Wer mehr als die Hälfte des 10-Jahre Zeitraumes, demnach mehr als 5 Jahre…
…der AFA normiert. In der Entscheidung zu RV/0183-I/09 vom 03.06.2009 wird definitiv ausgeführt, dass das Gesetz weder eine Mindestnutzungsdauer noch eine Behaltefrist vorsehe und sich auch nicht am Überwiegensgrundsatz orientiere. Werde ein Wirtschaftsgut als Anlagevermögen angeschafft und in Nutzung genommen…
…noch der Rechtsprechung des Höchstgerichtes entnommen werden kann. Sie stellt deshalb kein Entscheidungskriterium dar. 3.2 Kein Überwiegensgrundsatz Die einzige klar erkennbare Absicht des Gesetzgebers liegt im Vorziehen von Investitionen (siehe oben). Der entscheidende Senat ist überzeugt davon, dass der Gesetzgeber dabei den Aspekt der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X, Y, vertreten durch Novacount Wirtschaftstreuhand- gesellschaft m.b.H., Vinzenzgasse 16, 1180 Wien, über die Beschwerden vom 12. Juni 2012, 4. August 2015 sowie 10. November 2016 gegen die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch VT, vom 30. August 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 2. August 2001 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. April 1992 bis 30. Juni 1996…
…Hinsichtlich gemischt genutzter körperlicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (zB Baumaschinen) hat die Zurechnung zum steuerpflichtigen bzw. steuerfreien Vermögen nach dem Überwiegensgrundsatz, bei Grundstücken des Anlagevermögens nach den Quotengrundsätzen der EStR 2000 Rz 566 bis 572 zu erfolgen. Rz 268: Die Gemeinnützige Bauvereinigung hat alle AufwendungenEinnahmen und…
…dem steuerpflichtigen Bereich zuzurechnen. Hinsichtlich gemischt genutzter körperlicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (zB Baumaschinen) hat die Zurechnung zum steuerpflichtigen bzw. steuerfreien Vermögen nach dem Überwiegensgrundsatz der EStR 2000 Rz 479 ff, bei Grundstücken des Anlagevermögens nach den Quotengrundsätzen, zu erfolgen (weiters siehe Rz 267 bis 270…
…können. Nach Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof ist das grundsätzlich geltenden Aufteilungsverbot dann nicht heranzuziehen, wenn der Aufwand in erster Linie auf die Betriebs- oder Berufssphäre gerichtet ist; vielmehr kommt regelmäßig der allgemeine Überwiegensgrundsatz und das Ausscheiden des Privatanteiles zur Anwendung (vgl. Kofler/Wurm, a.a.O.…
…nicht abzugsfähig und würde insbesondere für Personen- und Kombinationskraftwagen gelten. Unter Angemessenheit dem Grunde nach bei derartigen Wirtschaftsgütern werde das Ausmaß der betrieblichen oder beruflichen Nutzung verstanden (allgemeiner Überwiegensgrundsatz), die Angemessenheit der Höhe nach wäre in der PKW-Angemessenheitsverordnung geregelt. d) Notwendiges Betriebsvermögen Unter notwendigem…
…Vermittlung der erstmaligen Ausgabe von Gesellschaftsanteilen an Personengesellschaften bei deren Gründung gewesen. Die Teilleistung der derart fakturierten Vermittlungen stelle aus Sicht der Bf. eine gegenüber der Hauptleistung abgerechnete auf dem Überwiegensgrundsatz abstellende untergeordnete bzw. keineswegs übergeordnete Rolle dar. Im Hinblick auf die Feststellung der Betriebsprüfer…
…Behörde entgegen, die belangte Behörde sei an die Einkommensteuerrichtlinien gebunden. Der in Rz. 6625 der Einkommensteuerrichtlinien zum Ausdruck gebrachte Überwiegensgrundsatz sei durch vereinzelte Stellen in der Rechtsprechung sowie in der Literatur gedeckt. Über die Verfassungskonformität hätten Finanzämter nicht zu entscheiden. Die vom Bf. vorgenommene Steuerberechnung…
…ob bei einem Zubau i.S.d. § 1 Abs. 4 Z 2a MRG vom Überwiegensgrundsatz auszugehen ist und das vermietete Objekt damit und inwieweit dem Vollanwendungsbereich des MRG (mit Rückwirkung auf Ertragsteuern) unterliegt, keine Rechtsprechung des VwGH vorliegt, war eine ordentliche Revision zuzulassen.  …
…der Nebenwohnsitz in Ort21 Ausgangspunkt der Fahrten zur Arbeitsstätte. Daher bin ich in meiner Detailaufstellung vereinfachend ausschließlich von Fahrten zwischen Ort21 und Ort31 ausgegangen (Überwiegensgrundsatz). Detailaufstellung - Wegzeit: In meinem Schreiben an das Finanzamt Spittal Villach vom 12. September 2011 habe ich als einfache Wegzeit "ca…
…2 x so lang als jene mit dem Pkw dauerte, die längere Rückreise aber vom Überwiegensgrundsatz nicht getragen war, war die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Auf die neuen steuerlichen Begünstigungen zur Frage des Arbeitsweges (Wohnort -Arbeitsstelle) ab dem Jahre 2014 (Neue Gesetzeslage) wird hingewiesen. Zulässigkeit…
…Wohnräumen und Keller und Garage in die Nutzungszuordnung und Ermittlung des Ausmaßes des betrieblich genutzten Gebäudeteiles ein, noch überprüfte sie die Zuordnung der Garage in Hinblick auf den Überwiegensgrundsatz. Auch die behauptete und durch keinen konkreten aktenkundigen Anhaltspunkt entkräftete Mischnutzung des Büros auch als Gästezimmer…
…2009) judiziere, sehe der Wortlaut der gegenständlichen Norm - entgegen der in Rz 8217a EStR festgehaltenen Verwaltungspraxis - keine Behaltepflicht für die prämienbegünstigten Wirtschaftsgüter vor. Der UFS vermöge dem Gesetz auch keinen Überwiegensgrundsatz hinsichtlich der Nutzungsdauer im Betrieb zu entnehmen. Demnach sei es nicht erforderlich, dass die…
…müssen (siehe auch Zorn in Hofstätter/Reichel, Kommentar, Tz 4). Einen Überwiegensgrundsatz vermag der Unabhängige Finanzsenat dem Gesetz aber dabei keinen entnehmen. Die bisher ergangene Rechtsprechung des VwGH macht vielmehr klar, dass die vom Finanzamt vertretene Ansicht, dass die Wirtschaftsgüter mehr als die Hälfte ihrer…
…§ 7,8 abgeschrieben werden müssen (siehe auch Zorn in Hofstätter/Reichel, Kommentar, Tz 4). Einen Überwiegensgrundsatz vermag der Unabhängige Finanzsenat dem Gesetz aber dabei keinen entnehmen. Die bisher ergangene Rechtsprechung des VwGH macht vielmehr klar, dass die vom Finanzamt vertretene Ansicht, dass die Wirtschaftsgüter mehr…
…slowakischen Republik. Da die Bw seit 16. Juli 2005 in Deutschland lebte, ist für den gesamten Monat Juli nach Überwiegensgrundsatz Deutschland als Mittelpunkt der Lebensinteressen heranzuziehen (16 Tage lebte die Bw in Deutschland, 15 Tage in Österreich), da für Belange der Familienbeihilfe der Anspruchszeitraum ein…
…oder öffentlich-rechtlicher Handlungsformen bedient. Eine einheitliche Betrachtungsweise ist dem Mehrwertsteuersystem der Richtlinie fremd, die Einstufung als wirtschaftliche Tätigkeit erfolgt anhand der Ausübungsmodalitäten. Die MWSt-Systemrichtlinie kennt daher keinen Überwiegensgrundsatz (Raab, ÖStZ 2008/893). Dies ist zwar weder durch richtlinienkonforme Interpretation, noch durch unmittelbare Anwendung…