…0311; 2009/15/0095). Da sich auf dem Abgabenkonto der BF zur Zeit der Eingänge der Überrechnungsanträge kein Guthaben befand, konnte eine Überrechnung nicht durchgeführt werden. Die Beschwerden sind daher abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision (nur) zulässig, wenn…
…bestehende Guthaben der Abgabenpflichtigen in der Höhe von € 5.300.798,02 mit Buchung vom 17. Oktober 2002 mit der am 15. November 2002 fälligen KöSt-VZ 10-12/2002 tatsächlich verrechnet hätte. Diese Verrechnung wäre insoferne irrtümlich gewesen, als die Behörde nur bei…
…sei, jeweils nur nach ihrem zeitlichen Eingang erledigt werden. Eine Priorität des Umbuchungs-/Überrechnungsantrages des Abgabepflichtigen gegenüber dem zeitlich vorher liegenden Überrechnungsantrag des steuerlichen Vertreters, welcher 5 Wochen vor dem Umbuchungsantrag gestellt worden sei und bei dem unstrittig ein entsprechendes überrechnungsfähiges Guthaben bestanden habe, gebe…
…das zum Stichtag 10. Oktober 2000 auf deren Abgabenkonto bestehende Guthaben in Höhe von 543.366,00 S wie folgt zu verwenden: a) Überrechnung eines Teilbetrages von 490.772,00 S auf das Abgabenkonto der steuerlichen Vertretung der Bw. beim Finanzamt Landeck und b) Rückzahlung…
…erzielten Quoten sowie die Zahlung aufgrund einer Umbuchung eines auf dem Gebrauchsabgabenkonto der Gesellschaft bestehenden Guthabens haftungsmindernd zu berücksichtigen: | Abgabe | Zeitraum | Betrag | abzüglich 5% Sanierungs-quote | abzüglich Über-rechnung | abzüglich 1% Konkursquote | Kommunalsteuer | 07/2014 | 639…
…die der Abgabepflichtige bei einer anderen Abgabenbehörde des Bundes (Haftungsschuld) hatte. Überrechnungen durch die Abgabenbehörde nach § 215 Abs. 2 BAO haben zwingend zu erfolgen (kein Ermessen; Stoll, BAO, 2308; VwGH 20.7.1999, 99/13/0071). Die Verwendung von Guthaben ist nicht als Einbringungsmaßnahme anzusehen…
…resultierte, wovon 77.353,80 € rechtzeitig (durch Überweisung und Verwendung eines auf dem Abgabenkonto bestehenden Guthabens) entrichtet wurden. Am 27.2.2025 brachte der steuerliche Vertreter von ***GF*** elektronisch einen Antrag auf Umbuchung von 500.000,00 € auf das Abgabenkonto der bfP ein…
…daher nicht befugt, darüber abzusprechen, ob Abgabenschuldigkeiten bei einer anderen Abgabenbehörde verjährt sind oder nicht. Solange der die Haftungsschuldigkeiten unberichtigt aushaften, hat die belangte Behörde gemäß § 215 Abs. 1 BAO ein bei ihr bestehendes Guthaben des Bf. zur Tilgung dieser Verbindlichkeiten zu verwenden, ohne zu…
…Überrechnung dieses Betrages auf deren Abgabenkonto beim Finanzamt Wien 1/23, StNr. ***4***. Am 10.6.2020 erging der verfahrensgegenständlicheBescheid der belangten Behörde betreffend die Abweisung des Rückzahlungsantrages, da das Guthaben gemäß § 215 Abs. 2 BAO zur teilweisen Tilgung der bei einer anderen Abgabenbehörde bestehenden…
…resultiert. Demnach ist zunächst festzustellen, dass auch mittels Überrechnung des Guthabens nur eine teilweise Tilgung der Vorauszahlung der Bf. bewirkt wurde und die Frage verbleibt, wieso der übersteigende Betrag von € 5.139,87 nicht bei Fälligkeit entrichtet wurde. Wer hat die Meldung erstattet und…
…Beengtheit wirtschaftlicher Dispositionen bestehenden Härten dürfen aber nicht von der Wirkung und der Schwere sein, dass in ihnen bereits die Quelle einer Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben gelegen ist. Eine Zufristung ist daher nur bei gerechtfertigter Erwartung späterer Leistungsfähigkeit möglich. Dagegen kann bei einer drohenden…
…§ 211 Abs. 1 lit. g iVm 215 BAO über Antrag durchgeführten Überrechnung eines für den Bf. auf seinem Abgabenkonto bestehenden Guthabens auf das Strafkonto vom 11.12.2017 iHv. € 4,00; ein Betrag von (insgesamt) € 5.011,30 entrichtet wurde, und somit der…
…für Gebühren und Verkehrsteuern im Hinblick darauf, dass der Steuerrückstand bei diesem Finanzamt unrichtig ausgewiesen werde und eine Berichtigung beantragt worden sei, zu Unrecht erfolgt sei. Aufgrund der fiktiven Steuerschuld beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern sei die beantragte Überrechnung des Guthabens der Bw. unterblieben…
…betreffend Umbuchung/ Überrechnung § 215 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 29. Mai 2005 berief der Bw. gegen die Festsetzung von Aussetzungszinsen und beantragte die Umbuchung des auf dem Konto bestehenden Guthabens zuzüglich ihm…
…Juli 2012 wurde dieser Antrag auf Rückzahlung eines Guthabens abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, dass das Guthaben gemäß § 215 Abs. 2 BAO zur (teilweisen) Tilgung der bei einer anderen Abgabenbehörde (Anmerkung: Finanzamt ABC) bestehenden Abgabenschuldigkeiten zu verwenden gewesen wäre. Gegen diesen Bescheid richtet sich die…
…Geschäftsführers, zu dessen Gunsten das Guthaben überrechnet werden sollte, nie ein Rückstand bestand, dessen (gänzliche oder zumindest teilweise) Abdeckung regelmäßig Sinn und Zweck eines Überrechnungsantrages ist. Bei Durchführung der Überrechnung wäre im gegenständlichen Fall somit "nur" ein (rückzahlbares) Guthaben am Abgabenkonto des Geschäftsführers entstanden. Es…
… 115 Abs. 1 BAO – bekannt gewordenen fälligen Abgabenschulden desselben Abgabepflichtigen bei einer anderen Abgabenbehörde des Bundes (vgl. dazu wiederum §§ 172, 185 FinStrG), zu verwenden (sog. amtswegige Überrechnung gemäß § 215 Abs. 2 BAO). Erst dann, wenn ein bestehendes Guthaben nicht entsprechend der Abs. 1 und 2…
…ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Überrechnung vom Abgabenkonto des Haftungspflichtigen in diesem Umfang wieder einbringlich wurde, gemäß § 231 Abs. 2 BAO wieder aufzunehmen. Damit war das auf dem persönlichen Abgabenkonto bestehende Guthaben gemäß § 215 Abs. 2 BAO zur Abdeckung der Haftungsschuld zu verwenden. Bei dieser Bestimmung handelt…
…verbucht wurde und unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt am Abgabenkonto bestehenden Rückstandes in der Höhe von 4.142,50 € am Konto zu einem Guthabensstand in der Höhe von 95.857,50 € führte. Mit dieser Überrechnung konnte somit nicht die gesamte am 12…
…beim Finanzamt eingelangt am 24.11.2008, wurde die Rückzahlung des bestehenden Guthabens auf dem Abgabenkonto zur St.-Nr. xxx beim FA. in Höhe von Euro 100.957,50 auf das Treuhandkonto Nryyy bei der Bank beantragt. Dem Antrag angeschlossen war einen Kopie einer Buchungsmitteilung…