…zumal auch kein steuerlich anzuerkennender Grund zur Übernahme von Aufwendungen der Tochtergesellschaft durch Bw. zu erkennen war, denn die Tragung der Personalkosten für die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft gehöre nicht zu den Aufgaben der Muttergesellschaft. Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Anteilsinhabern als betriebliche…
…bei der AP GmbH ankam, ist für die gegenständliche Betrachtung von sekundärer Bedeutung, denn diese wäre nicht in den Genuss der Leistung gelangt, wäre die Bw. nicht mit der Übernahme von Aufwendungen für die AP GmbH causa societatis in Vorlage getreten. Die Tatsache des Notleidendwerdens…
…Haftungsfond die notwendigen Umbauarbeiten an dem der B GmbH gehörigen Gebäude nicht durchführen, weshalb dies von ihr erfolgte. Da diese bereit war die Investitionen zu tätigen, begehrte sie die Übernahme einer "Haftungsprovision". Über Anregung der seinerzeitigen Betriebsprüfung und um den Fremdvergleich noch deutlicher einhalten zu…
…Geschäftsherrn sei darin gelegen, dass der (unecht) stille Gesellschafter weiterhin Verluste zu übernehmen hätte, womit seine Verschuldung gebremst werden konnte. Mit dieser Argumentation zeigt sie lediglich die ohnehin bekannten Ausflusswirkungen von Verlustbeteiligungen auf und verschweigt sich jedoch geflissentlich einer Entgegnung darob, dass Mitunternehmerschaften mit Null…
…Dezember 2004 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Sie werden als Haftungspflichtiger für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten des Gesellschafters im Ausmaß von 45.415,72 Euro in Anspruch genommen. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist…
…Z 4 EStG 1988 wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen Unterhaltsleistungen für ein Kind oder den Ehegatten abgegolten sind: "Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs…
…BGBl. I Nr. 111/2010) 4. Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5…
…I Nr. 111/2010). | 4. Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. Grundsätzlich…
…verwiesen. Dass im Falle der Übernahme von Kosten durch nahe Angehörige ein Selbstbehalt § 34 Abs. 4 EStG zu berücksichtigen ist, ergibt sich aus §§ 34 (6) iVm 35 Abs. 1 EStG. Ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes können nur die in Abs. 6. angeführten Aufwendungen abgezogen werden (vgl…
…Fragen: „Verursachen Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit Aufwendungen, kann eine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 vorliegen. Die Aufwendungen sind um erhaltene steuerfreie Zuschüsse (z.B. Pflegegeld, Zuschuss zu den Betreuungskosten) zu kürzen. Die Übernahme von Pflegekosten durch Angehörige ist dann möglich, wenn die…
…Dass im Falle der Übernahme von Kosten durch nahe Angehörige ein Selbstbehalt (§ 34 (4) EStG 1988) zu berücksichtigen ist, ergibt sich aus §§ 34 (6) i.V.m. 35 (1) EStG 1988. Ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes können nur die in Abs 6 angeführten Aufwendungen abgezogen werden …
…0105) darüber hinaus mehrere Bedingungen erfüllen. Voraussetzung ist u.a., dass nicht nur die Fortführung einer selbständigen Tätigkeit ohne die Übernahme von Bürgschaften nicht mehr möglich wäre, sondern dass die wirtschaftliche Existenz des nahen Angehörigen überhaupt verloren zu gehen droht, dieser also seine berufliche Existenz…
…4.2009 wurde der Berufungswerberin vorgehalten, dass die Berufungsbehörde von einem Kausalzusammenhang der Liegenschaftsübertragung und der Übernahme der Leistung der Zuzahlungen ausgehe und für Zwecke der Beurteilung der Frage, ob die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch die geltend gemachten Aufwendungen überschritten sei, mangels aktenkundiger Angaben betreffend den…
…Fall ein konkreter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Vermögenserwerb und der Belastung gegeben sein, wie etwa bei einer (uU auch länger zurückliegenden) vertraglichen Verpflichtung zur Pflegeleistung oder bei Vorliegen eines zeitlichen Nahebezuges zwischen der Übertragung von Vermögenswerten und der Übernahme von Aufwendungen [vgl. Jakom/Vock EStG…
…soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von seinem Einkommen vor Abzug der außergewöhnlichen Belastungen zu berechnenden Selbstbehalt übersteigt. § 34 Abs. 7 EStG 1988 zufolge sind Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden…
…Die Übernahme von Aufwendungen, die das Einkommen des Steuerpflichtigen wesentlich übersteigen, sind gemäß § 34 Abs. 3 EStG 1988 ebenfalls nicht zwangsläufig erwachsen. Die freiwillige Übernahme der Unterbringungskosten ihrer Schwiegermutter ( Anm.: richtig: Mutter ) in einem privaten (Pflege)Heim konnten daher nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden…
…steuerlich auch diesem zuzuordnen sind. Zu der vom FA getroffenen inhaltlichen Beurteilung der in Streit stehenden Aufwendungen ist festzuhalten, dass im Erstbescheid nach Wiederaufnahme der Verfahren die private Veranlassung der Übernahme von Kosten für den GF der BF als Grund für die Nichtabzugsfähigkeit argumentiert wurde…
…Dezember 2000, 95/15/0127). Im gegenständlichen Fall liegt eine Übernahme von Aufwendungen der Gesellschaft durch den Gesellschafter vor und ist zu prüfen, ob die Zuwendung nach ihrem "inneren Gehalt" ihre Ursache in einer schuldrechtlichen Beziehung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter oder im Gesellschaftsverhältnis hat. Es…
…diktieren und alle Geräte zu benutzen, wird auch dadurch keine berufliche oder betriebliche Veranlassung und kein Zusammenhang mit einer Einkunftsquelle dokumentiert. Somit verbleibt als einzig möglicher Rechtsgrund für die Geltendmachung von Aufwendungen die "Verwaltung von sechs Eigentumswohnungen und drei Äckern", die nach den Angaben des…
…vereinbart worden, dass ein Betrag von S 1 Mio auf direktem Weg vom Käufer an die Baufirma C zu zahlen sei. Der Bauleiter DI L.J. habe sich für die treuhändige Abwicklung dieses Vorganges bereit erklärt. Die A-GmbH habe daher die Aufwendungen, die durch…