…die Aufteilungsvereinbarung Globalcharakter auf, so ist in der Regel eine Gegenleistung nicht zu ermitteln (VwGH, 30. April 1999, 98/16/0241) Betrifft die vermögensrechtliche Seite einer Aufteilungsvereinbarung ausschließlich einen Grundstücksanteil samt Einfamilienhaus, die Übernahme der damit verbundenen Belastungen sowie eine Ausgleichszahlung, so handelt es sich…
…Behörde mit Recht zu dem Ergebnis kommen, dass nach dem Parteiwillen die Ausgleichszahlung sowie die Übernahme der Belastungen Entgelt für den Erwerb des Hälfteliegenschaftsanteils samt Wohnung war. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers betraf die Ausgleichszahlung keine Gegenleistung für eine Globalvereinbarung bzw. war auch kein "Spitzenausgleich"…
…Steuerpflichtigen betreffen, wie etwa eigene Krankheitskosten. Zwangsläufigkeit aus rechtlichen Gründen kann aus dem Verhältnis des Steuerpflichtigen zu anderen Personen erwachsen. Erwächst eine Belastung aus der Erfüllung einer Rechtspflicht, so muss bereits die Übernahme der Rechtspflicht das Merkmal der (rechtlichen oder sittlichen) Zwangsläufigkeit aufweisen. Ebenso wie…
…Seitens der X-GmbH seien ihm nie Rechnungen zugesandt worden; es sei auch keine überprüfbare Aufstellung des Verrechnungskontos, aus der die Richtigkeit der Belastungen hervorginge, ausgehändigt worden. Seitens der X-GmbH seien dem Abgabepflichtigen auch keine Forderungen bekannt gegeben und auch keine Aufforderung zur Zahlung…
…Nachtrag zum Kaufvertrag vom1. Dezember 2004) sowie die in Punkt IV der Feilbietungsbedingungen angeführten außerbücherlichen Belastungen (Radweg) ohne Anrechnung auf das Meistbot. Die Z übernahm gegenüber dem Bw. keine wie immer geartete Haftung für die Beschaffenheit und den Zustand der Liegenschaft. Sie sagte jedoch zu…
…waren. Bei dieser Systematik und dem Wortlaut des Scheidungsvergleiches konnte die Behörde mit Recht zu dem Ergebnis kommen, dass nach dem Parteiwillen die Ausgleichszahlung sowie die Übernahme der Belastungen Entgelt für den Erwerb des Hälfteliegenschaftsanteiles samt Wohnung waren (VwGH 30.6.2005, 2005/16/0085…
…waren. Bei dieser Systematik und dem Wortlaut des Scheidungsvergleiches konnte die Behörde mit Recht zu dem Ergebnis kommen, dass nach dem Parteiwillen die Ausgleichszahlung sowie die Übernahme der Belastungen Entgelt für den Erwerb des Hälfteliegenschaftsanteiles samt Wohnung waren (VwGH 30.6.2005, 2005/16/0085…
…waren. Bei dieser Systematik und dem Wortlaut des Scheidungsvergleiches konnte die Behörde mit Recht zu dem Ergebnis kommen, dass nach dem Parteiwillen die Ausgleichszahlung sowie die Übernahme der Belastungen Entgelt für den Erwerb des Hälfteliegenschaftsanteiles samt Wohnung waren (VwGH 30.6.2005, 2005/16/0085…
…waren. Bei dieser Systematik und dem Wortlaut des Scheidungsvergleiches konnte die Behörde mit Recht zu dem Ergebnis kommen, dass nach dem Parteiwillen die Ausgleichszahlung sowie die Übernahme der Belastungen Entgelt für den Erwerb des Hälfteliegenschaftsanteiles samt Wohnung waren (VwGH 30.6.2005, 2005/16/0085…
…dieser Systematik und dem Wortlaut des Scheidungsvergleiches konnte die Behörde mit Recht zu dem Ergebnis kommen, dass nach dem Parteiwillen die Ausgleichszahlung sowie die Übernahme der Belastungen Entgelt für den Erwerb des Hälfteliegenschaftsanteiles samt Wohnung waren (siehe zu vor auch: Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern…
…werde abgewendet werden und die Erfolgsaussichten durch die Übernahme der Bürgschaft erhöht werden können. Auch im VwGH-Verfahren vom 31. März 2004, 2003/13/0158, werde eine Übernahme einer Bürgschaft bei einem nahen Angehörigen aufgrund wirtschaftlicher Existenzbedrohung als außergewöhnliche Belastung anerkannt. c) Sie müsse die…
…Abzug der Konkursquote im Rahmen des Verlassenschaftskonkurses: Gemäß ständiger Judikatur des VwGH (vgl. z.B. VwGH 95/14/0016 vom 28.2.1995, VwGH 93/14/0105 vom 21.9.1993) müssten kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen, damit die Übernahme von Bürgschaftsverpflichtungen als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen…
…dass ein Käufer im Wesentlichen für die Übernahme der ursprünglichen verpfändeten Gegenstände einen Kaufpreis von € 310.000,-- bezahlt habe und dass nach Kontensperre durch die D keine Zahlungen an Gläubiger mehr geleistet werden konnten beantragt. Zum Beweis für sein gesamtes Vorbringen würden nachstehende Unterlagen…
…waren. Bei dieser Systematik und dem Wortlaut des Scheidungsvergleiches konnte die Behörde mit Recht zu dem Ergebnis kommen, dass nach dem Parteiwillen die Ausgleichszahlung sowie die Übernahme der Belastungen Entgelt für den Erwerb des Hälfteliegenschaftsanteiles samt Wohnung waren (VwGH 30.6.2005, 2005/16/0085…
…die Übernahme der Belastungen Entgelt für den Erwerb des Hälfteliegenschaftsanteiles samt Wohnung waren". Ähnlich obigem Beschwerdefall ist gegenständlicher Vergleich vom 3. Juni 2009 nach seinem eindeutigen Wortlaut und seiner Systematik so abgefaßt, dass zunächst über Obsorge, Unterhaltsleistungen für die Kinder und beiderseitigen Unterhaltsverzicht der Gatten…
…Behörde mit Recht zu dem Ergebnis kommen, dass nach dem Parteiwillen die Ausgleichszahlung sowie die Übernahme der Belastungen Entgelt für den Erwerb des Hälfteliegenschaftsanteils samt Wohnung war. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers betraf die Ausgleichszahlung keine Gegenleistung für eine Globalvereinbarung bzw. war auch kein "Spitzenausgleich"…
…und der Belastung gegeben sein, zB bei einer - gegebenenfalls auch lange zurückliegenden (UFS 27.11.2008, RV/0648-I/08) - vertraglichen Verpflichtung zur Pflegeleistung bzw. zur Übernahme der Begräbniskosten (UFS 21.10.2013, RV/2366-W/13) oder bei Vorliegen eines zeitlichen Nahebezuges zwischen der…
…der angemessene Unterhalt geschuldet (vgl Koziol/Welser, Bürgerliches Recht 13 , I, 533). Unbestritten ist, dass für die Bf die Übernahme der Kosten im Zusammenhang mit dem Begräbnis ihrer Mutter außergewöhnlich und zwangsläufig war. Strittig ist, ob auch bei einem überschuldeten Nachlass die als außergewöhnliche Belastung…
…in der Übernahme der Liegenschaften hatten, als außergewöhnliche Belastungen war daher ausgeschlossen (vgl. VwGH 7.7.2011, 2008/15/0142). Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der…
…das sind € 7.899,16. Eine sittliche Verpflichtung zur Übernahme auch des restlichen Anteiles bestand für den Bf nicht, da ein höheres Einkommen oder bessere Vermögensverhältnisse allein nach der Sittenordnung noch nicht zur Übernahme überproportionaler Belastungen führen. Dass die Schwester des Bf etwa wegen…