…im Gegensatz zur Überlassung der Wohnung in dem vermieteten Zustand, keine bestimmte Leistung des Gesellschafter-Geschäftsführers gegenüberstand. 3.1. Nach der hinsichtlich des Zustandes des Mietgegenstandes und der Kostentragung eines weiteren Ausbaues klaren Vertragsgestaltung wäre für den nachträglichen Einbau der Innentüren und die nachträgliche Errichtung…
…erfolgten Vermietung der Eigentumswohnung entstanden sind. Weiters ist festzuhalten, dass die Bf. ihrer unterhaltsberechtigten Tochter eine Wohnung für ihre Wohnzwecke überlassen hat und von ihr dafür eine "Miete" in Höhe von 320,00 € erhalten hat. Nach § 231 Abs 1 ABGB (früher: § 140 ABGB) haben…
…wenn er für die Kosten einer vergleichbaren Leistung aus Eigenem aufkommen müsste (Lenneis in Jakom, EStG13, § 15 Rz 8). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung durch den Arbeitgeber in der Regel ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis und damit…
…strittigen Wohnung um keine "Dienstwohnung" handle, ist insofern unerheblich, da jede unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung durch den Dienstgeber und nicht nur die einer "Dienstwohnung" einen Sachbezug darstellen kann. Der Zusammenhang der Wohnungsvergabe mit dem Dienstverhältnis zeigt sich schon darin, dass die Wohnung laut…
…a) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis […] § 15 Abs. 2 EStG 1988: (2) 1. Geldwerte Vorteile (Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Kleidung, Kost, Waren, Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) sind mit den um übliche Preisnachlässe verminderten üblichen Endpreisen des Abgabeortes…
…a) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis […] § 15 Abs. 2 EStG 1988: (2) 1. Geldwerte Vorteile (Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Kleidung, Kost, Waren, Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) sind mit den um übliche Preisnachlässe verminderten üblichen Endpreisen des Abgabeortes…
…dass ein steuerlicher Sachbezug in der Überlassung einer Wohnung an den Dienstnehmer durch den Dienstgeber (bzw. an den ehemaligen Dienstnehmer) dann vorliegt, wenn dem Dienstnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung gestellt wird. Ob eine solche kostenlose bzw. verbilligte Überlassung von Wohnraum gegeben ist bzw…
…für Landesverteidigung. Damit liegen die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nach § 39 Abs. 1 2. Satz EStG 1988 vor. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung durch den Arbeitgeber regelmäßig ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis und damit steuerpflichtig (vgl. z…
…dass zwischen der Wohnungsvergabe an den Bf. und seinem Dienstverhältnis zur Gemeinde kein Zusammenhang bestanden hätte und folglich keine "Dienstwohnung" vorliege, da bereits durch das verbilligte Überlassen einer Wohnung durch den Dienstgeber an einen Arbeitnehmer in der Regel ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis gegeben…
…Wird eine aus diesem Titel vergebene Wohnung verbilligt überlassen, liegt jedenfalls ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor. Für die Feststellung, ob die Vergabe tatsächlich verbilligt war, ist der Wert der Zuwendung in der jeweiligen Besteuerungsperiode ausschlaggebend. Ob der bei Einzug in die Wohnung im…
…die Wohnung zu verkaufen und sei bei der Liebhabereibeurteilung auch ein theoretischer Veräußerungsgewinn zu berücksichtigen. Hiezu ist zu grundsätzlich sagen, dass anders als bei der Einkommensteuer, bei der die Einkünfte aus der Überlassung einer Liegenschaft und aus deren Veräußerung unterschiedliche Einkunftsarten darstellen, die einem jeweils…
…altes Einfamilienhaus mit 140 m2 Wohn- und 400 m2 Gartenfläche mit einem Verkaufspreis in Höhe von 1,1 Mio Euro (7.850 Euro/m2). 30. Weil keine Liebhaberei vorliege, müssten auch die Rechtsberatungskosten berücksichtigt werden. 31. Zur Überlassung der Wohnung Top 2 sei zu sagen…
…erbrachten Textarbeiten in Relation zu einer dafür aufgewandten Arbeitsleistung, bewegt sich der Geschäftsführergehalt für Dr. *F.* inklusive Überlassung der Wohnung Top 2 als Dienstwohnung immer noch im Rahmen der Angemessenheit. 30. Nach den Feststellungen der Betriebsprüfung war die Überlassung der Wohnung Top 2 zu privaten…
…das Gebäude liege augenscheinlich in einer mäßigen bis schlechten Lage. Abgesehen von dem - zumindest für Herrn X*** jun. - zu niedrigen Gehalt, halte er es nicht für realistisch, dass die Überlassung der Wohnung für diesen einen tatsächlichen Anreiz für die Tätigkeit im Unternehmen biete. Der steuerliche…
…Für die Frage der Angemessenheit der Gesamtausstattung wie auch der Üblichkeit der Überlassung einer Wohnung unter den hier vorliegenden Verhältnissen (de facto ausschließlich Privatnutzung) erscheint insbesondere folgende Passagen der KStR 2001 von Relevanz: Rz 823 (zu unangemessen hohen Aufwendungen zu Gunsten des Anteilsinhabers): "Bei der…
…Verlagerung des steuerlichen Wohnsitzes und der Ansässigkeit. Wie aus dem beigelegten Mietvertrag zu entnehmen sei, habe der Bw. im betreffenden Zeitraum in Moelingen eine Wohnung bewohnt. Auf Grund der strengen Einwanderungsbestimmungen hätten die belgischen Behörden zweimal überprüft, ob der Bw. auch tatsächlich in Moelingen wohne…
…Verwaltungsgerichtshofes ist die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung durch den Arbeitgeber in der Regel ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis und damit steuerpflichtig (zB VwGH 16.12.1998, 97/13/0180; VwGH 12.9.2002, 98/15/0118). Eine Dienstwohnung stellt nur dann keinen geldwerten…
…Geldwerte Vorteile (Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Kleidung, Kost, Waren, Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) sind mit den um übliche Preisnachlässe verminderten üblichen Endpreisen des Abgabeortes anzusetzen (§ 15 Abs. 2 Z 1 EStG 1988). Im beschwerdegegenständlichen Fall wurde dem Beschwerdeführer eine Wohnung durch den…
…Geldwerte Vorteile (Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Kleidung, Kost, Waren, Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) sind nach Abs 2 der genannten Bestimmung mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Die Höhe des geldwerten Vorteils aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung einer Wohnung richtet sich…
…Betriebskosten gegenüberzustellen; der höhere Wert bildet den maßgeblichen Sachbezug. (..)" Der Haupteinwand des Bf ist, dass ein Ansatz von Sachbezügen nur dann zulässig sei, wenn ihm die Wohnung zu einem günstigeren Preis als marktüblich überlassen worden wäre. Feststellungen dieser Art seien allerdings, so der Bf, aus…