RIS AI
14 307 Treffer186 msnur geltende Fassungen
UFSW RD/0052-W/08Zurückweisung eines Devolutionsantrages mangels Parteistellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid04.11.2008

…Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Der Gesamtrechtsnachfolger tritt in materiell- und in verfahrensrechtlicher Hinsicht bezüglich aller Rechte und Pflichten in die gesamte Rechtsstellung des Rechtsvorgängers ein. Durch die Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs statt kommt es in Ansehung der…

BFG RV/7100483/2016Mangelnde Aktivlegitimation zur Beschwerde bei Überlassung der Verlassenschaft an Zahlungs Statt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss22.02.2016

…dem Beschluss des Verlassenschaftsgerichts geht hervor, dass keine unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben und die erbliche Tochter X2 ein Antrag auf Überlassung an Zahlungs Statt gestellt hat. Bei der Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs Statt (§ 154 AußStrG) unterbleibt eine Einantwortung und es findet keine Gesamtrechtsnachfolge statt (vgl…

UFSW RV/2589-W/02Nachlassvermögen an Zahlungs statt überlassen, keine Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2003

…aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Bei der sog. "Abtuung armutshalber" sowie bei der Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs statt unterbleibt eine Einantwortung (daher keine…

BFG RV/5100097/2014Verfahrenseinstellung mangels Einantwortung der Verlassenschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss04.04.2019

…mangels des Wertes von € 5.000,-- übersteigenden Aktiven eine Abhandlung (Beschluss des Bezirksgerichtes Ried im Innkreis vom 11. November 2016). Mangels Einantwortung der Verlassenschaft gibt es keinen Gesamtrechtsnachfolger. Bei der sog „Abtuung armutshalber“ ( § 153 AußStrG) sowie bei der Überlassung des Nachlass­vermögens an Zahlungs Statt…

BFG RV/7104220/2019Einstellung des Verfahrens mangels Erben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss24.10.2024

…Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs Statt (§ 154 AußStrG) unterbleibt eine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge; der Zustand der ruhenden Erbschaft dauert fort (vgl Ritz/Koran, BAO7, § 19 Rz 13). Allfällige abgabenrechtliche Verpflichtungen und Ansprüche des Erblassers können demnach nicht im Weg des…

UFSG RV/0877-G/02Bei der Grunderwerbsteuer beginnt die Verjährungsfrist auf Grund der geänderten Rechtslage (AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124) mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2005

…um die Erben des seinerzeitigen Käufers festzustellen. Die Steuer wäre in weiterer Folge den Erben vorzuschreiben. Außerdem wurde Verjährung eingewendet. Mit Berufungsvorentscheidung vom 11. Februar 2000 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Bei Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs Statt unterbleibe eine Einantwortung und liege auch…

BFG RV/7100983/2013Einbau einer bodenebenen Dusche als außergewöhnliche Belastung aufgrund eigener Behinderung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.05.2020

…Bestimmungen des bürgerlichen Rechts gelten, ist der ruhende Nachlass auch Adressat von Bescheiden (VwGH 09.09.2015, Ro 2014/16/0031). Bei der Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs Statt gemäß § 154 AußStrG unterbleibt eine Einantwortung und es findet somit keine Gesamtrechtsnachfolge statt. Der Zustand des…

BFG RV/5100148/2022Einreichen einer Steuererklärung für den ruhenden Nachlass ist durch die Tochter in eigenem Namen nicht zulässig.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.04.2022

… 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Bei Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs statt (§ 154 AußStrG) unterbleibt…

UFSW RV/2305-W/08Bei mangelnder Aktivlegitimation erfolgt eine Zurückweisung der Berufung gemäß § 273 Abs 1 lita BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2008

…insbesondere bei Erbfolge im Sinn des § 547 ABGB vor. Wer Erbe ist, ergibt sich aus der im Verlassenschaftsverfahren erlassenen Einantwortungsurkunde. Wie sich aus den Ausführungen zu § 19 BAO im Kommentar zur Bundesabgabenordnung von Ritz ergibt, unterbleibt bei einer Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs statt gemäß …

BFG RV/7104570/2016Gebühr gemäß § 24a VwGG und Gebührenerhöhung - Nichtfestsetzung gemäß § 206 Abs. 1 lit.b BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.01.2021

…Im gegenständlichen Fall wurde der Nachlass gemäß § 154 AußStrG für überschuldet erklärt und das Nachlassvermögen an Zahlungs Statt an die Mutter des Beschwerdeführers überlassen. Mangels Einantwortung ist im gegenständlichen Fall kein Rechtsnachfolger im Sinne des § 19 BAO vorhanden. Zur Nicht - Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches § 206 Abs…

UFSF RV/0138-F/09Geltung der insolvenzrechtlichen Aufrechnungsbeschränkungen der §§ 19 und 20 KO im Verfahren zur kridamäßigen Verteilung des Nachlassvermögens gemäß § 154 AußStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2009

…auf Überlassung des Nachlasses an Zahlungs statt gelten. Sollte das Finanzamt die vorgenannten Bestimmungen der BAO tatsächlich richtig angewendet haben, seien diese Bestimmungen wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz verfassungswidrig. Über die Berufung wurde erwogen: In Streit steht, ob im Verfahren zur kridamäßigen Verteilung des Nachlassvermögens…

BFG RV/7100452/2016Überlassung einer Liegenschaft an Zahlungs statt an Verlassenschaftsgläubiger
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.06.2016

…dadurch berichtigt werden. Wird neben unbeweglichem Vermögen auch bewegliches Vermögen überlassen, ist die Gegenleistung proportional aufzuteilen." Im Vorlageantrag wurde ergänzend ausgeführt, dass die Erstbehörde verkenne, dass durch die Überlassung von Nachlassvermögen an Zahlungs statt nicht die ganze Forderung des BF abgegolten werde, sondern nur ein…

BFG RV/5100045/2023Ein Einzelrechtsnachfolger ist nicht berechtigt, eine Abgabenerklärung für die verstorbene Person einzubringen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.05.2023

…Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über (§ 19 Abs. 1 1. Satz BAO). Wird die Verlassenschaft armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen an Zahlungs statt überlassen (§ 154 AußStrG), kommt es nicht zur Einantwortung eines Erben und zu keiner Gesamtrechtsnachfolge des Erben…

BFG RV/6100584/2015Ist die Abgabenbehörde an einen Gerichtsbeschluss, der im Verlassenschaftsverfahren ergeht, gebunden?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.08.2015

…von diesem Beschluss des Gerichtes abzuweichen, da dieser Beschluss in einem Verfahren nach dem Außerstreitgesetz ergangen ist und genau über jenes Sachverhaltselement abspricht, das die Abgabenbehörde ihrer Entscheidung zugrunde zu legen hat, nämlich die Höhe der aus dem Nachlass an Zahlungs statt zugewiesenen Aktiva. Zulässigkeit…

UFSL RV/0254-L/09Pflichtteilsabfindung durch Liegenschaften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2010

…76). Im grundlegenden Erkenntnis eines verstärkten Senates des Verwaltungsgerichtshofes vom 12.12.1985, 83/16/0178, Slg. Nr. 6058/F, brachte dieser zum Ausdruck, dass es sich bei der Abfindung eines Pflichtteilsanspruches durch Hingabe von Grundstücken um eine Hingabe an Zahlungs statt im Sinn des …

UFSW RV/3862-W/02Überlassung eines nicht zum Nachlass gehörenden Sparbuches zur Abgeltung eines Pflichtteilsanspruches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2005

…der Berufung an die Abgabenbehörde II. Instanz wurden keine neuen Berufungsgründe mehr vorgebracht. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im Berufungsfall die Frage, ob für das von der Erbin der Bw. zur Berichtigung ihrer Pflichtteilsforderung an Zahlungs statt überlassene endbesteuerte Sparbuch die Befreiungsbestimmung des …

BFG RV/5100235/2023Zurückweisung einer gegen einen Nichtbescheid gerichteten Beschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss26.04.2023

…Teil des die Pensionsansprüche betreffenden Steuerguthabens somit ebenso wie der entsprechende Anteil an den zugrundeliegenden Pensionsansprüchen selbst nicht in den Nachlass fällt, wurde er vom Rekursgericht im Ergebnis zu Recht auch nicht bei der Überlassung an Zahlungs statt unter den Aktiva berücksichtigt." Diese Entscheidung des…

BFG RV/4100465/2015Einstellung, ruhender Nachlass
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss22.08.2019

…gemäß § 153 Außerstreitgesetz (AußStG) eine Abhandlung unterblieb. Mangels Einantwortung der Verlassenschaft gibt es keinen Gesamtrechtsnachfolger (Beschluss des Bezirksgerichtes, Aktenzahl AZl.). Bei der sog „Abtuung armutshalber“ (§ 153 AußStrG) sowie bei der Überlassung des Nachlass­vermögens an Zahlungs Statt (§ 154 AußStrG) unterbleibt eine Einantwortung (daher keine Gesamt­rechtsnachfolge); der…

BFG RV/2100628/2016Verfahrenseinstellung nach Überlassung an Zahlungs statt gemäß § 154 AußStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss13.03.2024

…nicht stattfindet, besteht die Rechtspersönlichkeit des ruhenden Nachlasses fort (Obermaier, Zum Unterbleiben der Verlassenschaftsabhandlung, ÖJZ 2008/15). Bei der Überlassung von Nachlassvermögen an Zahlungs statt nach § 154 AußStrG unterbleibt eine Einantwortung und es kommt zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Der Beschluss über die Überlassung an Zahlungs statt…

BFG RV/7103627/2010Abstandnahme von der Festsetzung iZm Überlassung des Nachlasses an Zahlung statt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.09.2019

…in Betracht kommenden Personen gegeben sein muss (vgl VwGH 31. März 2011, 2010/15/0150). Da im Beschwerdefall eine überschuldete Verlassenschaft vorlag und somit lediglich antragsgemäß die Überlassung des Nachlasses an Zahlungs statt gemäß § 154 AußStrG erfolgte, kommt es mangels Verlassenschaftsabhandlung zu keiner Gesamtrechtsnachfolge nach …