…als Folge eines im § 15 Abs.2 leg. cit. angeführten Anlassfalles (z.B. Öffentlicher Notstand, Befreiung von Menschen aus einer körperlichen Zwangslage) verschaffen und damit den Ausschluss der Annahme, der Feuerwehreinsatz hätte seine Ursache tatsächlich im Eigenverschulden des Pkw.- Lenkers (z.B. Fahrfehler) gehabt, bestätigen." …
…bis 31. Dezember 2005) Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit auf Grund seiner Beschäftigung beim L F. Außerdem bezog er im Jahre 2005 einerseits Arbeitslosengeld (1. Jänner 2005 bis 15. Jänner 2005) und andererseits Notstandshilfe (16. Jänner 2005 bis 14. Juni 2005). Mit einer am 27. Juni…
…MA 67, als Abgabenstrafbehörde vom 23.10.2014, GZ MA 67-PA-910045/4/8, nach am 2.3.2016 durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung (Datum der mündlichen Verkündung) zu Recht erkannt: I. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde insoweit Folge gegeben, als die verhängte Geldstrafe…
…zuzüglich eines Fahrtkostenzuschusses für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel am Studienort idHv 20,00 Euro monatlich, zugesprochen. Die Bf erhielt im beschwerdegegenständlichen Zeitraum keine weiteren Unterhaltsleitungen und hatte keine nennenswerten eigenen Einkünfte. Der Vater der Bf bezog im Jahr 2025 Notstandshilfe und Arbeitslosengeld. Die Mutter…
…Arbeitgeber gewechselt bei abermals verminderter Bemessungsgrundlage. Ab diesem Zeitraum bezog der Bf. nur mehr Krankengeld, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Nur 2002 gab es noch einmal einen ganz kurzen Arbeitsversuch bei der Caritas, sowie eine eintägige geringfügige Beschäftigung im Genesungsheim Kalksburg, die im Versicherungsverlauf Niederschlag gefunden haben…
…2014 ersuchte das Finanzamt die Bf. zwecks Überprüfung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Behinderten-Kfz-Pauschale um Nachweis einer Eintragung (über die Gehbehinderung oder die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel) im Behindertenpass oder einer Kfz-Steuerbefreiung sowie eines auf die Bf. zugelassenen Kfz. Ein…
…sodass der Bf auch bei einem späteren Arbeitsende den öffentlichen Verkehr nutzen konnte. In beide Richtungen betrug der Arbeitsweg mit Massenbeförderungsmitteln somit jeweils weniger als eine Stunde. Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte betrug weniger als 20 km. Der Bf hatte 2011 Sonderausgaben von 35…
…der Berufungswerber bekannt, dass sich der Arbeitgeber in L 11, Gemeinde E befunden hätte. Nachdem es nicht möglich gewesen sei, diese Firma mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zu erreichen, sei er gezwungen gewesen, mit dem eigenen PKW zu fahren. Er hätte von 3. September 2008 bis…
…Kurzparkzone zu entfernen. Eine Kombination von Gebührenparkschein und Gratisparkschein wäre nicht zulässig. Zu Ihrem Vorbringen wird mitgeteilt, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unter Notstand im Sinne des § 6 VStG nur ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten verstanden werden kann, in dem…
…ohne dass hierfür die nach der Parkometerabgabeverordnung vorgeschriebene Parkometerabgabe durch einen ordnungsgemäß entwerteten Parkschein entrichtet werde, schädige in nicht unerheblichem Maße sowohl das öffentliche Interesse an der Entrichtung von Abgaben, als auch an der Erleichterung des innerstädtischen Verkehrs und an der Rationierung des in Wien…
…nach der Parkometerabgabeverordnung vorgeschriebene Parkometerabgabe durch einen ordnungsgemäß entwerteten Parkschein entrichtet wird, schädigt in nicht unerheblichem Maße das an der Erleichterung des innerstädtischen Verkehrs und an der Rationierung des in Wien vorhandenen Parkraumes bestehende öffentliche Interesse, dem die Strafdrohung dient. Der Unrechtsgehalt der verfahrensgegenständlichen Verwaltungsübertretung…
…soll durch ihre Höhe geeignet sein, Sie wirksam von einer Wiederholung abzuhalten. Jedes fahrlässige Verkürzen der Parkometerabgabe schädigt in nicht unerheblichem Maße das an der Erleichterung des innerstädtischen Verkehrs und an der Rationierung des in Wien vorhandenen Parkraumes bestehende öffentliche Interesse, dem die Strafdrohung dient.…
…BGBl. Nr. 283/1990, mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ als Nachweis über die Berechtigungen nach § 29b Abs 2 bis 4 StVO auf Antrag vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen auszustellen (§ 29b Abs 1 StVO). Dieser Parkausweis…
…Unser Eventualantrag auf Herabsetzung der Strafe ist dadurch begründet, dass die tatsächliche Situation der Bf. es notwendig macht, dass sie mehrere Fahrzeuge benützt und die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ihr nicht zumutbar ist. Außerdem kann man davon ausgehen, dass die Bf. eines vertretbaren Rechtsirrtums unterlegen ist…
…Nr. 283/1990, die über die Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ verfügen, als Nachweis über die Berechtigungen nach Abs 2 bis 4 auf Antrag vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (= Sozialministeriumservice) ein Ausweis auszufolgen. Die näheren Bestimmungen…
…Nr. 283/1990, die über die Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ verfügen, als Nachweis über die Berechtigungen nach Abs 2 bis 4 auf Antrag vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (= Sozialministeriumservice) ein Ausweis auszufolgen. Die näheren Bestimmungen…
…Bundesministeriums für Finanzen aus den Jahren 1982 und 1984, aus denen sich die Qualifikation des beschwerdeführenden Vereins als Körperschaft öffentlichen Rechts und damit die Zuständigkeit des Finanzamtes Wien 1/23 ergeben würden. Mit E-Mail vom 16. August 2022 ersuchte die steuerliche Vertretung des beschwerdeführenden…
…Arzt2 - 24 Parktickets zum Nachweis der Parkgebühren für die Fahrten zum Krankenhaus - 4 Tickets öffentlicher Verkehrsmittel für Fahrten zu Wahlärzten - 3 Parktickets für die Fahrten zu Wahlärzten - 7 Belege für Heilbehelfe und Therapieartikel der Firma Heindl Bandagist - 4 Belege von diversen Apotheken zum Nachweis für…
…143a ASVG und das Wiedereingliederungsgeld gemäß § 143d ASVG, - das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld, das Umschulungsgeld gemäß § 39b AlVG und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen, - Nachzahlungen im Insolvenzverfahren sowie - Förderungen und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln im Sinne des § 3 Abs. 4, mit Ausnahme der in …
…1967). Während der Ableistung des Präsenz-/Ausbildungs- oder Zivildienstes besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Der Präsenz-/Ausbildungs- oder Zivildiener wird während dieser Zeit von der öffentlichen Hand ausreichend versorgt. Damit besteht auch keine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind. Sie haben für mehr als ein Kind Familienbeihilfe…