…Wiederaufleben einer Abgabenschuldigkeit (§ 210 Abs. 5 BAO) Rz 46: Bei Wiederaufleben einer Abgabenschuldigkeit in den Fällen des § 228 BAO erfährt deren früherer Fälligkeitstag keine Änderung. Für die Entrichtung steht dem Abgabepflichtigen jedoch eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe der Umbuchung, Rückzahlung oder Richtigstellung der…
…dass nicht alle Unterlagen (Ausgangsrechnungen) fristgerecht an ihn übergeben wurden und daher nicht alle Erlöse erfasst werden konnten. Wer - wie im vorliegenden Fall - trotz Kenntnis des Fälligkeitstages der Umsatzsteuer (diese Kenntnis hat der Beschuldige in der mündlichen Verhandlung bestätigt) weder Umsatzsteuervoranmeldungen einreicht noch Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet…
…eine Akteneinsicht stattgefunden, eine weitere Eingabe [der Verteidigung] sei nicht erfolgt. Da keinerlei Unterlagen, die zu einer Änderung [des Inhaltes] der Strafverfügung führten hätten können, vorgelegt worden seien, bleibe diese [inhaltlich] unverändert aufrecht. Da der Beschuldigte als verbandsverantwortlicher Gesellschafter unternehmerisch tätig sei, wisse er über…
…Abgabe nicht bis zum Ende des Fälligkeitstages mittels der laut Bundesabgabenordnung (BAO) dafür vorgesehenen Möglichkeiten (§ 211 BAO) entrichtet wird (vgl. ua. Reger/Hacker/Kneidinger, Das Finanzstrafgesetz ³ I, Rz 47 zu § 33). Mit anderen Worten: Die bis zum Ablauf des Fälligkeitstages nicht erfolgte Entrichtung der…
…und der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigungen sind für den Zeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgelts eingetreten ist. Gemäß § 16 Abs. 3 UStG gilt Abs. 1 sinngemäß, wenn das…
…worden und daher nicht mehr zulässig. Gegen diesen Bescheid richtet sich die form- und fristgerecht eingebrachte Beschwerde des Beschuldigten vom 22. April 2005, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Die angefochtene Entscheidung widerspreche der Aktenlage (Formular betr. die Änderung des Fälligkeitstages vom 4…
…bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 9. Dezember 2004 wurde dem Bw. ein erster Säumniszuschlag in Höhe von 60,95 € vorgeschrieben, weil er die Einkommensteuervorauszahlung für das vierte Quartal 2004 in Höhe von 3.047,72 € nicht bis zum Fälligkeitstag…
…€ 1.000,53 (UVZ 07/2014), € 1.920,87 (UVZ 09/2014), € 1.920,87 (UVZ 11/2014) und € 1.666,47 (UVZ 12/2014) nicht jeweils bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet und betreffend Juli bis September 2013, April, Mai…
…daher keine Rechtswidrigkeit an, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Anmerkung: Sollte die Umsatzsteuernachforderung nachträglich herabgesetzt werden, ist der Säumniszuschlag gemäß § 217 Abs. 8 BAO von Amts wegen zu berichtigen. Zulässigkeit einer Revision: Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der…
…die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden, scheiden dabei aus. Der Steuerpflichtige darf selbst entscheiden, ob er die für Lieferungen und sonstige Leistungen geschuldeten Umsatzsteuerbeträge und die abziehbaren Vorsteuerbeträge als durchlaufende Posten behandelt. Hinsichtlich des Grund und Bodens gilt Abs…
…Guthaben sei wie erwähnt mit anderen Selbstbemessungsabgaben gegenverrechnet worden), sei die Festsetzung eines Säumniszuschlages völlig zu Recht erfolgt. Die auf der Buchungsmitteilung Nr. 6 vom 13. Juni 2005 ausgewiesene Frist 20. Juli 2005 stelle lediglich eine Zahlungsfrist dar, welche jedoch keine Änderung des Fälligkeitstages bewirke…
…oder die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Gem. § 161 Abs. 3 FinStrG ist eine Änderung des angefochtenen Erkenntnisses zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten nur bei Anfechtung durch den Amtsbeauftragten zulässig. Gem. § 1 Z 3 lit. a NoVAG 1991 idF BGBl I 2015/118 unterliegt…
…1.146,95 | | | € 98.500,09 | € 24.625,02 Beantragt wurde die ersatzlose Behebung des bekämpften Haftungsbescheides, in eventu die Abänderung des Bescheides entsprechend der Ausführungen (Einschränkung der Haftungssumme auf 24.625,02 €). Mit der Beschwerdevorentscheidung vom 15…
…und der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigungen sind für den Zeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgelts eingetreten ist. Gemäß § 16 Abs. 3 UStG gilt Abs. 1 sinngemäß, wenn das…
…wurde um amtswegige Änderung des Fälligkeitstages gebeten. Mit Schreiben vom 19. Februar 1997 führte das Finanzamt zur weiteren Begründung aus, dass ein Agio zu Genussrechten zur Gegenleistung zähle, gleichgültig aus wessen Vermögen dieses aufgebracht werde. Die Gegenleistung müsse nicht aus dem Vermögen des Erwerbers der…
…2020 habe eine Akteneinsicht stattgefunden, eine weitere Eingabe [der Verteidigung] sei nicht erfolgt. Da keinerlei Unterlagen, die zu einer Änderung [des Inhaltes] der Strafverfügung führten hätten können, vorgelegt worden seien, bleibe diese [inhaltlich] unverändert aufrecht. Da der Beschuldigte unternehmerisch tätig sei, wisse er über die…
…Ein Guthaben im Sinne des § 215 BAO stellt sich als Ergebnis der Gebarung auf dem Abgabenkonto dar, wobei in den Fällen der zusammengefassten Verbuchung der Gebarung nach § 214 Abs. 1 BAO Zahlungen und sonstige Gutschriften zunächst grundsätzlich auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten…
…verbucht wurden. Eine Differenzierung zwischen einer Restschuld auf Grund der Umsatzsteuerjahreserklärung und der Abschlusszahlung auf Grund des Umsatzsteuerjahresbescheids ist nicht vorzunehmen, es liegen rückständige Vorauszahlungen oder Minderungen von Überschüssen vor, ohne dass der ursprüngliche, sich aus dem Veranlagungszeitraum ergebende Fälligkeitstag eine Änderung erfährt. Bei der…
…eine Verkürzung von Normverbrauchsabgabe aus dem Jahr 2006 in Höhe von € 6.815,00 und aus dem Jahr 2007 in Höhe von € 16.627,00 bewirkt hat, indem er diese nicht [bis zum Ablauf des jeweiligen Fälligkeitstages] [entrichtet] hat, und über ihn gemäß …
…für möglich, sondern für gewiss gehalten hat. Die Verkürzung ist eingetreten, wenn Abgaben, die selbst zu berechnen sind (wie hier Lohnabgaben), ganz oder teilweise nicht bis zum Ablauf des jeweiligen Fälligkeitstages entrichtet bzw. abgeführt wurden (§ 33 Abs. 3 lit. b FinStrG). Bedingt vorsätzlich handelt nach §…