…25.5.2020, Ra 2018/19/0708). Diese Rechtsprechung betrifft jene Fälle, in denen die Behörde von der Änderung bzw. Aufgabe der Abgabestelle keine Kenntnis erlangt und sich daher - wie im gegenständlichen Fall - zu Nachforschungen über die Abgabestelle des Empfängers iSd § 8 Abs. 2 ZustG…
…mit dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag wirksam wird, doch liegt im gegenständlichen Fall keine Abwesenheit iSd § 26 Abs 2 ZustG vor. Vielmehr liegt, wenn eine Partei für einen längeren Zeitraum nicht an der Abgabestelle anzutreffen ist, eine Änderung (Aufgabe) der Abgabestelle iSd…
…vertretungsbefugt gewesen sei und mit den Abgabenverpflichtungen der D-GmbH seit wenigstens zwei Jahren nichts mehr zu tun gehabt habe. Trotz unterlassener Meldung von der Änderung der (bisherigen) Abgabestelle sei von der Behörde gemäß § 8 Abs. 2 ZustellG die Zustellung an die "richtige" Abgabestelle vorzunehmen…
…berücksichtigt. Hinsichtlich der Zustellung des letztlich nicht behobenen und unbeantworteten Fragenvorhalts sowie auch dieser Berufungsentscheidung ist auszuführen, dass gem. § 8 Abs 1 ZustG eine Partei, die während eines Verfahrens, von dem sie Kenntnis hat, ihre bisherige Abgabestelle ändert, der Behörde diese Änderung unverzüglich mitzuteilen hat…
…das bereits seit Oktober 2002 laufende Betriebsprüfungsverfahren davon ausgehen müssen, dass die im Anschluss an das Betriebsprüfungsverfahren zu erlassenden Bescheide an die bis dahin dem Finanzamt bekannte Adresse zugestellt werden würden.Eine Änderung der Abgabenstelle habe der GF jedenfalls dem Finanzamt trotz der Verpflichtung gem. …
…Änderung der Abgabestelle liegt vor bei dauerhaftem Verlassen der Wohnung, nicht jedoch bei lediglich vorübergehender Abwesenheit, bspw. wegen Urlaubes oder Krankenhausaufenthaltes (vgl. VwGH 12.9.2002, 2002/20/0229 mit den dort angeführten Judikatzitaten). In wieweit eine Abwesenheit "vorübergehend" ist, richtet sich nach Meinung der…
…österreichischen Fiskus verheimlichte. In der Beilage zu diesem Schreiben war F auch darauf hingewiesen worden, dass er im Falle einer Änderung der Abgabestelle dies unverzüglich der Finanzstrafbehörde bekannt zu geben habe, andernfalls, wenn eine (neue) Abgabenstelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden könne, Zustellungen durch Hinterlegung…
…bei unfreiwilliger Änderung der Abgabestelle (Ritz, BAO5, § 8 Zustellgesetz, Tz 3). Die Behörde hat im gegenständlichen Verfahren das Schriftstück sowohl an die Zulassungsadresse als auch an die Adresse des im zentralen Melderegister gemeldeten Hauptwohnsitzes des Bf versucht zuzustellen. Diese Zustellversuche blieben ohne Erfolg. Der Bf…
…die Zustellfiktion des § 17 Abs 3 ZustG nicht greife und die von der belangten Behörde behauptete Zustellung an den BF nicht rechtswirksam sei. Insoweit die belangte Behörde § 8 ZustG ins Treffen führe, so bestehe eine Mitteilungspflicht nur bei Änderung der Abgabestelle. Da die Zustellbehörde eine…
…Änderung der Abgabenbescheide für 2009 und 2010 bestehe. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 17 Abs. 1 ZustG (vgl. dazu § 56 Abs. 3 FinStrG) ist dann, wenn das Dokument (§ 2 Z 2 ZustG) an der Abgabestelle (Z 4 leg.cit.) nicht zugestellt werden kann und der…
…Annahme, dass sich der Empfänger oder ein Vertreter im Sinne des § 13 Abs. 3 regelmäßig an der Abgabestelle aufhält, so ist das Schriftstück im Falle der Zustellung durch die Post beim zuständigen Postamt, in allen anderen Fällen aber beim zuständigen Gemeindeamt oder bei der Behörde…
…zuständigen Geschäftsstelle, in allen anderen Fällen aber beim zuständigen Gemeindeamt oder bei der Behörde, wenn sie sich in derselben Gemeinde befindet, zu hinterlegen. (2) Von der Hinterlegung ist der Empfänger schriftlich zu verständigen. Die Verständigung ist in die für die Abgabestelle bestimmte Abgabeeinrichtung (Briefkasten, Hausbrieffach…
…Der Begriff „Änderung der Abgabestelle“ sei weit auszulegen, wobei ein Verhalten des Empfängers, das die Zustellung objektiv verhindere, genüge; auf die Absicht des Empfängers komme es nicht an (Stumvoll in Fasching-Konecny/2, § 8 ZustG Rz 5f). Die vom Bf. gegenüber der Post abgegebene Ortsabwesenheitserklärung…
…Die Finanzverwaltung habe somit die Bescheidbegründung an die falsche Abgabestelle zugestellt. Die Hinterlegung am 9.3.2007 könne somit nicht als ordnungsgemäße Zustellung im Sinne des Zustellgesetzes angesehen werden, da dem Finanzamt bereits am 8.3.2007 die Änderung der Zustelladresse bekannt gegeben worden sei…
…Anzahl der vom Bf. postalisch erklärten Ortsabwesenheitserklärungen ist erkennbar, dass es sich dabei nicht nur um vorübergehende Abwesenheiten handelt, sondern die Wohnung in W, A-Gasse bereits vor Erlassung der strittigen Strafverfügungen die Eigenschaft als Abgabestelle verlor . Es lag daher eine Änderung der Abgabestelle im…
…die Änderung seiner Abgabestelle, an der wirksam zugestellt werden kann, nicht bekannt gibt und eine neue Abgabestelle nicht einfach feststellbar ist, ist nach § 8 ZustellG durch Hinterlegung beim Gericht ohne vorangehenden Zustellversuch zuzustellen. Da trotz mehrerer Versuche Ihre neue Abgabestelle nicht eruiert werden konnte und…
…(Abänderung) 3.1.1. Gesetzliche Grundlagen und Judikatur: Die Bestimmung des § 26 Zustellgesetz (ZustG) normiert: (1) Wurde die Zustellung ohne Zustellnachweis angeordnet, wird das Dokument zugestellt, indem es in die für die Abgabestelle bestimmte Abgabeeinrichtung (§ 17 Abs. 2) eingelegt oder an der Abgabestelle zurückgelassen wird…
…Abgabestelle ausgeschöpft, sodass die Voraussetzungen für ein Vorgehen nach § 8 Abs 2 ZustG iVm § 23 ZustG nicht vorlagen. Zudem liegt weder eine Änderung der Abgabestelle vor noch kommt mangels Rechtslücke eine analoge Anwendung von § 8 Abs 2 ZustG in Betracht, wenn sich im Rahmen der…
…da der Bf. von den ihn betreffenden Einkommensteuerverfahren keine Kenntnis hatte und daher keine Verpflichtung zur Mitteilung der Änderung der bisherigen Abgabestelle bestand. Unstrittig ist weiters, dass ab 18.9.2000 aufgrund des Einlangens eines Schreibens der Finanzprokuratur an diesem Tag beim Finanzamt die genaue…
…zu akzeptieren waren. Die Beurteilung der Erfolgsaussichten wird dem UFS überlassen." Am 7.10.2011 legte die steuerliche Vertreterin die Vertretung der Berufungswerberin gegenüber der Finanzverwaltung durch entsprechende Änderung der Daten im FinanzOnline Verfahren zurück. Mit Beschluss des Amtsgerichtes Passau vom 10.4.2013, Az…