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BFG RV/2100968/2019berichtigter Lohnzettel nach GPLA-Prüfung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.11.2024

… 41 Abs. 1 Z 11 EStG 1988 eine Pflichtveranlagung und kann daher auch nicht zurückgezogen werden. Aus diesem Grunde stimmt der gespeicherte Lohnzettel der Firma ***1*** GmbH, welcher Auslöser für die Wiederaufnahme war und war die Beschwerde daher als unbegründet abzuweisen." Daraufhin erhob der Beschwerdeführer…

BFG RV/6100531/2020Berichtigter Lohnzettel als Wiederaufnahmsgrund iSd § 303 Abs 1 lit b BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.04.2021

…Verwendung einer Standard-begründung des Bundesweiten Fachbereiches Bescheide über die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Einkommensteurer 2013, 2014 und 2015 erlassen. Als Wiederaufnahmsgrund wurden dabei die "nunmehr vorliegenden Lohnzettel vom Bundesministerium für Landesverteidigung" angeführt, welche "neue Tatsachen und Beweismittel" darstellen. Dem bescheiderlassenden FA waren zum Zeitpunkt…

BFG RV/7102855/2015Berichtigter Lohnzettel nach Insolvenz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.05.2020

…die Erlassung eines neuen Bescheides, mit dem der korrigierte Jahreslohnzettel der Firma ***3*** berücksichtigt wird." Mit Berufungsvorentscheidung vom 06.11.2013 wurde der Bescheid vom 30.07.2013 abgeändert und der Veranlagung ein geänderter Lohnzettel der Firma ***3*** zugrunde gelegt. Die Einkommensteuer wurde mit €…

BFG RV/5101112/2017Berichtigter Lohnzettel als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.02.2019

…Ermessens enthielten. Außerdem sei vom Arbeitgeber nie ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übergeben worden und sei bezüglich 2001 bis 2003 Verjährung eingetreten. Darüber hinaus seien die in den angefochtenen Bescheiden angeführten Einkommen überhaupt nicht nachvollziehbar und träfen objektiv auch in keiner Weise zu. Es seien…

BFG RV/7100067/2019berichtigter Lohnzettel kein Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.01.2019

…eine Teilabfindung seines Pensionsanspruches in Höhe von 50%, das sind € 47.739,50 erhalten. Dieser Betrag sei im Lohnzettel sowohl im Gesamtbetrag der Bruttobezüge (48.866,30) als auch in den "Nach dem Tarif versteuerte sonstige Einkünfte (§ 67, Abs 2,6,10)" (47.770…

UFSL RV/0807-L/10Wiederaufnahmegrund "berichtigter Lohnzettel" bei Aktivsetzung eines bereits unter den "historischen Meldungen" befindlichen Lohnzettels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2011

…einen standardisierten Textbaustein, woraus keinesfalls ableitbar sei, worauf sich die Wiederaufnahme konkret beziehe. Insbesondere aus den Formulierungen "einem ihrer Arbeitgeber (pensionsauszahlenden Stellen)" und "berichtigter oder neuer Lohnzettel" sei für die Bw. nicht ersichtlich, welcher Grund tatsächlich zur Wiederaufnahme des Verfahrens geführt habe. Da aus dem…

UFSF RV/0380-F/10Wiederaufnahme nach Übermittlung berichtigter Lohnzettel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2012

…Aus- ins Inland vorerst nicht berücksichtigte. Erst durch eine im Juli 2010 stattgefundenen Datenauswertung wurde die Übermittlung berichtigter Lohnzettel im August 2010 ausgelöst. Der neue Erkenntnisstand der PVA hat seine Wurzel also in einer internen Datenauswertung vom Juli 2010. Insofern findet auch die Annahme des…

BFG RV/3100381/2016Nachträglich eingespielter, berichtigter Lohnzettel als Wiederaufnahmegrund im Verfahren zur Festsetzung der Einkommensteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.04.2018

…AG2, übermittelte dem Finanzamt am 18.4.2011 einen Lohnzettel für den Beschwerdeführer, in welchem für den Zeitraum 1.1.-31.3.2011 steuerpflichtige Bezüge von EUR 9.408,31 ausgewiesen waren. Der Beschwerdeführer reichte am 22.2.2012 über Finanz Online die Einkommensteuererklärung für…

UFSW RV/0645-W/08Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs. 4 BAO infolge der Übermittlung berichtigter Lohnzettel des ehemaligen Dienstgebers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2008

…Lohnzettel auf Grund der Eintragungen am Lohnkonto (§ 76) auszuschreiben ist. § 84 Abs. 5 leg. cit. legt in taxativer Weise fest, welche Daten die übermittelten Lohnzettel aufzuweisen haben. Im gegenständlichen Fall besteht Streit darüber, ob der Bw. für Abgabennachforderungen, welche sich aus der Vorlage berichtigter Lohnzettel…

UFSL RV/0809-L/09Wiederaufnahmegrund bei Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels (Korrektur des Pendlerpauschales)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2009

…Juli 2009 (2003) wiederaufgenommen, wobei in der Begründung Folgendes ausgeführt wurde: "Das Verfahren war gemäß § 303 (4) BAO wiederaufzunehmen, weil ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde. Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt. Im vorliegenden Fall überwiegt das Interesse…

UFSK RV/0283-K/06Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 (4) BAO in Bezug auf die Einkommensteuer aufgrund der Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels durch den ehemaligen Arbeitgeber
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2007

…Bescheid in Rechtskraft. Aufgrund eines seitens der Fa. S dem Finanzamt übermittelten berichtigten Lohnzettels - in diesem wurden die steuerpflichtigen Bezüge gemäß KZ 245 mit S 227.673,- (anstatt wie bisher mit S 209.696,-) ausgewiesen - nahm das Finanzamt eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs…

UFSG RV/0516-G/05neue Rechtsansicht, unrichtiger Lohnzettel, keine neuen Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2005

…da keine neuen Tatsachen oder Beweismittel vorliegen. Weder eine geänderte Rechtsansicht (egal ob diese nun dem Gesetz oder bestimmten Richtlinien entspricht) noch ein vor Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung durch den Arbeitgeber übermittelter Lohnzettel stellen neue Tatsache oder neue Beweismittel dar. Darüber hinaus müsste die Ermessensentscheidung dahingehend…

BFG RV/2100655/2013Änderung der Einkunftsart ist kein tauglicher Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.08.2014

…folgt: „Das Verfahren war gemäß § 303 Abs. 4 BAO wiederaufzunehmen, weil ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde, aus dem sich eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergibt. Zur näheren Begründung wird auf die Begründung des im wiederaufgenommenen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides verwiesen. Die Wiederaufnahme wurde im Rahmen…

UFSF RV/0423-F/07Arbeitgeberhaftung nur bei unrichtiger Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2008

…und 2005 Bezüge in Höhe von 3.676,00 €, 3.766,00 € bzw. 3.952,62 €, die in den ursprünglichen Lohnzetteln mit festen Sätzen versteuert worden seien, als laufende Bezüge versteuert würden. Gemäß § 82 EStG hafte der Arbeitgeber für die Einbehaltung und…

UFSW RV/2250-W/081. Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens bei sog. "Subjektvereinigung"? 2. Frage, ob eine Abgabe hinterzogen ist, ist Vorfrage.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2008

…4 BAO wiederaufzunehmen, weil von einem Ihrer Arbeitgeber (pensionsauszahlenden Stellen) ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde." Der neue Sachbescheid (Einkommensteuerbescheid) für das Jahr 1999 wies folgende Begründung auf: "Sie haben während des Jahres gleichzeitig von mehreren auszahlenden Stellen Bezüge erhalten. Die Lohnsteuer wurde von…

UFSW RV/1247-W/081. Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens bei sog. "Subjektvereinigung"? 2. Frage, ob eine Abgabe hinterzogen ist, ist Vorfrage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2008

…4 BAO wiederaufzunehmen, weil von einem Ihrer Arbeitgeber (pensionsauszahlenden Stellen) ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde." Der neue Sachbescheid (Einkommensteuerbescheid) für das Jahr 1999 weist folgende Begründung auf: "Sie haben während des Jahres gleichzeitig von mehreren auszahlenden Stellen Bezüge erhalten. Die Lohnsteuer wurde von…

UFSW RV/1115-W/02Vorliegen einer Urlaubsablöse oder einer Urlaubsentschädigung bzw. Urlaubsabfindung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2003

…Urlaubstage: 34,00", die Abrechnung für November 1998 den Passus "offene Urlaubstage: 0,00" sowie "Urlaubsentgelt 14,00 Tage". Am 24. Juni 1999 forderte das Finanzamt von der Firma X mit Bescheid einen berichtigten Lohnzettel für den Zeitraum 1. Jänner bis 30. November 1998 betreffend…

BFG RV/2101157/2019Neuer Lohnzettel ist für sich allein kein Wiederaufnahmegrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.12.2019

…wiederaufgenommenen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides verwiesen.“ Im mit der Wiederaufnahme verbundenen Einkommensteuerbescheid lautete die Begründung: „Die Berichtigung gemäß § 303 (1) BAO erfolgte, da ein berichtigter Lohnzettel übermittelt wurde“. In den dagegen eingebrachten Beschwerden, die sich gegen die Wiederaufnahme und die Einkommensteuer richteten, bestritt der Bf…

UFSG RV/0807-G/07Lohnzettelberichtigung und Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2008

…verfahrensgegenständlichen Zeitraum tatsächlich in gar keinem aktiven Dienstverhältnis gestanden sei. Am 3. Mai 2007 sei von den Stadtwerken X ein berichtigter Lohnzettel (Feld: Soziale Stellung nunmehr "Beamter in Ruhe") übermittelt worden. Im neuen Einkommensteuerbescheid vom 1. Juni 2007 habe sich auf Grund des Wegfalls des…

BFG RV/2100192/2018Neuer Lohnzettel ist für sich allein kein Wiederaufnahmegrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.02.2022

…Die Verfügung von Wiederaufnahmen liegt nämlich im Ermessen; die Ermessensübung ist zu begründen. Der Bescheidadressat erfährt somit nicht, •ob ein neuer oder ein berichtigter Lohnzettel Grund für die Wiederaufnahme ist, •welcher Arbeitgeber gemeint ist, •ob Transferleistungen (und wenn ja, welche) oder deren Änderung nachträglich bekannt…