…in der Weise zu korrigieren, dass dem atypisch still Beteiligten nur die seiner Beteiligungsquote entsprechenden Verluste zuzurechnen sind. Er nimmt auch an Verlusten der Folgewirtschaftsjahre entsprechend seiner Beteiligungsquote bis zur gesellschaftsvertraglich festgelegten maximalen Höhe von 190% seiner Einlage teil." (vgl. Beilage 1 zum Bericht vom…
…22 %) 4. G4, Einlage € 200.000 (20 %) 5. G5, Einlage € 100.000 (10 %) Die atypisch stille Gesellschaft beginnt mit 1. September 2003 auf unbestimmte Zeit. Unter Vertragspunkt IV. wird vereinbart: "Am Schluß eines jeden Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust berechnet, erstmals zum…
…22 %) 4. G4, Einlage € 200.000 (20 %) 5. G5, Einlage € 100.000 (10 %) Die atypisch stille Gesellschaft beginnt mit 1. September 2003 auf unbestimmte Zeit. Unter Vertragspunkt IV. wird vereinbart: "Am Schluß eines jeden Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust berechnet, erstmals zum…
…22 %) 4. G4, Einlage € 200.000 (20 %) 5. G5, Einlage € 100.000 (10 %) Die atypisch stille Gesellschaft beginnt mit 1. September 2003 auf unbestimmte Zeit. Unter Vertragspunkt IV. wird vereinbart: "Am Schluß eines jeden Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust berechnet, erstmals zum…
…22 %) 4. G1, Einlage € 200.000 (20 %) 5. G5, Einlage € 100.000 (10 %) Die atypisch stille Gesellschaft beginnt mit 1. September 2003 auf unbestimmte Zeit. Unter Vertragspunkt IV. wird vereinbart: "Am Schluß eines jeden Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust berechnet, erstmals zum…
…22 %) 4. G4, Einlage € 200.000 (20 %) 5. G5, Einlage € 100.000 (10 %) Die atypisch stille Gesellschaft beginnt mit 1. September 2003 auf unbestimmte Zeit. Unter Vertragspunkt IV. wird vereinbart: "Am Schluss eines jeden Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust berechnet, erstmals zum…
…Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Die Berufungswerberin (Bw.) wurde mit Vertrag vom 7./12. November 1991 als atypisch stille Gesellschaft zwischen der J.P.GmbH und der X-Treuhand, gegründet. Die J.P.GmbH wird nach Umwandlung gem. §§ 245…
…2 erfüllen. Organgesellschaften können Organträger sein." Unstrittig ist gegenständlich, dass die Organträgergesellschaft (M.- AG) mit einer juristischen und vielen natürlichen Personen atypisch stille Gesellschaften eingegangen ist, die steuerrechtlich als Mitunternehmerschaft(-en) anzusehen sind. Weiters hat sie nach Begründung der Mitunternehmerschaft einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Strittig ist…
…die sich als atypisch stille Gesellschafter beteiligen, dann gilt zunächst als Grundsatz, dass die inländischen Betriebstätten des Unternehmens auch Betriebstätten der ausländischen stillen Gesellschafter darstellen, mit der Folge, dass die Abkommen mit allen genannten Staaten Österreich das Besteuerungsrecht an den Einkünften der stillen Gesellschafter zuweisen.…
…erwogen: Die Firma B. HotelbetriebsgmbH. wurde laut Firmenbuchauszug mit Gesellschaftsvertrag vom 26. August 1994 gegründet. In der Folge beteiligten sich mehrere (natürliche) Personen, Personenvereinigungen und juristische Personen als atypische stille Gesellschafter an der B. HotelbetriebsgmbH., über welche schließlich am 28. Jänner 2005 der Konkurs eröffnet…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Monika Kofler in der Beschwerdesache betreffend die nachfolgenden vorgelegten Beschwerden, welche von ehemaligen Gesellschaftern der GH und atypisch stille Mitgesellschafter eingebracht wurden, nämlich 1. des VN-BF1 NN-BF1 vom 2.8.2012 gegen den Bescheid des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der E-GmbH (als Rechtsnachfolgerin der E-AG) sowie der in der Beilage angeführten (ehemaligen) Mitgesellschafter, welche vormals gegenüber der Abgabenbehörde gemeinsam als atypisch stille Gesellschaft unter der Bezeichnung "E AG und Mitgesellschafter" aufgetreten sind, in G…
…Geschäftsherrin (H-AG). Die H-AG wurde im April 2010 in eine GmbH umgewandelt. (4) Im Jahr 2011 fand bei der – mittlerweile nicht mehr existenten – atypisch stillen Gesellschaft eine Außenprüfung statt. In seinem Bericht vom 30.9.2011 stellte der Prüfer unter Tz 1 ua…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache X GmbH & atypisch stille Gesellschaft, Adresse, vertreten durch Mag. Aleksandar Hofstätter, Johann-Strauß-Gasse 4/2/5, 1040 Wien, gegen die Erledigung des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf…
…worden, dass allfällige Verluste im Zeitraum von 1. April 2006 bis 31. Dezember 2006 bis zu 190% der Einlage vorrangig dem neu eintretenden atypisch stillen Gesellschafter zugewiesen werden würden. Nach dem 31. Dezember 2006 entstehende Gewinne und Verluste seien den Mitunternehmern entsprechend der Beteiligungsquote zuzurechnen…
…August 2007 (gemeint wohl: 28. September 2007) dem Finanzamt mitgeteilt, dass sich die Y GmbH mit einer weiteren Tranche als atypisch stille Gesellschafterin treuhändig je zur Hälfte für Bf. und für Q an der X GmbH unter Inanspruchnahme des Art. IV UmgrStG rückwirkend zum 31…
…gem. § 188 BAO für die Jahre 2003 und 2003 ergingen zu einem Zeitpunkt, in dem die atypisch stille Gesellschaft nicht mehr bestanden hat. Die genannten Bescheide richteten sich an eine nicht mehr existente Vereinigung ohne Rechtspersönlichkeit. Diese konnten daher keine Rechtswirkung entfalten (vgl. z.B…
…prozessualen Rechten und Pflichten zu sein. Die mangelnde Parteifähigkeit ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen. An nicht (mehr) Parteifähige zugestellte Bescheide sind nichtig (Nichtbescheide). Die Vollbeendigung der (auch atypisch) stillen Gesellschaft tritt bereits mit dem Wirksamwerden der Auflösung ein (Ritz, BAO7, …
…Diese Verluste bzw. der Gewinn wurden auf die Komplementärin der KG (*AB* Marketing GmbH), auf die Kommanditisten und für das Jahr 2006 auch auf die atypisch stillen Gesellschafter verteilt. Für die KG und Mitges. wurden keine Erklärungen gelegt. In der Folge fanden bei der KG…
…Diese Verluste bzw. der Gewinn wurden auf die Komplementärin der KG (*XY* Marketing GmbH), auf die Kommanditisten und für die Jahre 2005 und 2006 auch auf die atypisch stillen Gesellschafter verteilt. Für die KG und Mitges. wurden keine Erklärungen gelegt. In der Folge fanden bei…