…Haushaltsführung nicht vor, so könnten Kosten für Familienheimfahrten nur vorübergehend als Werbungskosten anerkannt werden. Als vorübergehend werde bei einem verheirateten oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Steuerpflichtigen mit mindestens einem Kind ein Zeitraum von zwei Jahren angesehen werden können. Da in Fall des Bw. die Voraussetzungen…
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist ungarischer Staatsbürger und arbeitet seit Jahren in Österreich. Er hat sowohl in Ungarn als auch in Österreich einen Wohnsitz. Strittig ist nun, ob ihm für seinen Sohn seinen Sohn G.…
…von Fahrtkosten für die Strecke Wien - Graz vorgelegen. Allein dieser Umstand rechtfertigt daher den Ansatz von entsprechenden Werbungskosten. Der Umstand, dass unser Mandant zwei Wohnsitze unterhält, die ihm die unzumutbare (tägliche) Rückkehr erspart, kann nicht dazu führen, dass die Fahrtkosten sodann keine Werbungskosten mehr darstellen.…
…in Österreich nicht der Steuerpflicht unterliegen würden, weil Sie in s1 eine Zweitunterkunft hatten und laut Doppelbesteuerungsabkommen bei zwei Wohnsitzen der gewöhnliche Aufenthalt und nicht die polizeiliche Meldung entscheidend sei. Wie die Behördenabfrage aus dem Zentralen Melderegister ergab, waren Sie vom 26.7.1991 bis…
…demzufolge nur mehr der Zeitraum strittig wäre, in dem der Bw. zwei Wohnsitze hatte (seiner Meinung nach ab 1.10.2006). Lediglich in diese Richtung wurde dann auch die Erhebung durchgeführt. Aus dem Erhebungsbericht und auch aus dem bisherigen Verfahren geht hervor, dass der Bw…
…Im Gegensatz zum Hauptzollamt Wien, das bei der abgabenrechtlichen Würdigung auf Grund der zumindest unvollständigen Feststellungen in der erwähnten Niederschrift von nur einem Wohnsitz ausgehen musste, erachtet es der Unabhängige Finanzsenat als erwiesen, dass der Bf. damals über zwei Wohnsitze verfügte, wobei einer in Österreich…
…die über zwei Wohnsitze verfügt, ist die Feststellung, dass diese Person sich an einem, zwei oder auch drei Tagen im Monat an diesem Wohnsitz aufhält, für sich allein genommen kein Beleg dafür, dass dieser Wohnsitz den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Person darstellt. Zudem hat der…
…20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden. Von einer doppelten Haushaltsführung wird gesprochen. Wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden, und zwar…
…der zur Entscheidungsgrundlage erklärten vorzit. Aussage des Bw. festzustellen: Der Werbungskostenabzug/Ausgaben einer doppelten Haushaltsführung für die Zeitspanne eines halben Jahres nach einer Scheidung ist nach geltender Rechtslage zulässig, wenn zwei Wohnsitze aus beruflichen Gründen werden. Mit seiner Aussage, den Hauptwohnsitz in S zu führen, "..…
…durch die getrennte Wohnsitznahme eine gemeinsame Ehewohnung bei aufrechter Ehe nicht vorhanden ist, können keinerlei Bindung des unabhängigen Finanzsenates an diese Abmachungen entfalten; denn es hat der unabhängige Finanzsenat vielmehr den tatsächlichen Sachverhalt zu ermitteln. Auch kann aus der Tatsache, dass zwei Wohnsitze vorliegen, noch…
…Er sei mit seinem Pkw fast jedes Wocheende dorthin gefahren, wo sich auch seine ständiger Wohnsitz befinde. Die Berechnung der Ausgaben für die Fahrten ergebe folgendes: | Anzahl der Fahrten (mit dem Pkw) im Jahr 2006 | 31 | Entfernung C - B (Slowakei) | 202…
…hat (vgl. Bedenkenvorhalte des Finanzamtes). 4. Im Lichte der obigen Ausführungen (Themenbereich: Kosten doppelter Haushaltsführung) wird um "belegmäßige" Nachweisführung über das Tragen von konkreten Wohnungs- und Haushaltskosten am Beschäftigungsort (Wohnsitz/Unterkunft: Adr.3) für das Kalenderjahr 2009 gebeten (vgl. Bedenkenvorhalte des Finanzamtes). 5. Sie werden…
…VwGH 23.10.1997, 96/15/0176, 0177). Im Fall einer aufrechten Ehe eines Steuerpflichtigen mit zwei Wohnsitzen ist für die Annahme einer getrennten Lebensführung entscheidend, ob der Steuerpflichtige tatsächlich in Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt oder nicht (VwGH 22.10.1997, 95/13/0161…
…von K. nach W. direkt in die Kanzlei erfolgt sei. Nach Ansicht der Behörde hätten sich die Fahrten zwischen W. und K. als Fahrten zwischen zwei Wohnsitze dargestellt, wobei diesbezüglichen Fahrtkosten keine Werbungskosten darstellten. Ein Fahrtenbuch, aus dem der genaue Abfahrts- und Ankunftsort, die Uhrzeit…
…ohnehin nicht zu. Es würde nur mehr sehr wenige Ehen geben, wo dieselben Partner miteinander fünf Kinder hätten. Die Familie hätte daher zwei Wohnsitze - den als "Pointweber" in J und einen teilweisen, temporären Zweitwohnsitz in Linz. Es würde auf persönliche Beziehungen ankommen, nicht auf die…
…jemals mit Wohnsitz in xxxx B., Adresse4 17, gemeldet; auch ein Nebenwohnsitz wurde dort nicht begründet. Die Bw. begründet die Nichtmeldung für sich selbst und ihren Sohn in B. damit, dass es "eine sehr stressige Zeit war (zwei große Übersiedlungen und eine Geburt in einem…
…2004 nach SB. Gleichzeitig meldete er seinen Wohnsitz in WS ab. Die Zahlungen der Miete etc. für die Wohnung in F erfolgten bis inklusive Juni 2004. b) Zulassung und Nutzung der PKWs Bei den streitgegenständlichen Fahrzeugen handelt es sich um zwei Personenkraftwagen, die vom Bw…
…2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 zurückgefordert, weil die Kinder mit Wohnsitz seit 30. September 2010 nicht mehr bei der Berufungswerberin gemeldet seien. Die dagegen eingebrachte Berufung wird damit begründet, dass die Kinder an zwei Wohnsitzen gemeldet seien. Die Kinder seien nur auf einem Kurzzeitpflegeplatz und an den…
…5.655,19 (Miet- und Nebenkosten für zwei Monate, Umzugs- und Einrichtungskosten mit teilweisem Ansatz der AfA). Begründend wurde ausgeführt, Voraussetzung für den Abzug von Kosten eines zweiten Haushaltes am Beschäftigungsort sei das Vorliegen eines Mehraufwandes. Die Abmeldung des Wohnsitzes in B sei mit 14…
…tragen. An Sacherhalt folgt aus obigen Ausführungen, dass im Jahr 2007 der Bw. aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt hat, nämlich einen an seinem ständigen Wohnort in I und einen in L (in unmittelbarer Nähe der einzelnen Arbeitsstätten). Die Entfernung Wohnort I zu den Arbeitsstätten…