…Berufung sei mangelhaft, da diese keine Begründung enthalte. Zur Behebung des Mangels setzte das Finanzamt unter Hinweis darauf, dass bei Versäumung das Anbringen als zurückgenommen gelte, eine Frist bis 30.9.2010. Innerhalb dieser Frist erfolgte keine Beantwortung. Aus der Aktenlage ist ersichtlich, dass der…
…Jahre 2006 bis 2008 bleiben unverändert. 2. Die Berufung vom 26.7.2010 (Eingangsdatum 27.7.2010) gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2006 und 2007 gilt als zurückgenommen. 3. Der Fristverlängerungsantrag (Eingangsdatum 9.9.2010) betreffend…
…in der Berufung - bis 31. März 2008 aufgetragen. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass bei Versäumnis dieser Frist die Berufung als zurückgenommen gilt. Mit Schriftsatz vom 31. März 2008 ersuchte der Bw. um Verlängerung der Mängelbehebungsfrist bis längstens 30. April 2008 und zwar zum wiederholten Male…
…2007 gilt gemäß § 275 BAO als zurückgenommen. Begründung Die Berufungswerberin (idF Bw) hatte im Anschluss an eine abgabenbehördliche Prüfung durch ihren steuerlichen Vertreter (mit Fax vom 13.6.2007) eine Berufung ua gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2003 bis 2005, die Körperschaftsteuerbescheide für die…
…Einkommensteuer 2006 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung Da dem Auftrag vom 13. November 2007, die Mängel der Berufung vom 28. August 2006 zu beheben, innerhalb der gesetzten Frist nicht entsprochen wurde, hatte die gesetzlich vorgesehene Rechtsfolge…
…Recht erkannt: Die Berufung gilt gemäß § 156 Abs. 2 und 4 FinStrG als am 8. Juli 2011 zurückgenommen. Begründung Mit Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt Feldkirch als Organ des Finanzamtes Bregenz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 29. April 2011, StrNr. 097/2010/00204-001…
…Recht erkannt: Die Berufung gilt gemäß § 156 Abs. 2 und 4 FinStrG als am 8. Juli 2011 zurückgenommen. Begründung Mit Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt Feldkirch als Organ des Finanzamtes Bregenz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 29. April 2011, StrNr. 097/2010/2004-002…
…Recht erkannt: Die Berufung gilt gemäß § 156 Abs. 2 und 4 FinStrG als am 8. Juli 2011 zurückgenommen. Begründung Mit Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt Feldkirch als Organ des Finanzamtes Bregenz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 29. April 2011, StrNr. 097/2010/2004-001…
…März 2010, StrNr. 078/2006/00000-001, zu Recht erkannt: Die Berufung gilt gemäß § 156 Abs.2 FinStrG als zurückgenommen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates V beim Finanzamt Graz-Stadt als Organ des Finanzamtes Oststeiermark als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 22. März 2010, StrNr. 078…
…2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung 1.1. Die Berufungswerberin (Bw) führt seit dem Jahr 2004 in der Rechtsform einer GmbH einen Bordellbetrieb in A. Einzige Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Bw ist BC. Bis zum Jahr 2004 war der…
…Amts wegen durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung beschlossen: Die Berufung gilt gemäß § 275 BAO als zurückgenommen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) betrieb im streitgegenständlichen Zeitraum 1995 bis 1997 als Mitgesellschafter einen Reitstall, eine Pferdeeinstellung und eine Kantine. Der Unabhängige Finanzsenat wies mit Berufungsentscheidung…
…sondern die primärschuldnerische Firma AC Gesellschaft mbH ausgewiesen. Mit Bescheid vom 24.1.2005 wurde ausgesprochen, dass die Berufung vom 20.8.2004 als zurückgenommen gelte, da entgegen dem Mängelbehebungsauftrag vom 20.9.2004 keine auf den Berufungswerber lautende Vollmacht vorgelegt worden sei. Gegen diesen…
…erkannt: Der Rechtsbehelf gilt jeweils gemäß § 156 Abs. 2 und 4 FinStrG als zurückgenommen. Begründung Mit Erkenntnis des Spruchsenates II beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 4. Februar 2011 zu StrNrn. 053/2010/00255-001 bis 003…
…Jänner 2012 wurden die Berufungen vom 28. April 2008 gegen die Umsatzsteuer 2005, Umsatzsteuer 2006, Umsatzsteuer 1-10/2007 und Einkommensteuer 1-3/2008 für zurückgenommen erklärt. Die Umsatzsteuervorauszahlungen für 2 bis 10/2005 wurden am 16. Jänner 2007 ausgesetzt, die Umsatzsteuer 2005, Umsatzsteuer 2006…
…vom 26. Mai 2009, StrNr. XXX/YYYY/ZZZZZ zu Recht erkannt: Die Eingabe gilt gemäß § 156 Abs.2 FinStrG als zurückgenommen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates V beim Finanzamt Graz-Stadt als Organ des Finanzamtes Oststeiermark als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 26. Mai 2009, StrNr. ?…
…widrigenfalls die Berufung für zurückgenommen erklärt würde. Da die Bw dieser Aufforderung nicht nachgekommen ist, hat das Finanzamt mit Bescheid vom 20.2.2008 die Berufung für zurückgenommen erklärt. Am 15.2.2008 eingelangt am 20.2.2008 brachte die Bw eine Berufung gegen den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., W., B.xx, vom 24. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, vertreten durch Mag. König, vom 12. März 2009 betreffend die Einkommensteuer für das Jahr 2008 entschieden: Die Berufung…
…nach § 41 Abs. 1 Z 2 als auch nach Z 3 EStG 1988 eine Pflichtveranlagung durchzuführen war. Der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung könne daher nicht zurückgenommen werden. Die Bw. erhob dagegen "Einspruch" und führte aus, dass sie in Steuersachen keine Ahnung und Beratung gehabt habe. Sie…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 21. Juni 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 27. Mai 2011, betreffend die Abweisung des Antrags vom 24. November 2010 auf Zurücknahme des Antrags auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das…
…Arbeitnehmerveranlagung) 2005 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung Da dem Auftrag vom 17. Juli 2006, die Mängel der Berufung vom 19. März 2006 zu beheben, innerhalb der gesetzten Frist nicht entsprochen wurde, hatte die gesetzlich vorgesehene Rechtsfolge…