…1 FLAG eine objektive Erstattungspflicht desjenigen, der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat. Diese Verpflichtung zur Rückerstattung ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist somit lediglich, ob der Empfänger die Beträge zu Unrecht erhalten hat. Ob und gegebenenfalls wie der Bezieher die erhaltenen Beträge verwendet…
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 5. Juli 2010 wurden vom Berufungswerber (Bw) zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen in Höhe von insgesamt € 8.290,- für die Kinder L und M gemäß § 26 Abs…
…Es besteht daher ab Dezember 2010 kein Anspruch mehr auf Gewährung der österreichischen Familienleistungen. In der Folge wurde von Ihnen die zu Unrecht bezogenen österreichischen Familienleistungen (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) für den Zeitraum Dezember 2010 bis Jänner 2012 in Höhe von € 8.310,20 rückgefordert…
…vorgelegen. § 26 Abs. 1 FLAG 1967 lautet: " § 26. (1) Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt forderte mit Bescheid vom 13. Juli 2009 den Berufungswerber (im Folgenden: Bw.) zur Zurückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe in Höhe von € 654,50 und Kinderabsetzbeträge in Höhe von € 203,60, insgesamt € 858,10…
…BGBl. I Nr. 142/2000 lautet: "§ 26. (1) Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Zurückzuzahlende…
…| 19.11.2007 | Notstandshilfe-Schulung | 5,35 | 17.11.2007 | 19.11.2007 | Beih. Deckung Lebensunterhalt | 13,15 Mit Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag vom 29. Jänner 2008 wurde die Bw…
…L. noch das Studienblatt für das Sommersemester 2005 vor. Das Finanzamt erließ am 2. August 2007 den verfahrensgegenständlichen Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. Juni 2004 bis 31. Mai 2005 im oben genannten Ausmaß und führte dazu aus, dass…
…drei Monate nach dem Ende der Ausbildung liegt und somit auch nach § 2 Abs 1 lit d kein Anspruch auf Familienbeihilfe mehr bestehen kann. Die Familienbeihilfe wurde in diesem Zeitraum daher zu Unrecht bezogen. Dies ist auch zwischen den Verfahrensparteien unstrittig. Im Übrigen ist anzumerken…
…und Kinderabsetzbetrag an G auf das angegebene Konto überwiesen worden. Mit Bescheid vom 20. Juni 2007 forderte die Finanzbehörde vom Bw die zu Unrecht bezogenen Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für das Kind M zurück. Die Rückforderung belief sich insgesamt auf € 4.532,70…
…und des Kinderabsetzbetrages für den Zeitraum 1. Mai 2003 bis 30. September 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Für das Kind VM werden Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbetrag (KAB) als zu Unrecht bezogen gemäß § 26 Abs. 1 FLAG i…
…4 Z 3 lit. a EStG 1988 auf vorgenannte Gesetzesstelle sind zu Unrecht bezogene Familienbeihilfen als auch Kinderabsetzbeträge zurückzuzahlen. Ausgehend von den Sachverhaltsschilderungen und den Ausführungen im Rechtsmittel hatte die Abgabenbehörde zweiter Instanz im Zuge ihrer rechtlichen Erwägungen die unstrittigen Fakten, dass die Bw. seit…
…nbsp; Strittig ist, ob die Berufungswerberin (Bw.) zu Unrecht erhöhte Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbeträge (KAB) für den Zeitraum Mai 2001 bis Februar 2003 sowie vom Juli 2003 bis Juni 2005 für ihre behinderte Tochter A bezogen hat. Die Bw. hat zwei Töchter und einen Sohn…
…Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Margot Tonitz, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und an Kinderabsetzbetrag für die Zeit vom 1. Juli 1998 bis 30. Juni 2000 für die Kinder M. B und P…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) für die Zeit vom 1. Jänner 2001-28. Februar 2002 vom 18. Juni 2002 entschieden: Die Berufung wird…
…vom 18. Mai 2009 betreffend Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe für den Zeitraum November 2003 bis April 2004 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Bw. reiste mit seiner Familie am 21.12.2002 aus Russland in Österreich ein…
…dass die Bw. die von ihr für den Monat September 2005 bezogene Familienbeihilfe an ihre Kinder weiterüberwiesen hat. Nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 kann die Abgabenbehörde zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe nur von demjenigen mit Bescheid zurückfordern, der die betreffenden Beträge von der Abgabenbehörde ausbezahlt…
…ob die Berufungswerberin (Bw.) zu Unrecht Familienbeihilfe (FB) i.H.v. 8.685,20 € und Kinderabsetzbeträge (KG) i.H.v. 1.868,80 € für den Zeitraum Juli 2009 bis Februar 2012 für das Kind A, bezogen hat. Im Zuge der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen…
…die Berufungswerberin (Bw.) zu Unrecht Familienbeihilfe (FB) i.H.v. insgesamt 2.660 € und Kinderabsetzbeträge (KG) i.H.v. insgesamt 992,80 € für die Zeiträume Jänner bis November 2011 sowie April bis September 2012 für das Kind K, bezogen hat. Im Zuge der…
…Kinder zu Unrecht bezogen. Dass die von der Finanzbehörde überwiesenen Beträge entgegen seinem Vorbringen an ihn zugeflossen sind, ergibt sich aus der Tatsache, dass der Bw in seinem Antrag auf Zuerkennung der Familienbeihilfe die Finanzbehörde angewiesen hat, die Beträge auf das Girokonto der Kindesmutter zu…