…bezeichnet) gemäß § 24 ZollR-DG für den Zeitraum 1 .April 2005 bis 30 .Juni 2007 durchgeführten Betriebsprüfung) die in der Bewilligung vom 13 .November 2007, als zollrechtlich Verantwortlicher, genannte Person gemäß § 28 Abs.4 ZollR-DG abzulehnen war. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung wendet…
…185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschal mit € 100,00 bestimmt. Der Entscheidung wurde folgender Sachverhalt zugrunde gelegt: Der Beschuldigte sei von Beruf Zolldeklarant der B-GmbH und habe als [zollrechtlich] Verantwortlicher des genannten Unternehmens im Zeitraum vom 6. August 2007 bis 10. September…
…erster Instanz den Beschwerdeführer (Bf.) schuldig erkannt, als Verantwortlicher der X., Adr.1, bei der Abfertigung von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr lt. Anmeldung Nr. 7AT510000IVTF787 vom 23.2.2007 fahrlässig unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Erklärung eines unrichtigen Zollwertes eine…
Gem. Art.201 Abs.1 lit. a und Abs.2 Zollkodex entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wird, und zwar in dem Zeitpunkt, in dem die betreffende Zollanmeldung angenommen wird. Zollschuldner ist der Anmelder; im Fall der indirekten…
…ist schuldig, als verantwortlicher Deklarant der Fa. H., bei der Erstellung der Warenanmeldungen Y. vom 21.3.2005 und Z. vom 25.4.2005 zu niedrige Frachtkosten erklärt und dadurch fahrlässig unter Verletzung einer zollrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangsabgaben iHv. € 1…
…weil er als verantwortlicher Geschäftsführer der Fa.CH., Adr., Schweiz, es fahrlässig unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht unterlassen hat, dafür Sorge zu treffen, dass im Zeitraum September 2004 bis Jänner 2006 bei der Überführung von Warensendungen in den zollrechtlich freien Verkehr der Europäischen…
…worden. Der Bf. sei zum Zeitpunkt der Antragstellung hinsichtlich der Bewilligung lediglich stiller Gesellschafter der X. gewesen; er habe keine aktive Funktion ausgeübt und sei daher auch zollrechtlich nicht verantwortlich. Unmittelbarer Täter bzw. Beitragstäter könne nicht nur der Zollschuldner sein, doch habe er die vom…
…bestehe, dass dieser vorsätzlich als Verantwortlicher der K, Auslieferungslager N, NE, im Zeitraum 2006 bis Juni 2009 es offenbar unterlassen habe, dafür Vorsorge zu treffen, dass bei der Überführung von diversen Waren in den zollrechtlich freien Verkehr diese Waren mit den korrekten Warenwerten deklariert wurden…
…Mit Bescheid vom 29. März 2007 hat das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN 600000/2007/00068-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser als verantwortlicher Zolldeklarant der Fa. S., V., in vorsätzlicher Tatbegehung bei…
…01/02 insgesamt 1.132 Karton Gemüse mit einem Gesamtwert von 9.143,10 € und einem Gesamtbruttogewicht von 13.748 kg zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt und die Eingangsabgaben in Höhe von insgesamt 1.413,69 € (darin enthalten 430,25 € an Zoll…
…zur StrNr. 500/2009/00274-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser am 14. August 2006 als verantwortlicher LKW-Fahrer im Auftrag des Frachtführers, der Firma S GmbH & Co KG Handelsgesellschaft, HT, im Amtsbereich des Zollamtes Linz Wels vorsätzlich, unter Nichtbeachtung…
… 35 Abs.2, 38 Abs.1 lit.a) FinStrG, er habe in Wien als verantwortlicher Vertreter der Fa. W Handels GmbH zwischen 3.7.1996 und 14.1.1999 in 245 Angriffen vorsätzlich unter Verletzung der zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs-und Wahrheitspflicht, nämlich durch unvollständige Erklärung…
…vorgeschriebenen Abgaben an EUSt, Zoll, AF-Beitrag und SZ in der Höhe von gesamt ATS 73,467.182,-- (wobei obiger Sachverhalt zollrechtlich zu beurteilen war) stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. In der Begründung wurde in den im gegenständlichen Verfahren zu interessierenden Teilen i. w…
…die Beschwerde wurde erwogen: Gem. Art.201 Abs.1 lit. a und Abs.2 Zollkodex entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wird, und zwar in dem Zeitpunkt, in dem die betreffende Zollanmeldung angenommen wird. Zollschuldner ist der Anmelder…
…diese Mängel bewusst gewesen sein mussten und er die Folgen, vertrauend auf den Umstand, dass eine andere Person nach außen als Geschäftsführer und somit Verantwortlicher vorhanden gewesen sei, billigend in Kauf genommen habe. Die Bw. bestreitet in der Berufung unter Verweis auf ihre bisherigen Ausführungen…
…1 FinStrG schuldig erkannt, weil er es als verantwortlicher Geschäftsführer der Fa.X, C. unterlassen hat, dafür Vorsorge zu treffen, dass die Überführungen der Lastkraftwagen (Beton und Fahrmischer) zum Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung nach Art. 497 ZK-DVO zollrechtlich angemeldet wurden, sodass diese fahrlässig ohne…
…somit anordnungsbefugter und verantwortlicher Geschäftsführer des Transportunternehmens DA ), ohne entsprechende CEMT- Bewilligung, mit welcher dieser Binnentransport im Zollgebiet der Gemeinschaften (Kabotagefahrt mit einem im Drittland zum Verkehr zugelassenen Straßenfahrzeug iSd Art.558 Abs.1 lit. c) ZK-DVO) von Kindberg nach Kassel zollrechtlich rechtmäßig abgewickelt…
…Linie dafür verantwortlich, dass die Pflichten eingehalten werden, die sich aus der Inanspruchnahme dieses Zollverfahrens ergeben. So sei er dafür verantwortlich, dass die Veredelungserzeugnisse nach Ablauf der Wiedereinfuhrfrist, welche auf Antrag verlängert werden könne, ordnungsgemäß und durch Abgabe einer ordnungsgemäßen Zollanmeldung in den zollrechtlich freien…
…55 ZK die Art. 42 bis 53 ZK Anwendung. Gemäß Art. 50 ZK haben die gestellten Waren bis zum Erhalt einer zollrechtlichen Bestimmung die Rechtsstellung von Waren in vorübergehender Verwahrung. Die vorübergehend verwahrten Waren dürfen nach Art. 51 Abs. 1 ZK ausschließlich an von den…
…Wels die Berufung als unbegründet ab. Die Verantwortung der Bf., sie habe die Waren zeitnah in ein Zolllager/Verwahrlager an einem anderen Warenort gelagert und anschließend in den zollrechtlich freien Verkehr durch Anschreibung überführt, sei in diesem Zusammenhang unerheblich. Im Zeitpunkt der Nichtgestellung der Waren…