…der Werkvertrag mit dem Geschäftsführer vor Aufnahme der Geschäfsführerertätigkeit für einen unbestimmten Zeitraum mit beiderseitiger Kündigungsmöglichkeit abgeschlossen worden sei. Die Höhe des Werkvertragshonorars richte sich nach dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Dementsprechend betrugen die Honorare 2001 öS 480.000.-, 2002 € 37.500.- und 2003…
…steht nach Ansicht des Berufungssenates entgegen, dass ein derartiger zeitlich weitgespannter konspirativer Tatplan auf Basis einer exakten Zukunftsprognose nicht mit dem eigenen unternehmerischen Geschick (das erste und einzige Wohnbauprojekt der GmbH war tatsächlich kein wirtschaftlicher Erfolg) bzw. den strategischen Fähigkeiten des Beschuldigten in Einklang zu…
…6" aus der Liegenschaft in EZl. Z1 X erworben hat und zum anderen der Honoraranspruch des N (und damit sein wirtschaftlicher Erfolg) von der Errichtung der projektierten Doppelhaushälfte durch ihn als mit Spezialvollmacht unwiderruflich vom Grundstückerwerber beauftragten Baukoordinator abhing. Dies ist ein gewichtiges Indiz für…
…unhaltbar seien, da jegliche Beweiskraft fehle und diese Feststellungen nur auf unbewiesenen Vermutungen basierten. Weiters werde in der Begründung zum Abweisungsbescheid ausgeführt, dass ein wirtschaftlicher Erfolg der Bw. beziehungsweise von Herrn PE in Österreich nicht erkennbar sei. In diesem Zusammenhang werde darauf hingewiesen, dass sich…
…Einstellmöglichkeiten kein zufriedenstellender Erfolg zu erzielen gewesen. Im Laufe des Jahres 2005 habe er sich dazu entschlossen, eine ihm von der Familie M. in Y. angebotene Reitanlage zu pachten. Dies sollte ihm ermöglichen, den Betrieb so auszuweiten, dass ein positiver wirtschaftlicher Erfolg zu erreichen wäre…
…der Steuerpflichtige im Inland persönlich tätig geworden ist, und verwertet, wenn sie zwar nicht im Inland persönlich ausgeübt wird, aber ihr wirtschaftlicher Erfolg der inländischen Volkswirtschaft unmittelbar zu dienen bestimmt ist. Gemäß § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 unterliegen der beschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Abs…
…Arbeit wird im Inland ausgeübt, wenn der Steuerpflichtige im Inland persönlich tätig geworden ist, verwertet, wenn sie zwar nicht im Inland persönlich ausgeübt wird, aber ihr wirtschaftlicher Erfolg der inländischen Volkswirtschaft unmittelbar zu dienen bestimmt ist. Gemäß Art. 14 Abs. 1 des Abkommens zwischen der…
…zu enormen Kosten aus dem Ausland zu beschaffen. Somit konnte der Bw. bereits zu Beginn seiner Tätigkeit davon ausgehen, dass das Buch ein wirtschaftlicher Erfolg werden würde. Trotz der Gewinnerzielungsabsicht habe der Bw. jedoch davon ausgehen müssen, dass die Gewinne erst in einigen Jahren die…
…hinsichtlich der Entlohnung neu geregelt. | 2. | Da der wirtschaftliche Erfolg des Auftraggebers wesentlich vom Einsatz des Auftragnehmers abhängig ist, wird nunmehr die Entlohnung ausschließlich erfolgsabhängig geregelt. | 3. | Wenn das ordentliche Ergebnis vor Abschreibung ohne Geschäftsführungsaufwand den Betrag von ATS 2 Mio…
…geltend gemacht. Erst der uneingeschränkte persönliche Einsatz der Geschäftsführer habe eine derart positive Cashflow-Entwicklung möglich gemacht. Ohne aktives Tun der Geschäftsführer hätte sich kein wirtschaftlicher Erfolg eingestellt. Ein Geschäftsführerbezug laut Werkvertrag wäre dann nicht entstanden. Mit abweisender Berufungsvorentscheidung vermeinte das Finanzamt mit ausführlicher Begründung…
…die gerade in einem geeinten Europa von zunehmender Wichtigkeit erscheine. Wirtschaftlicher Erfolg - daher auch Einkommen (zu versteuerndes) - werde zunehmend von interkulturellen Kompetenzen geprägt sein. Die Begründung des FA, dass "das vermittelte Wissen in vielen verschiedenen beruflichen Bereichen einsetzbar sei" würde jegliche Weiterbildung steuerlich nicht absetzbar…
…worden ist. Die Arbeit wird im Inland -ausgeübt, wenn der Steuerpflichtige im Inland persönlich tätig geworden ist -verwertet, wenn sie zwar nicht im Inland persönlich ausgeübt wird, aber ihr wirtschaftlicher Erfolg der inländischen Volkswirtschaft unmittelbar zu dienen bestimmt ist. 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23), für…
…Arbeit wird im Inland -ausgeübt, wenn der Steuerpflichtige im Inland persönlich tätig geworden ist -verwertet, wenn sie zwar nicht im Inland persönlich ausgeübt wird, aber ihr wirtschaftlicher Erfolg der inländischen Volkswirtschaft unmittelbar zu dienen bestimmt ist. 3.Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23), für den -im Inland…
…Arbeit wird im Inland -ausgeübt, wenn der Steuerpflichtige im Inland persönlich tätig geworden ist -verwertet, wenn sie zwar nicht im Inland persönlich ausgeübt wird, aber ihr wirtschaftlicher Erfolg der inländischen Volkswirtschaft unmittelbar zu dienen bestimmt ist. 3.Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23), für den -im Inland…
…Die Arbeit wird im Inland verwertet, wenn sie zwar nicht im Inland persönlich ausgeübt wird, aber ihr wirtschaftlicher Erfolg der inländischen Volkswirtschaft unmittelbar zu dienen bestimmt ist. Die Tätigkeit des Bw. ist nur dann im Inland persönlich ausgeübt worden, wenn er persönlich im Inland tätig…
…betriebswirtschaftlich nicht vernünftig. Deshalb sei die Haftungsentschädigung erst dann und zu dem Zeitpunkt abgerechnet worden, als im Unternehmen ausreichende Liquidität und ausreichender wirtschaftlicher Erfolg hierfür zur Verfügung gestanden sei, dies sei nach Ansicht der Bw. ein verantwortungsvoller Umgang mit den liquiden Möglichkeiten des Unternehmens. Bis…
…aus Vermietung und Verpachtung) nur die wirtschaftlichen Ergebnisse solcher Tätigkeiten verstanden werden dürfen, die sich in der betriebenen Weise objektiv zur Erzielung eines der Besteuerung zugänglichen Gesamterfolges in vertretbarer Zeit eignen und denen das Bestreben zur Erzielung eines solchen Erfolges zu Grunde liegt (VwGH 25…
…doch habe es dafür keine entsprechenden Bewilligungsansuchen gegeben. Da sich diese Konzepte als nicht Erfolg versprechend gezeigt hätten, sollte die Lernbetreuung um eine Tagesmutteraktivität erweitert werden. Nachdem jedoch auch durch diese Maßnahme ein wirtschaftlicher Erfolg nicht eingetreten sei, wäre mit Mai 2004 die Tätigkeit der…
…und es sei daher zu unterstellen, dass zwischen Familienfremden keine solchen Vereinbarungen getroffen worden wären. Ebenso könne ein außersteuerlich bedeutsamer wirtschaftlicher Erfolg in dieser Vereinbarung nicht erblickt werden. Die bloße Gebrauchsregelung führe weder zu einkommensteuerlichen noch zu umsatzsteuerlichen Konsequenzen (= keine Einkunftsquelle, keine USt-Pflicht…
…Miteigentümern vorliegen. Es werden nur ca. 15 % der Räume an Dritte vermietet, sodass ein wirtschaftlicher Erfolg nur in sehr begrenztem Ausmaß erzielbar ist. (Für 2002 bis 2004 ergaben sich aus der Vermietung an Dritte Werbungskostenüberschüsse). In einer Gegenäußerung dazu führte die nunmehrige Bw. aus, dass…