…des Familienwohnsitzes ua unzumutbar, wenn im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz unterhaltspflichtige Kinder wohnen und eine (Mit)Übersiedlung der gesamten Familie aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. Der Bw. hat die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort im Wesentlichen damit begründet, dass seine zwei…
…eines Dienstverhältnisses). Erhebliche objektive Umstände hinsichtlich des Schulwechsels nach X wurden bisher nicht nachgewiesen, ebenso nicht konkrete wirtschaftliche Unzumutbarkeit. Mit Vorlageantrag vom 01.12.2010 begehrt der Bw. die Berücksichtigung der nicht anerkannten Kosten für die doppelte Haushaltsführung: Im gemeinsamen Haushalt des Bw. lebt auch…
…Vorlageantrag wird ausgeführt: 1. Die von der 1.Instanz angenommene mangelnde Unwiderruflichkeit der Pensionszusage liege nicht vor, da die Einschränkung nur für den Fall der Unzumutbarkeit der Aufrechterhaltung im Blick auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens festgeschrieben worden sei, wodurch dem § 14 EStG genüge getan…
…Streitjahr pensioniert wurde. Dieser der privaten Lebensführung zuzurechnende Umstand wird in Entsprechung der zitierten Judikatur als gewichtiger Grund für eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes gewertet. Auf das Vorbringen des Bw., dass daneben auch wirtschaftliche Grunde eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung bewirkt hätten, braucht daher nicht…
…dargelegt - unstrittig dargetan. Dieser der privaten Lebensführung zuzurechnende Umstand wird in Entsprechung der zitierten Judikatur als gewichtiger Grund für eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes gewertet. Auf das Vorbringen des Bw., dass daneben auch wirtschaftliche Grunde eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung bewirkt hätten, braucht daher nicht…
…mehr als ATS 30.000,- jhrl. erzielt oder die Einkünfte in Bezug auf das Familieneinkommen von wirtschaftlicher Bedeutung ist. Für die aus dem landwirtschaftlichen Betrieb erzielten Einkünfte und die Schulpflicht der Kinder war eine private Veranlassung der Familienheimfahrten zu unterstellen. Die von Ihnen beantragten Aufwendungen…
…2002, Rz 345, stehe als weiterer Grund für die Unzumutbarkeit: "Wenn im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz unterhaltsberechtigte und betreuungsbedürftige Kinder wohnen und eine (Mit)Übersiedelung der gesamten Familie aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist." Dies würde nun - so der Bw. - in seinem Fall zutreffen, da…
…seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge und Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Liegt der…
…Als vorübergehend sei bei einem verheirateten oder eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Steuerpflichtigen mit mindestens einem Kind ein Zeitraum von zwei Jahren angesehen werden können. In den fristgerecht erhobenen Berufungen wird zur Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung vorgebracht: 1.) Die Ehefrau bewirtschafte die dem Bw gehörende Landwirtschaft in Bosnien…
…Nähere Erläuterungen oder Nachweise hinsichtlich des Vorbringen des Bw, insbesondere über den Zeitpunkt des Unfalles und inwiefern dieser Unfall eine Unzumutbarkeit begründet habe, wurden nicht beigebracht. Über die Berufung wurde erwogen: Der Unabhängige Finanzsenat ist bei seiner Entscheidung von nachstehendem Sachverhalt ausgegangen: Der Bw ist…
…die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Nicht abzugsfähig sind auch Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie…
…2 lit. a EStG 1988 dürfen Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht bei den einzelnen Einkünften abgezogen werden. Laut…
…und entweder die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst sei oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden könne. Die Grundvoraussetzung (Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr) sei dann erfüllt, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 120 Kilometer entfernt sei…
…die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Nicht abzugsfähig sind auch Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits(Tätigkeits)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie…
…1 Z. 2 lit. a Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt oder sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, Abs. 1 Z. 2 lit. e Kosten der Fahrten…
…Wien. Darüber hinaus habe der VwGH schon mehrfach festgestellt, dass die Bewirtschaftung eines landwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes im ehemaligen Jugoslawien seitens der am Familienwohnsitz verbliebenen Ehefrau eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich bedinge. Es werde beantragt, der Berufung Folge zu geben und die Familienheimfahrten…
…1 Z. 2 lit. a Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt oder sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, Abs. 1 Z. 2 lit. e Kosten der Fahrten…
…Fälle von Spitalsärzten bekannt. Im Vorlageantrag erinnerte der Bw. daran, dass die 120 Kilometer-Entfernung "keine Muss-Bestimmung" sei. Die Unzumutbarkeit müsse unabhängig von der Entfernung geprüft werden. Die Gefahr und der Stress der insgesamt "gefährlichen, stresshervorrufenden, psychisch stark belastenden" Strecke (die neben dem 8…
…die Lebensführung selbst dann nicht abzugsfähig, wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Zur Erläuterung dieser Gesetzesbestimmung und um den Hintergrund aufzuzeigen, vor dem die Abgrenzung zwischen abzugsfähigen…
…Erkenntnis des VwGH vom 18.10.2005, 2005/14/0046, für die Bejahung der Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes aus dem Ausland an den Beschäftigungsort Österreich von Bedeutung. Darüber hinaus verfüge der Bw. am Familienwohnsitz in Serbien über Grundbesitz, weshalb ebenfalls eine Familienwohnsitzverlegung unzumutbar sei…